…und Niederlassung. Nach Aktenlage ergebe sich (siehe auch § 167 Abs. 2 BAO), dass der Bf. die Unternehmensbeteiligungen stets im Stammhaus gehalten habe. Eine Vermögensübertragung an die ungarische Niederlassung sei zu keinem Zeitpunkt dokumentiert. Auf die Angehörigenjudikatur bei sog. "In-Sich-Geschäften" werde verwiesen (z.B…
…im vorliegenden Fall gegebene Identität von Liegenschaftseigentümer und Vermieter einerseits, sowie Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Mieterin andererseits, besteht kein fremdüblicher Interessensausgleichsbedarf… Alle Rechtsgeschäfte zwischen Liegenschaftseigentümer und Mieterin tragen daher den Charakter von In - sich - Geschäften. Darüber hinaus existieren keine für einen Fremdvergleich erforderliche schriftliche…
…um sich in Wien um 17 Causen der M zu kümmern, wobei nur diejenigen Leistungen an Rechtsanwälte übergeben wurden, welche diesen vorbehalten waren. Aufgrund der Personenidentität von Vermietern und Mietern bei der Vermietung von Top 7 handelt es sich wirtschaftlich um ein In-Sich-Geschäft…
…198 % | Top 19+20 | 8,845 % | Top 27 | 6,022 % | Summe | 23,068 % Die dem Grunde nach nicht anerkannten Werbungskosten und Vorsteuerbeträge, insbesondere aus In-Sich-Geschäften der Bf. mit ihren Mitgliedern (ohne diejenigen im Wege über die kurzM…
… "In-Sich-Geschäfte") so waren die Vorbescheide jedenfalls gesetzeskonform erlassen worden. iv) Verjährung: Die Verjährungsfrist der hier strittigen Abgaben (Umsatz- und Einkommensteuer) beträgt grundsätzlich fünf Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahrs des Entstehens des Abgabenanspruches. Der Abgabenanspruch für das hier strittige älteste Jahr 2009…
…auf Kostenbasis bewertet worden. Die nachträglichen Verbesserungsmaßnahmen seien von der beschwerdeführenden Gesellschaft, vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer, in Auftrag gegeben und bezahlt worden. Die Verbesserungsmaßnahmen befänden sich im Eigentum der beschwerdeführenden Gesellschaft. Die Betriebswohnung stelle mit der Türeninvestition und dem Seerosenbecken eine sachliche Gebäudeeinheit dar…
…dass es sich bei den gegenständlichen Nutzungsüberlassungen auch nach den ergänzenden Ermittlungen insgesamt nicht um unternehmerische Betätigungen, sondern es sich dabei auf Grund des beherrschenden Einflusses als Stifter und der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen um In-Sich Geschäfte und eine Vorteilszuwendung an den Stifter handle und stützt…
…es wurden im Schätzungswege die Erfahrungswerte aus der Pauschalierung geschätzt. In Anlehnung an das Erkenntnis des BFG (BFG 2.6.2025, RV/7105679/2018) ist allerdings auch hier vom Vorliegen eines tatsächlichen "In-Sich-Geschäftes" auszugehen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind demnach ebenfalls nicht…
…man in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen haben, welche Maßnahmen angesichts der konkreten Verhältnisse im Einzelfall dem Abnehmer zumutbar sind. Allgemein wird hierbei gelten, dass ein umso höheres Maß an Wachsamkeit und entsprechenden Maßnahmen vom Abnehmer verlangt werden muss, je ungewöhnlicher sich die Geschäftsverhältnisse im…
…bereits im Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung erhalten, Gläubiger sind, die in den Gleichbehandlungsnachweis aufzunehmen sind, da sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur bei Abzahlung bestehender Verbindlichkeiten ergeben kann, sondern auch bei Zug-um-Zug-Geschäften (Ritz, BAO6, …
…bereits im Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung erhalten, Gläubiger sind, die in den Gleichbehandlungsnachweis aufzunehmen sind, da sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur bei Abzahlung bestehender Verbindlichkeiten ergeben kann, sondern auch bei Zug-um-Zug-Geschäften (Ritz, BAO6, …
…nicht bezeichnen kann. Diese Unkenntnis liegt in seinem Verantwortungsbereich, denn er hatte sich auf ein solches Geschäft nicht einlassen müssen (BFH 9.4.1987 VII R 144/83). - Die Empfängerbezeichnung muss die Finanzbehörde ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Zeitaufwand in die Lage versetzen, den Empfänger…
…doch ist diese Steuer unmittelbar abzugsfähig. In der Praxis der Mehrwertsteuerhinterziehung wird dieser Erwerb aber nicht angemeldet. Händler 2 verkauft die betreffende Ware im selben Mitgliedstaat an Händler 3 weiter. Da dieses Geschäft der Mehrwertsteuer unterliegt, stellt Händler 2 an Händler 3 eine Rechnung über…
37. Diese Form der Hinterziehung ist nicht als eine „normale“ Lieferkette anzusehen, in die sich ein Steuerhinterzieher einfügt, der sich darauf beschränkt, die dem Fiskus geschuldete Steuer nicht zu entrichten. Auch wenn es vorkommt, dass normale Unternehmen, sei es aus freiem Willen oder ohne ihr…
…zu einem Bestimmungsort im (anderen) Bestimmungsmitgliedstaat, wenn der erste Käufer über ein zugelassenes Steuerlager nicht im Bestimmungsmitgliedstaat, sondern im Abgangsmitgliedstaat verfügt und dieser die Direktlieferung an seinen (den zweiten) Käufer für sich in Anspruch nehmen möchte, fehlt. Eine Änderung des Bestimmungsorts während der Beförderung sieht…
…indem er sich in Geschäften Nahrungsmittel gekauft habe. Er sei aber auch regelmäßig in diversen Restaurants und Gasthäusern Mittagessen gegangen. Aufgrund eines weiteren Ersuchens des Finanzamtes eine Aufstellung mit den täglichen Reisezielen vorzulegen, teilt er mit, Ausgangspunkt seiner Tagestouren sei immer die Betriebsstätte in Ort1…
…hätte er doch gerade im Jahr 2014 mit der Akquise des Mitarbeitermagazins der Firma2 ein gutes neues Geschäft an Land gezogen. Der Bf. habe sich in einem großen österreichweiten Wettbewerb damals mit seiner Firma gegen große Österreichische Verlagshäuser durchgesetzt - der Jahresumsatz dieses Projekts sei bei…
…VwGH 31. Mai 1983). Auch die Betrachtung der Optionsgeschäfte rundet das Bild eines planmäßigen Vorgehens ab, da sie alle in derselben Art abgewickelt worden seien. Dies lässt sich schon an den jeweils gleich gestalteten Geschäftsfällen erkennen, die standardisiert mit den verschiedenen Handelsplätzen abgewickelt wurden. Damit…
…Erfahrung in der Branche verfüge. Es wäre daher naheliegend gewesen, dessen Ausführungen hinsichtlich der branchenüblichen Abwicklung der Geschäfte eher Glauben zu schenken, als anderen Auskunftspersonen, denen es an dieser Erfahrung fehlte. Dass die Beamten der AP selbst über diese Erfahrung nicht verfügten, habe sich in…
…in den Akten erliegenden Urkunden). - Die Unternehmereigenschaft des Abnehmers sei unzweifelhaft gegeben und es hätten sich für die Bf. keine Anhaltspunkte ergeben, dass es sich um nicht existierende Unternehmen oder Geschäfte mit dem Ziel der Verschleierung und des Steuerbetrugs handle: Auf die unzweifelhaften Urkunden in…