…ausschließt. Daran vermag auch die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Entscheidung des BFG vom 28.01.2021, GZ RV/2300014/2020, nichts zu ändern. Im dort entschiedenen Fall wurden Löhne teils noch am Arbeitsort in bar und ohne Berücksichtigung in der Buchhaltung ausbezahlt…
…lit. b FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…
…der Hinterziehung von Lohnsteuer in Höhe von insgesamt € 24.634,14 und von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 3.331,57 nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, indem "die lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer) zu niedrig ermittelt wurden" (offenkundig in…
…2010 hinsichtlich des Jahres 2010 ist zusätzlich aus folgendem Grund mit Rechtswidrigkeit belastet: Es handelt sich bei der Jahreseinkommensteuer und der Lohnsteuer um zwei verschiedene Abgabenansprüche. Da die für das Jahr 2010 von der Kanzlei K am 16.4.2012 eingebrachte Selbstanzeige eine Lohnsteuerverkürzung betraf…
…eines Arbeitgebers einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1972 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat…
…solche Lohnsteuer angefallen wäre, fehlt, weshalb eine konkrete Zuordnung des Betrages nicht vorgenommen werden konnte (Finanzstrafakt II, StrNr. 091/2013/00859-001, Bl. 112; Abgabenkonto). Am 15. Februar 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum Jänner 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in…
…in Höhe von € 6,02 abgeführt bzw. entrichtet worden sind. Die Lohnabgaben konnten erst nach einer Außenprüfung am 12. Juni 2009 nachträglich festgesetzt werden; eine Entrichtung ist unterblieben und nicht mehr zu erwarten. Die Beschuldigte hat betreffend die verkürzten Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge Abgabenhinterziehungen nach…
…Jahr. Die Abgaben und Beiträge wurden nach Festsetzung abgeführt. Mit Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung gem. § 116 FinStrG vom 9. Dezember 2019 erlangte unsere Mandantschaft Kenntnis über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Der Tatvorwurf bezog sich auf die Hinterziehung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen sowie Zuschlägen zu Dienstgeberbeiträgen nach …
…Tatzeit relevanten Fassung) begeht ebenfalls eine Abgabenhinterziehung, wer unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem obgenannten § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Bedingt vorsätzlich…
…Jahre. Hinterziehung im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO liegt unter anderem vor, wenn ein Abgabenpflichtiger vorsätzlich "unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1972 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht…
…ob die vom Beschwerdeführer vorgenommene Beschäftigung von Schwarzarbeitern und die damit einhergehende Hinterziehung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag seitens des Finanzamtes entdeckt werden würde. Für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den Kenntnisstand des Verpflichteten…
…ob die vom Beschwerdeführer vorgenommene Beschäftigung von Schwarzarbeitern und die damit einhergehende Hinterziehung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag seitens des Finanzamtes entdeckt werden würde. Für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den Kenntnisstand des Verpflichteten…
…tatsächlich eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2011 nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von jeweils € 5.000,00 und infolge der wissentlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 2.156,24 + Dienstgeberbeiträge €…
…von diesen durchschnittlich zwei Arbeitskräften jeweils 2.000 Stunden jährlich an Arbeitsleistung erbracht worden. Im gesamten Zeitraum habe der Beschuldigte keine Lohnkonten geführt und auch keine Lohnabgaben gemeldet. Dem Beschuldigten sei es bewusst gewesen, dass er durch seine Vorgangsweise eine Verkürzung von Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträgen und…
…wodurch die Hinterziehung von Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträgen und den Zuschlägen für die Dienstgeberbeiträge tatbestandsmäßig verwirklicht sein sollte. [...]" In Folge machte die belangte Behörde von ihrem damaligen Recht, eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, Gebrauch, wies die Berufung als unbegründet und begründete dies ua wie folgt: "Eintritt der Festsetzungsverjährung…
…die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten hat. Da das Finanzamt eine Aufgliederung nicht vornehmen konnte, sind folgende Abgaben von der Haftungsinanspruchnahme auszunehmen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Dienstgeberbeitrag | 2007 | 11.737,06 |…
…DB und DZ-Pflicht an der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit an, die somit für Österreich nicht gegeben war. Im Übrigen verweist der Behördenvertreter auf die finanzstrafrechtliche Verurteilung von Herrn G als Geschäftsführer der H s.r.o.. Hier wäre es zu keiner festgestellten Hinterziehung betreffend Lohnsteuer gekommen…
…die Löschung der Steuernummer beantragt und die Vorschreibung von Lohnsteuer für seine geleistete Tätigkeit beantragt. Der Grund zur Verfassung dieses Schriftstückes dürfte offensichtlich die nicht vollständige Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen seitens der Prüfung und somit eine Erhöhung der zu erwartenden ESt-Vorschreibung sein. Hr…
…einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…zwischen einer - buchhalterisch tatsächlich nicht existenten - Ärztegemeinschaft und den Ärzten, nicht aber von den Leistungsbeziehungen der C-GmbH mit einer (tatsächlich buchhalterisch auch im Innenverhältnis nicht existenten) Ärztegemeinschaft bzw. den Ärzten.] In ihrer Funktion als Arbeitgeberin ist die Kostengemeinschaft verpflichtet, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag (DB) abzuführen…