…die Fahrtkosten sowie die Kosten der Bereitstellung eines Zimmers. Eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Kindes durch den Beschwerdeführer im Streitzeitraum ist allerdings nach der Aktenlage völlig auszuschließen. Da sich das Kind in der Zeit vom 31.8.2011 bis Jänner 2013 in Heimerziehung befand…
…der Bf. nicht wegen eines Leidens oder Gebrechens in Anstaltspflege befinden. Andererseits folgt aus dieser Bestimmung, dass der Gesetzgeber offensichtlich unterstellt, dass bei (nicht nur vorübergehender) Anstaltspflege bzw. Heimerziehung die Haushaltszugehörigkeit generell aufgehoben ist, weil es sonst der Fiktion des § 2 Abs. 5 lit. c…
…5 lit. c FLAG bzw. § 6 Abs. 2 lit. d FLAG oder eine Heimerziehung nach § 6 Abs. 5 FLAG an, hätte die Mutter im ersten Fall dann einen Anspruch, wenn sie mindestens in Höhe der erhöhten Familienbeihilfe zu den Kosten des Unterhalts beigetragen hätte. VN…
18. GP 7 betreffend FLAG-Novelle BGBl. Nr. 311/92). Dem entspricht auch die bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zur Heimerziehung das hg. Erkenntnis vom 15. April 1997, 96/14/0140, und zur Anstaltspflege das hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 1995, 95/14/0066).“ Er…
…1 lit. b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden... (5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und…
…nicht festgestellt und deren Mutter verstorben, verschollen oder unbekannt ist. (5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
… 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch hat. Diese Bestimmung begründet…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und…
…nicht festgestellt und deren Mutter verstorben, verschollen oder unbekannt ist. (5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe habe und…
…unbegründet abgewiesen. Begründung: "Nach § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. §…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf die Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf die Familienbeihilfe hat. Gem…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und…
…mit nachstehender Begründung abgewiesen: Bei einem Anspruch auf Familienbeihilfe wird vorausgesetzt, dass sich das Kind nicht auf die Kosten der Jugendwohlfahrtshilfe, Sozialhilfe in Heimerziehung bzw. in Haft oder einer damit verbundenen Anstaltspflege befindet. Da bei diesen Fällen die öffentliche Hand überwiegend oder grundsätzlich für den…
…überwiegend Unterhalt leisten (§ 6 Abs. 5 FLAG 1967), setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe voraus, dass sich das Kind nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befindet. Hier leuchtet, so der Verwaltungsgerichtshof in seiner diesbezüglichen Rechtsprechung, der Gedanke hervor, dass ein Anspruch auf…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 19B7) haben Kinder, deren Eltern ihnen überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und können…
…nicht festgestellt und deren Mutter verstorben, verschollen oder unbekannt ist. (5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und…