… Fenster und Türen usw., aufgrund der durch den Umbau geänderten Wesensart des Gebäudes als ein (lediglich) über die gewöhnliche Gebäudenutzungsdauer (im Wege der Absetzung für Abnutzung/AfA) abzuschreibender Herstellungsaufwand zu klassifizieren bzw. entsprechende Aufwendungen erst (ab Fertigstellung des neuen Wirtschaftsgutes im Veranlagungsjahr 2009) aufwandswirksam zu…
, Tz 136; jeweils mwH). Als Beispiele für derartige Herstellungsaufwendungen nennen Mayr bzw. Doralt aaO das Setzen von Trennwänden, Eingängen und Fenstern, jeweils zwecks besserer bzw. anderer Gebäudenutzung; den erstmaligen Einbau von (bisher) nicht vorhandenen Sanitäreinrichtungen; den Umbau von Wohn- zu Büroräumlichkeiten; die Versetzung bzw. Errichtung…
…sei eine Wesensänderung des Gebäudes gegeben, nicht zutreffend sei. Eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung der Wesensart könne in diesem Sinne nur aus baulichen Veränderungen abgeleitet werden. Die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen hätten die Wesensart des Gebäudes baulich nicht geändert. Die Halle sei flächenmäßig nicht…
…Beschwerdeführung brachte vor, dass bei der Dachsanierung bereits ein späterer Dachbodenausbau berücksichtigt wurde, aber dass kein neues Dach hergestellt worden sei. Der Dachbodenausbau im nachfolgenden Beschwerdezeitraum sei jedoch unstrittig als Herstellungsaufwand aktiviert worden. Eine Baugenehmigung sei nämlich erst am 04.10.2021 ergangen. Bei Kauf…
…EStG 1988. Strittig ist, ob bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Adaptierung eines Stallgebäudes und einer Lagerhalle Erhaltungsaufwand (führte zu sofort absetzbaren Betriebsausgaben) oder Herstellungsaufwand (wäre zu aktivieren und im Wege der Absetzung für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen) darstellen. Verfahrensablauf: Im Zuge der Bilanzerstellung…
…Bei den im Jahr 2010 als sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwendungen i.h.v. € 38.026,71 handelt es sich lt. Betriebsprüfung prüfung großteils um Herstellungsaufwendungen, die auf die Restnutzungsdauer von 53 Jahren (1,89 %) abzuschreiben sind. (ausgehend vom Anschaffungszeitpunkt 1996) Die baulichen Maßnahmen betreffen die…
…EUR – 1.096,92 Die Bf machte für die Jahre 2009 bis 2012 u.a. AfA für Herstellungsaufwand (Umbaukosten) geltend. Das Finanzamt (FA) forderte die Bf mit Ergänzungsvorhalt vom 13.04.2011 auf, betreffend die Jahre 2008 bis 2010 folgende Unterlagen nachzureichen: - Mietvertrag in Kopie…
…Sanitär- und Elektroinstallationen, Zimmerei, Architekt, Fenster, Türen usw.) als Herstellungsaufwand zu beurteilen und "nur" verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer absetzbar (Niederschrift Tz. 1); - dass die unter "Betriebs- und Geschäftsausstattung ("Objekt1Hofgebäude") erfassten Anlagenzugänge nicht dieses Objekt, sondern das Ferienwohnungs- und Wochenendhaus (Objekt 2) betrafen, weshalb sie…
…Die in der Beschwerdevorentscheidung im Jahr 2016 dargestellte AfA würde nicht der beantragten AfA entsprechen, da der begünstigte Herstellungsaufwand und die damit verbundene Abschreibung auf 15 Jahre nicht anerkannt worden wären. Leider wäre über diesen Antrag auch nicht abgesprochen worden oder dieser wäre vielleicht übersehen…
…beigefügt. Die belangte Behörde wies mit Beschwerdevorentscheidung vom 09. Juni 2020 die Beschwerde ab. In der zusätzlichen Bescheidbegründung wurde ausgeführt: Herstellungsaufwand auf ein bereits bestehendes Gebäude sei nach Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen. Davon abweichend könnten gemäß § 28 Abs…
…Rechnung der Fa. Z vom 6. April 2006 (Umlegen der Kalt- und Warmwasserleitungen) und der Fa. Y vom 28. April 2006 (Verschließen der Installateurleitungen) handelt es sich um Herstellungsaufwand der auf die Restnutzungsdauer abzusetzen ist. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: Gem. § 28 Abs…
…ist, maßgeblich ist. Bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen muss allerdings bei der zeitlichen Zuordnung ein Zusammenhang mit Instandhaltungsaufwand und nicht mit zu aktivierendem Herstellungsaufwand gegeben sein (vgl. dazu die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zum Werbungskostencharakter bzw zur Betriebsausgabeneigenschaft von Anzahlungen oder Vorauszahlungen VwGH 02.05.2022, Ro…
…06.2004, 99/13/0133). Neue Gebäudeteile sind nicht von der Herstellerbefreiung umfasst. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes erfüllen nicht sämtliche Baumaßnahmen, die als Herstellungsaufwand zur Änderung der Wesensart des Gebäude führen, den Tatbestand des "selbst hergestellten Gebäudes" (20.09.2001, 98/15/0071; 25…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
…geändert, das Erscheinungsbild aller Wohnungen, bis auf die zwei in Kategorie D verbliebenen, hat sich verändert. Herstellungsaufwand liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen wird oder wenn durch auf Werterhöhung gerichtete Maßnahmen auf ein bestehendes Wirtschaftsgut dessen Wesensart geändert wird. Dies ist insbesondere dann gegeben…
…gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person gilt Folgendes:…
…ÖStZ 2003, 41 ff mwN). Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes nur aus vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden kann (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Die im Beschwerdefall in Folge der…
…die eine Wiederaufnahme des Verfahrens 2016 rechtfertigten. Diese Feststellungen betrafen aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und die Passivierung der Kürzung der Energieabgabenvergütung. Bezüglich der Sozialkapitalrückstellungen gab es keine Feststellungen. Die belangte Behörde folgte den Feststellungen der Großbetriebsprüfung und erließ am 26.08.2019 einen Wiederaufnahmebescheid bezüglich des Verfahrens…
…folgt man der Diktion der Bf.) einen „Herstellungsaufwand“ laut Finanzamt von 337.372,99 EURO. Die insgesamt angefallenen Verwaltungskosten lt. Bf. von 85.686,83 EURO wurden vom Finanzamt in Höhe von 33.737,30 EURO (10% des „Herstellungsaufwandes“) angesetzt (das Finanzamt bezeichnete diese Position…
…gemäß § 28 Abs. 3 beschleunigt abschreibbaren Herstellungskosten zu. Die Bf. habe den Herstellungsaufwand für die Decke bereits 2004 geltend gemacht. Die auf die Instandsetzungsaufwendungen entfallenden € 15.000,00 des Schadenersatzes rechnete die Prüferin dem Beteiligten A zu 80%, d. s. € 12.000,00…