…die Fahrtkosten sowie die Kosten der Bereitstellung eines Zimmers. Eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Kindes durch den Beschwerdeführer im Streitzeitraum ist allerdings nach der Aktenlage völlig auszuschließen. Da sich das Kind in der Zeit vom 31.8.2011 bis Jänner 2013 in Heimerziehung befand…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen ein Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen ein Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Vollwaisen haben…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1…
…wonach die Haushaltszugehörigkeit dann nicht als aufgehoben gilt, wenn sich ein Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, vorliegt. Die Kinder der Berufungswerberin befinden sich im Streitzeitraum bereits seit September 2007 in Heimerziehung. und vorher waren sie bereits seit August 2006 bei einer Pflegefamilie…
…die gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter bestellte Rechtsanwältin, im Wesentlichen aus, dass sich die Bw. weder auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege noch Sozialhilfe in Heimerziehung befinde. Der Aufenthalt in der Wohngemeinschaft nach § 24 Behindertengesetz sei der Anstaltspflege im Förderpflegeheim nicht gleichzusetzen, da der Bw. in der…
…Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe ab April 2001 mit der Begründung ab, dass sich der Bw. auf Kosten der Sozialhilfe in Heimerziehung befinde und selbst nicht zumindest in Höhe der Familienbeihilfe (inkl. Erhöhungsbetrag) zu den Lebenshaltungskosten beitrage. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt…
…der ab September 1992 geltenden Fassung BGBl. 311/1992 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe…
…einer Heimunterbringung nicht gleichzusetzen sei. Der Gesetzgeber gehe erkennbar von der Vorstellung aus, dass die Heimerziehung das Kind jedenfalls der Sorgen um seinen Lebensunterhalt enthebe, während er bei einer Lebensführung außerhalb eines Heimes den Lebensunterhalt offenbar nicht in gleicher Weise für gesichert halte. Die Bw…
…Instanz und führte darin aus, dass das FA wiederum nicht auf die Unterscheidung zwischen einer Heimerziehung auf Kosten der Sozialhilfe und dem Wohnen in einer eigenen Wohnung bei Bezug von Sozialhilfemitteln und deren Relevanz für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe auseinanderzusetzen. Auch die vom FA…
…Einkommens des Vollwaisen. Nach § 6 Abs 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe…
…des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sein würden sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und sich in keiner Anstaltspflege oder Heimerziehung befänden, Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Bei…
…dieser Betrag um den Erhöhungsbetrag für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4)." Der Verwaltungsgerichtshof differenziert in seiner Judikatur nicht zwischen den Begriffen "Heimerziehung" und "Anstaltspflege"; bei den Kosten des Unterhalts ist auf die materiellen Leistungen abzustellen, also in der Regel auf den Geldunterhalt (sh…
…Sachverhalt: Die beiden Stiefkinder A und B sowie die leiblichen Kinder (C. und D) des Bw. befinden sich seit 15. Juli 2008 in Heimerziehung. Die überwiegende Kostentragung erfolgt durch das Land Niederösterreich. Der Bw. leistet keinen Ersatz. Laut Ermittlungen des Finanzamtes hielten sich die Kinder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 14. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 7. Juli 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe "ab November 2008" entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Streitzeitraum 1. September 2008 bis 30. April 2009 für ihre vier minderjährigen Kinder Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Die Kinder befanden sich im Streitzeitraum in Heimerziehung; die Bw. legte Unterlagen vor, die die Kinderbesuche sowie die aufgewendeten Unterhaltsleistungen dokumentieren sollen. Strittig…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen ein Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Vollwaisen haben…
…Ab Jänner 1999 begründete das Finanzamt den Abweisungsbescheid damit, dass sich der Bw. auf Kosten der Sozialhilfe in Heimerziehung befinde. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung schränkte der Bw., vertreten durch den ausgewiesenen Sachwalter, das Berufungsbegehren ein und beantragte die Gewährung der Familienbeihilfe für…