…Bf.) Gesellschafter-Geschäftsführer war, wurden dem Bf. KESt auf Kapitalerträge im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung vorgeschrieben. Dabei handelte es sich einerseits um die Entnahme der Kaufablöse des Geschäftslokals und andererseits des Kassabestands. In der Beschwerde wendet sich der Bf. gegen die verdeckte Ausschüttung des Kassabestandes…
…Administration sei die Verwaltung von Geschäften zu verstehen, wie sie nach dem GmbH Gesetz wohl nur dem Geschäftsführer zukommt und nicht den Gesellschaftern bzw. Anteilsinhaber, in den KESt-Bescheiden werde in der Begründung angeführt, dass nach § 95 Abs. 1 EStG der Empfänger der Kapitalerträge Schuldner…
…€ 27.486,30 | 2011 | X4 | € 43.778,00 | 2012 | X5 | € 31.848,75 Mit den Bescheiden vom 29.09.2015 gab die belangte Behörde nach Durchführung einer Außenprüfung den Anträgen auf vollständige Rückerstattung der KESt gemäß …
…Verfahrensgang 1. KESt-Festsetzungsbescheid 4.2.2025 Mit Bescheid vom 4.2.2025 wurde für den Zeitraum 12/2023 gegen die Beschwerdeführerin Kapitalertragsteuer in der Höhe von 11.880,00 Euro (27,5% von 43.200,00 Euro) festgesetzt. 2. Beschwerde 18.2.2025 Mit…
…Nachdem die Bf. in den USA von der Steuer befreit ist (weil die Veranlagung zur Mitarbeitervorsorge erfolgt), ist eine Anrechnung der österreichischen KESt nicht möglich. Zur Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes ist der Bf. die beantragte Kapitalertragsteuer zur Gänze, somit in restlicher Höhe von € 157…
…ihren Antragsgegenstand, indem sie erklärt mit einem inländischen Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes 1a des Investmentfondsgesetzes 1993 vergleichbar zu sein und deshalb auf Grund ihres Antrages vom 12.02.2013 auch Anspruch auf KESt-Rückerstattung gemäß § 41 InvFG 1993 zu haben. Das BFG teilt die…
…Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 gehe klar hervor, dass die in den USA ansässige Antragstellerin zur begehrten Erstattung der österreichischen Abzugssteuern nicht legitimiert sei. Mit Schreiben vom 7.12.2012 erhob der StV gegen den Abweisungsbescheid betreffend KESt-Erstattung gemäß § 21 Abs. 1 Z…
…im Antrag geltend gemacht Rückzahlungsanspruch gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 beurteilt und nur darüber im Spruch abweisend entschieden. Ein Antrag auf KESt-Rückerstattung eines transparenten ausländischen Pensionsfonds, welcher mit einem inländischen Pensionsinvestmentfonds gemäß § 41 InvFG 1993 vergleichbar sei, wurde von der Bf…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge der Einkommensteuererklärung 2022 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) die KESt-Befreiung gemäß § 124b Z 185 lit d EStG für Tilgungsträger hinsichtlich der einbehaltenen Kapitalertragsteuer idHv insgesamt € 8.672…
…dem Empfänger der Kapitalerträge die KESt ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat und die Haftung nach Abs. 1 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre oder 2. der Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene KESt nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat…
…der Gesellschaft, in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung die Bundesrepublik Deutschland einen Besteuerungsanspruch an diesen österreichischen Kapital-erträgen erhoben habe. Es drohe daher die Gefahr einer Doppelbesteuerung von bisher in Österreich mit dem KESt-Abzug als endbesteuert behandelten Kapitalerträgen. Eine solche Doppelbesteuerung sei mit dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere…
…Schubertstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.8.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17.7.2023 betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer (KESt) für den Zeitraum 1/2019 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 27. März 2015 betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer…
…eine verdeckte Ausschüttung gelegen. Kapitalertragsteuerbescheid 2016 Das Finanzamt erließ an den Bf. den Bescheid betreffend die Festsetzung der Kapitalertragsteuer (KESt) für 2016, in dem es dem Bf. die KESt (€ 7.638,70) für steuerpflichtige Kapitalerträge in Höhe von € 27.777,09 (d. s…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch Herrn Dr. Georg Kahlig, Rechtsanwalt in Wien und ***FA*** (FA) als Amtspartei und als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf über die Beschwerde…
…die KESt-Haftungsbescheide im Begründungsteil die Wiedergabe der §§ 95 Abs. 1 EStG 1988, 201 Abs. 2 Z 3 BAO, 202 Abs. 1 und eine einfache Ermessensbegründung unter Bezugnahme auf § 20 BAO. Ein Verweis auf den BP-Bericht bzw. die Niederschrift erfolgte nicht. Beinhaltet der KESt…
…Höhe von € 325.000. Sowohl im Wiederaufnahmebescheid als auch im KESt-Haftungsbescheid wird auf den Bericht über die Außenprüfung verwiesen. Beschwerde Am 1.6.2012 ist die mit 31.5.2012 datierte Berufung (nun: Beschwerde) bei der belangten Behörde eingelangt. Das Rechtsmittel lautet (auszugsweise…
…Darlegung und Erörterung erforderlich. […]" Beschwerdevorentscheidung Am 15.11.2013 erließ die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich Körperschaftsteuer 2008. Bereits am 14.10.2013 hat die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich Haftungsbescheid/KESt erlassen. In beiden Beschwerdevorentscheidungen (damals: Berufungsvorentscheidung) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
…Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.11.2013 gab die Beschwerdeführerin bekannt, dass sie die Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich KESt-Haftungsbescheid und des ersten Säumniszuschlages am 28.10.2013 erhalten hatte. Der Vorlageantrag vom 15.11.2013 lautet: [Grafik] Bereits mit Schreiben vom 12.12.2013 gab…
…der Beschwerdeführerin gar nicht beteiligt war. Gesellschafter der Beschwerdeführerin waren **CD*** (1 %) und die ***AB*** (99 %). Der Abzugsverpflichtete haftet für die korrekte Berechnung, den Einbehalt sowie die Abfuhr der KESt. Eine Haftung kann nur im Falle einer abgabenrechtlichen Schuld entstehen. Ist der Kapitalertrag beim Empfänger…