…einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen. Rz 6451: Erhaltungsaufwand wiederum ist zu unterteilen in: Instandhaltungsaufwand (siehe auch Rz 6467 f), Instandsetzungsaufwand (siehe auch Rz 6469 f). Rz 6452: Treffen Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen im…
…von Türen und Fenstern), Stellplatz-Ausgleichsabgaben in Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes (zB gemäß § 41 Niederösterreichische Bauordnung 2014). Rz 6477: Herstellungsaufwand auf ein vorhandenes Gebäude ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Gegebenenfalls ist eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln (siehe dazu Rz 3163 ff)…
… Fenster und Türen usw., aufgrund der durch den Umbau geänderten Wesensart des Gebäudes als ein (lediglich) über die gewöhnliche Gebäudenutzungsdauer (im Wege der Absetzung für Abnutzung/AfA) abzuschreibender Herstellungsaufwand zu klassifizieren bzw. entsprechende Aufwendungen erst (ab Fertigstellung des neuen Wirtschaftsgutes im Veranlagungsjahr 2009) aufwandswirksam zu…
, Tz 136; jeweils mwH). Als Beispiele für derartige Herstellungsaufwendungen nennen Mayr bzw. Doralt aaO das Setzen von Trennwänden, Eingängen und Fenstern, jeweils zwecks besserer bzw. anderer Gebäudenutzung; den erstmaligen Einbau von (bisher) nicht vorhandenen Sanitäreinrichtungen; den Umbau von Wohn- zu Büroräumlichkeiten; die Versetzung bzw. Errichtung…
…sei eine Wesensänderung des Gebäudes gegeben, nicht zutreffend sei. Eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung der Wesensart könne in diesem Sinne nur aus baulichen Veränderungen abgeleitet werden. Die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen hätten die Wesensart des Gebäudes baulich nicht geändert. Die Halle sei flächenmäßig nicht…
…bisher übermittelten Rechnungen ersichtlich sei, stellten die im Anschluss an den Erwerb des Gebäudes erfolgten Baumaßnahmen nicht Instandsetzungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand dar. Diese Kosten seien zu aktivieren und entsprechend der im Anlageverzeichnis angeführten Restnutzungsdauer des Gebäudes abschreibbar. Mit Schreiben vom 26. November 2008 erhoben die Bw…
…dass der vom Bw. als Instandhaltungsaufwand zur Gänze im Jahre 2005 in Abzug gebrachte Aufwand für die Demontage einer Wand und damit zusammenhängende Stemmarbeiten in Höhe von 3.800,00 € netto als Herstellungsaufwand über einen Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben sei. Es handelte sich…
…den bereits bestehenden Wirtschaftsgütern "Freileitung und Kabelleitung", um diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten bzw. in einen solchen zu bringen) oder aber aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand getätigt wurde. Das Finanzamt durfte daher im Zuge der Erstveranlagungen ohne weiteres davon ausgehen, dass die geltend gemachten Beträge - wie…
…Vermietung und Verpachtung iHv. 451.407,00 S. In der Begründung führte das FA aus, dass es sich bei den als Werbungskosten behandelten Beträgen um aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand handle. Dagegen beriefen die Bw. im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Tankstellenumrüstung auf Grund behördlicher Anordnung zu…
…Beschwerdeführung brachte vor, dass bei der Dachsanierung bereits ein späterer Dachbodenausbau berücksichtigt wurde, aber dass kein neues Dach hergestellt worden sei. Der Dachbodenausbau im nachfolgenden Beschwerdezeitraum sei jedoch unstrittig als Herstellungsaufwand aktiviert worden. Eine Baugenehmigung sei nämlich erst am 04.10.2021 ergangen. Bei Kauf…
…EStG 1988. Strittig ist, ob bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Adaptierung eines Stallgebäudes und einer Lagerhalle Erhaltungsaufwand (führte zu sofort absetzbaren Betriebsausgaben) oder Herstellungsaufwand (wäre zu aktivieren und im Wege der Absetzung für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen) darstellen. Verfahrensablauf: Im Zuge der Bilanzerstellung…
…Vom Investitionsvolumen von € 1 Mio. seien je 50% Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand. Die zukünftigen Ergebnisse seien folgende: | in € | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | Mieteinnahmen | 40.000,00 | 60.000,00 | 88.000,00…
…| § 28 (3) | 401,09 | 33,10 | | Neu - Restbuchwert | 614,57 | 50,72 | | | 1211,66 | 100,00 | | | | | | | | in € | in € | Herstellungsaufwand lt. Bp-Bericht…
…Bei den im Jahr 2010 als sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwendungen i.h.v. € 38.026,71 handelt es sich lt. Betriebsprüfung prüfung großteils um Herstellungsaufwendungen, die auf die Restnutzungsdauer von 53 Jahren (1,89 %) abzuschreiben sind. (ausgehend vom Anschaffungszeitpunkt 1996) Die baulichen Maßnahmen betreffen die…
…EUR – 1.096,92 Die Bf machte für die Jahre 2009 bis 2012 u.a. AfA für Herstellungsaufwand (Umbaukosten) geltend. Das Finanzamt (FA) forderte die Bf mit Ergänzungsvorhalt vom 13.04.2011 auf, betreffend die Jahre 2008 bis 2010 folgende Unterlagen nachzureichen: - Mietvertrag in Kopie…
…im Jahr 2000 mit 1.316.385 S festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen in Höhe von 1.487.500 S, die gleichzeitig im Zuge eines Umbaues eines Dachbodens in Wohnungen getätigt werden, auch gemeinsam auf die Restnutzungsdauer von 30 Jahren abzuschreiben ist…
…vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den § 7 und § 8 EStG 1988 anzusetzen. Herstellungsaufwand ist als aktivierungspflichtiger Aufwand vom sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand zu unterscheiden. Gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 sind Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre…
…Sanitär- und Elektroinstallationen, Zimmerei, Architekt, Fenster, Türen usw.) als Herstellungsaufwand zu beurteilen und "nur" verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer absetzbar (Niederschrift Tz. 1); - dass die unter "Betriebs- und Geschäftsausstattung ("Objekt1Hofgebäude") erfassten Anlagenzugänge nicht dieses Objekt, sondern das Ferienwohnungs- und Wochenendhaus (Objekt 2) betrafen, weshalb sie…
…und 2007 erlassenen - Einkommensteuerbescheiden der Jahre 2006 bis 2009 (mit Ausfertigungsdatum 24.7.2009 bzw. 30.9.2010 [2009]) wurde von einem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand von 15.565,63 € ausgegangen. Im Ausmaß dieses Aufwands sowie um den Betrag von 8.400 € an "Eigenleistungen" wurde…
…Die in der Beschwerdevorentscheidung im Jahr 2016 dargestellte AfA würde nicht der beantragten AfA entsprechen, da der begünstigte Herstellungsaufwand und die damit verbundene Abschreibung auf 15 Jahre nicht anerkannt worden wären. Leider wäre über diesen Antrag auch nicht abgesprochen worden oder dieser wäre vielleicht übersehen…