…aber auch als faktischer Geschäftsführer von Firmen, bei denen er offiziell nicht aufgetreten sei. Bei dem italienischen Unternehmen "AXA" mit Adresse in ltalien (XXXI) handelte es sich um eine Scheinfirma, die von ihm betrieben werde und ihm zuzurechnen sei. Im Zuge von Kontrollen durch die…
…inklusive Strafen und Zinsen. Der gegenwärtige Stand ist "keinerlei Zahlung geleistet" (siehe Anhang 10). f) Zur Frage eines Schriftverkehrs mit der zuständigen Stelle des INPS (=lnstituto Nazionale della Previdenza Sociale = italienische Sozialversicherungsanstalt) für die Gemeinde XXXI (Verona), nämlich der Agenzia di Caprino Veronese: Aus…
…Belastet wird er jedoch durch eine drückende Schuldenlast; ebenso steht einer geordneten zukünftigen wirtschaftlichen Existenz noch der (vollständige) Vollzug der offenen italienischen und österreichischen Freiheitsstrafen entgegen, weshalb der obige Wert entsprechend abzumildern war. In gesamthafter Abwägung alle Umstände erweist sich somit eine Geldstrafe von €…
…weil die Bf als Scheinfirma qualifiziert worden sei. Nachdem unterpreisig fakturiert worden sei, die Autos nie in Österreich gewesen seien und es keinen Firmensitz gegeben habe, seien die Aktivitäten als Teil eines Umsatzsteuerbetrugskarussells qualifiziert worden. Nach Meinung der APin sei der italienische Staat um die…
…B. unterfertigt. In der Niederschrift über die Prüfung vom 23.03.2007 wurde folgende Feststellung getroffen: "Tz 1 Da es sich bei der ggstdl Firma um eine Scheinfirma handelt, die über keine Büroräumlichkeiten sondern nur über eine Postübernahmestelle und auch über keine aufrechte Gewerbeanmeldung verfügt…
…um die Ware über "Missing Traders" wieder auf den italienischen Markt gelangen zu lassen. Die genannte […] benutzte für diese Tätigkeit verschiedene Gesellschaften. Eine dieser Gesellschaften war die Fa. M*** SRL, die als Scheinfirma für die Rechnungsausstellung zwischen einer österreichischen Firma und dem wirklichen Endabnehmer…
…dann geprüft und die entsprechenden UID-Nrn.-Abfragen getätigt, die allesamt die Auskunft nicht gültig ergeben haben. Dann wurden auch offizielle Ansuchen an die italienischen Finanzbehörden gestellt und wir haben zurückbekommen die Bestätigung, dass es sich bei allen Abnehmern um Scheinfirmen, um Missing Trader, handle…
…dieser Steuerpflichtige in betrügerischer Weise den meisten der formellen Pflichten, die ihm für eine Inanspruchnahme dieses Rechts oblagen, nicht nachgekommen ist. Konkret geht es um die Italienische Regelung des Art. 25 und 39 des Dekrets Nr. 633 des Präsidenten der Republik über die Einführung und…
…den Geschäftsführer angehalten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die Bf. nicht immer auf Scheinfirmen treffe, also sicherzustellen, dass die Ansprechpartner auch tatsächlich die Funktion des Abnehmers bekleideten bzw dass es sich nicht um ein „vorgeschobenes Konstrukt“ handle. Auch anlässlich der Niederschrift vom 7. Juni 2010…
…Nutzfahrzeugen und Booten aller Art“ umschrieben. 1.3. Nachdem die CL-GmbH (laut Auskunft ihres Geschäftsführers) bei zwei Umsatzsteuerprüfungen auf die Problematik der Belieferung von Scheinfirmen hingewiesen wurde, stellte sie die Verkäufe an italienische Firmen ein und belieferte ab dem 2. Quartal 2003 die Beschwerdeführerin…
…zugeordnet sein muss (Tumpel, Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, 430). Im vorliegenden Fall hat die zuständige Behörde der Italienischen Republik festgestellt, dass es sich bei dem Einzelunternehmen „XY. “ um einen „missing trader“ handelt, eine Scheinfirma, die nur zum Zwecke der Steuerhinterziehung existiert, und welche zahlreiche innergemeinschaftliche…
…Bf. im Wesentlichen vor, die Vorschreibungen gründen sich lediglich auf Vermutungen des Zollamtes, dass es sich bei den Abnehmern um Missing Trader und Scheinfirmen gehandelt habe. Im Zeitpunkt der Abfertigungen habe die Bf. jeweils Level 2 Abfragen gemacht und dabei die Gültigkeit der UID-Nr…
- Da ich die Tel Nr. schon gelöscht habe (letzter Kontakt 12/2008!), kann ich ***23*** nicht mehr erreichen, obwohl ich bei einer Befragung von ***23*** nichts zu befürchten hätte. Eventuell wäre eine Kontaktherstellung durch den von mir durch Zufall wieder getroffenen Mitarbeiter bei der ***10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Mag. Dagmar Hoppstädter, Birkenstraße 23, 4616 Weisskirchen, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 21. Dezember 2004 zu Steuernummer: 123/4567 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 1996, 1997, 1998…
…welche ihn ab 1. Jänner 2007 befristet für zwei Jahre zur italienischen Konzerngesellschaft Z entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten und war im Streitjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009…
…Nachweise dafür erbrachte er nicht. Festgestellt wird, dass der in Österreich ansässige Beschwerdeführer im Jahr 2011 vom 29.9.2011 bis 31.12.2011 für einen italienischen Arbeitgeber tätig war. Er übte seine Tätigkeit an 7 Tagen in Italien (Vahrn) und an 52 Tagen in…
…Liste - Mietverträge - Überprüfung der UID-Nummern - Überprüfung, ob die betroffenen Unternehmen in der Liste der Scheinfirmen des BMF angeführt waren - Haftpflichtversicherungsverträge - Vorliegen von Anmeldungen der Dienstnehmer zu Beginn der Auftragsvergabe - teilweise Fotos, Pläne der Unternehmensstandorte Des Weiteren sei vor jeder Zahlung eine Überprüfung in der…
…Der Behauptung betreff Nichtbestand eines Kontaktes zwischen den Abnehmern der Lizenzen und der Fa. B1-GmbH wurde entgegnet, dass die italienische Finanzverwaltung mehrere Abnehmer der Bf. im Zuge einer Multilateralen Kontrolle als in einem Betrugskarussell involviert gewesene "Missing Trader" qualifiziert hätte. Laut Geschäftsführung der Bf…
…daher am 23.7.2015 schriftlich aufgefordert worden sei , die Empfänger dieser getätigten Zahlungen nach § 162 BAO zu nennen, da diese genannten Unternehmen der Finanzbehörde als sogenannte "Scheinfirmen" bekannt seien, die nicht existent und wirtschaftlich tätig seien, sowie um Vorlage der gesamten Korrespondenz (Besprechungsnotizen, Angebote…
…bzw. unter Zuhilfenahme von polizeilichen Erhebungen durchführen kann, stehen einem Unternehmer-Geschäftsführer oder normalen Bürger ja gar nicht zur Verfügung. Die Insolvenz solcher Unternehmen ist ebenfalls kein Argument für den Schluss auf die Tätigkeit als Scheinfirma, nach dem solche bekanntermaßen in der Baubranche öfter vorkommen…