IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m…
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug besteht gemäß § 115 Abs. 1 BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht - die eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht mitumfasst (VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.Doz. MMag. Dr. Philip…
Bereits daraus ist ersichtlich, dass weder im Oktober 2006 noch im Jänner 2007 jene gesellschaftsrechtliche Struktur bestand, auf die sich die Beurteilung / Genehmigung durch die Europäische Kommission bezieht. Aus dem historischen Handelsregisterauszug der ***Bf1-Mutter-B.V.***, der der Beschwerde vom 24.10.2016 als…
…Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. Rechtliche Beurteilung Gruppenbesteuerung - Firmenwertabschreibung ab 2008 Bei der Firmenwertabschreibung handelt es sich um eine "steuerliche Förderung der Gruppenbildung". Der ermittelte Firmenwert ist steuerlich zwingend auf fünfzehn Jahre gleichmäßig verteilt abzuschreiben…
…Satz KStG ins Leere gehen, da er keinen eigenen Anwendungsbereich mehr hätte. Daher gelte hier der Grundsatz lex specialis derogat legi generali und es sei das Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG anzuwenden (Bergmann/Pinetz in öStZ24/2016/918). Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 ersuchte die…
…Lücke aus, weil der Gesetzgeber bei Normierung des § 9 Abs. 6 Z 7 Satz 4 KStG 1988 schlicht übersehen hätte, dass im Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung eine Deckelung der Steuerwirksamkeit von Teilwertabschreibungen vorliege, die ein gleichwertiges Ergebnis zu liquidierten internationalen Schachtelbeteiligungen verhindere. Denn § 10 Abs. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.-Doz. MMag. Dr…
***Bf1-Schwester-B.V.***, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin, war für sämtliche Finanzierungsfragen zuständig. Bereits am 27.3.2007 hat die ***Tochter-GmbH*** ein "Corporate Functions Service Agreement" mit der ***Bf1-Schwester-B.V.*** und der ***Bf1-Mutter…
…oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden. […]" Rechtliche Beurteilung Gruppenbesteuerung - Firmenwertabschreibung ab 2008 Bei der Firmenwertabschreibung handelt es sich um eine "steuerliche Förderung der Gruppenbildung". Der ermittelte Firmenwert ist steuerlich zwingend auf…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
…6. Dez. 2010 wurde ein Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 zum Zwecke der Gruppenbesteuerung ab dem Veranlagungsjahr 2011 eingebracht (mit der GT als Gruppenträger sowie der GM2, der GM0, der GM3, der GM4 und der Bf. als Gruppenmitglieder). Der…
…Darstellung dabei um japanische Lizenzeinkünfte handelt. In dem bekämpften Bescheid ist aufgrund hoher Vorgruppenverluste der Bf. ein Verlustabzug in Höhe der erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen (Einkommen daher € 0,-). Quantschnigg/Achatz/Haidentaler/Trenkwallner Gruppenbesteuerung § 9 Abs. 6 Rz. 57 erläutern zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages…
…Bf, während der Zinsertrag von der eigenen Tochtergesellschaft N GmbH erfolgswirksam vereinnahmt wurde und hiefür auch Körperschaftsteuer - auf der Ebene des Gruppenträgers Bf anfällt. Auf Grund des Gruppenbesteuerungskonzeptes wurden letztlich Zinsen „von der rechten in die linke Tasche“ gewirtschaftet, welche wegen der neuen Bestimmung des …
…Erläuterungen soll eine künstliche Erzeugung von abzugsfähigem Finanzierungsaufwand verhindert werden. Im gegenständlichen Fall wurde kein künstlicher Finanzierungsaufwand geschaffen, sondern vielmehr stehen sich Ertrag und Aufwand im Rahmen der Gruppenbesteuerung systembedingt gegenüber. Die Gruppe im Sinne des § 9 KStG besteht aus in Österreich ausschließlich unbeschränkt steuerpflichtigen…
…lassen der Wortlaut des § 9 KStG und der Zweck des Gesetzes ein solches Ergebnis nicht zu. Kerngedanke für die Einführung der Gruppenbesteuerung war es, das „Zusammenfassen der steuerlichen Ergebnisse verbundener Körperschaften bei einer Oberkörperschaft ohne Verschmelzungen ……“ zu ermöglichen, zudem sollte dieses Zusammenfassen auch…
…des Veräußerungsverlustes geltend gemacht wird , was der eindeutigen Verteilungsregel des § 12 Abs 3 KStG widerspricht. Im Rahmen der Gruppenbesteuerung ergibt sich aus der Verwendung des Begriffs "Einkommen" im Wortlaut des§ 9 Abs 6 KStG, dass unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder zunächst unabhängig von der Unternehmensgruppe ihr "Einkommen…
…G. GmbH, St.Nr. 33 123/4567 für das Veranlagungsjahr 2017 in Höhe von -1.015.372,47. Am 29. März 2017 haben wir termingerecht die Änderungen für die Gruppenbesteuerung gem. § 9 Abs. 9 KStG und den nachträglichen Eintritt eines Gruppenmitglieds zur Unternehmensgruppe angezeigt. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.05.2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 4.4.2018 der BF1 GmbH, der BF2 Management GmbH und der BF3 GmbH , alle vertreten durch die L+C Lohr+Company GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wien, gegen den Gruppenfeststellungsbescheid…