…bzw. jede, der oder die über eine selbstständige Anschlussleitung Wasser aus der städtischen Wasserleitung entnimmt, und zwar a) der Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin für die über den Wasserzähler seines bzw. ihres Hauses bezogene Wassermenge, b) der Bauherr bzw. die Bauherrin für Bauzwecke, c) der bzw…
(4) Der Gebührenschuldner bzw. die Gebührenschuldnerin kann bei Eigenwasserversorgung die Anbringung eines Wasserzählers zur Messung der entnommenen Wassermenge beantragen. Die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge gilt in diesen Fällen als in den öffentlichen Kanal abgegeben. Die §§ 11, 15 Abs. 3, § 20 Abs. 5 und § 27 Wasserversorgungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr***, vom 10. Jänner 2025 und 2) der Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-FN***, mit Sitz in Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr***, vom 10. Jänner 2025 und 2) der Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-FN***, mit Sitz in Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., A-1, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 20 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
…Schreiben vom 8.08.2012 hinauf brachte der steuerliche Vertreter im Schreiben vom 2.02.2013 bezüglich den Zustand des Gebäudes im Wesentlichen vor, dass nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer das konkret in Frage stehende Gebäude nicht ernsthaft gefährdet sei. Es würde weder Feuchtigkeit eintreten…
Der Rechtsmeinung des Bf., wonach die Einkünfte aus dem in Rede stehenden Zinshaus in der A-Straße in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht "Liebhaberei" wären, ist zu entgegnen, dass im Rahmen der Beurteilung des Zinshauses des Bf. auf dessen Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 16 Abs. 1 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in der Fassung des LGBI. Nr. 71/2018 in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler über die Beschwerde der P1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 25.07.2019, MA-ZAHL , wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt…
…Fällen der Dienstverhinderung u.a. wegen Krankheit, Unfall oder Urlaub hat der Hauseigentümer dem Hausbesorger gemäß § 17 Abs 2 HBG "die Kosten für die Vertretung bis zum Höchstausmaß des dem Hausbesorger sonst für diesen Zeitraum gebührenden durchschnittlichen Monatsbruttoentgelts zu ersetzen". Dem Hausbesorger steht somit gegenüber…
…alternativ nach § 7 Abs 1 lit a WVG, weil sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an die Stelle des Hauseigentümers treten, und nochmals alternativ nach § 7 Abs 1 lit e WVG im Wege der Analogie die Eigenschaft als Wasserabnehmer und damit Parteistellung zukomme. Über die Bescheidbeschwerde wurde…
Der Hauseigentümer habe es auch zugelassen, dass der Bf Pakete und Material im Garagenbereich neben dem Hauszugang links gelagert habe und diesen Bereich auch für kleinere Arbeiten verwendet habe. Er könne sich auch erinnern, einige Male Pakete oder Warenzustellungen für die D entgegengenommen zu haben…
…die Tätigkeit des Hausverwalters beim Hauseigentümer erst mit seiner tatsächlichen Bezahlung als verausgabt anzusehen ist (und nicht etwa bereits mit Ausweis einer Forderung im Rechenwerk des Verwalters) werden Aufwendungen des Hausverwalters, die diesem in Ausübung seiner Verwaltungstätigkeit erwachsen und dem Hauseigentümer zusätzlich zum Honorar als…
Aus diesen Unterlagen gehe hervor, dass der Beschwerdeführer in einer 30 m2 Mietwohnung lebe, sodass die Grundsteuer (land tax) beim Hauseigentümer anfalle. Da Mieter und Hausbesitzerin unter einem Dach leben würden (house in multiple occupation), treffe die Kommunalsteuer (council tax) ausschließlich den Vermieter. Auf Basis…
…Beurteilung seinem Bescheid zugrunde zu legen. 13. Vorfragenbeurteilung gemäß § 116 Abs 1 BAO Vor der Inanspruchnahme der Bf als Hauseigentümerin als Wasserabnehmer ist zu prüfen, ob die Fruchtgenussgemeinschaft an ihrer Stelle wegen ihrer Unternehmereigenschaft heranzuziehen ist. Die Stellung als Unternehmer ist dabei nicht in wirtschaftlicher…
…der Abgabenbehörde vom 10. April 2012 an wen und wann das Mietobjekt "veräußert" worden sei, gaben die Bf bekannt, dass die „Hausbesitzer“ (gemeint: Hauseigentümer) in ihre Untermietverträge "eingestiegen" seien. Für den Verzicht auf das Mietrecht, welches sie zehn Jahre ausgeübt hätten, hätten sie EUR 36…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog im streitgegenständlichen Jahr (2013) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Hausbesorgerin bei mehreren Hauseigentümer- bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften. Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 gelangten sechs Lohnzettel und diverse Werbungskosten…
…an die Bf von der P (in der Folge P) ein Honorar iHv 519.525 Euro + 103.608 Euro USt verrechnet worden und von der Bf an eine Hauseigentümergemeinschaft (H, in der Folge H) weiterverrechnet worden. Die Hauseigentümergemeinschaft habe diese Rechnung gegenüber der Bf beglichen…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog im im beschwerdegegenständlichen Jahr (2012) neben ihren Pensionseinkünften auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Hausbesorgerin bei mehreren Hauseigentümern. Mit Bescheid vom 20. Dezember 2013 wurde die Arbeitnehmerveranlagung der Bf. für…
…können und das Unternehmerrisiko tragen. Die Fruchtgenussbestellung muss nach außen erkennbar sein. Werden daher etwa die Mieter von der Fruchtgenussbestellung nicht informiert, und zahlen sie die Mieten weiterhin an den Hauseigentümer, dann erfolgt keine Änderung der Einkünftezurechnung (Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG: Kommentar…