…spezielle Bewertungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs. 3 GebG vor, dass höchstens das 18-fache des Jahreswertes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Nach Ansicht des erkennenden Senates spricht ein Größenschluss dafür, dass nicht nur bei Bestandverträgen auf immerwährende Dauer (Bewertung nach § 15 Abs. 2 BewG 1955…
…Verwaltungsökonomie - nicht so weit gehen, dass von der belangten Behörde eine steuersubjektübergreifende Betrachtungsweise anzustellen wäre. Dies schon allein aus dem Größenschluss, dass die Geringfügigkeit anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen ist, die infolge Änderungen aufgrund…
…Bewertungsgesetzes 1955 ausgeschlossen ist. Die Beschränkung der Gültigkeit der Gutscheine auf einen bestimmten Zeitraum und die Wertlosigkeit der Gutscheine nach dem Zeitablauf stellt eine auflösende Bedingung dar und ist daher unbeachtlich. Dies ergibt sich aus einem Größenschluss aus der Sonderbewertungsvorschrift des § 59 Abs. 6 GSpG…
…8 Abs. 1 lit. e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein, nicht unmittelbar in deren Regelungsbereich fallende Steuermaßnahmen zu ergreifen. 3. Jedenfalls unproblematisch scheinen jene…
…8 Abs. 1 lit. e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein, nicht unmittelbar in deren Regelungsbereich fallende Steuermaßnahmen zu ergreifen. 3. Jedenfalls unproblematisch scheinen jene…
…c) oder nicht erfasste Wasserkraftanlagen (Art 8 Abs. 1 lit e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein, nicht unmittelbar in deren Regelungsbereich fallende Steuermaßnahmen zu…
…§37 (2) Z 2 EStG nicht zu, wenn Bezugsteile mit festen Steuersätzen des §67 versteuert sind bzw. subsumieren unter dem Größenschluss, dass dies demzufolge auch für Bezüge gelten muss, die steuerfrei zu belassen sind. Dies geht jedoch aus der Norm des §37 (7) in keiner…
…uE unerheblich ist. Es ist daher davon auszugehen, dass unabhängig von der tatsächlich erfolgten Entrichtung darüber hinaus auch ein Aussetzungsantrag zulässig ist. Das ergibt sich als Größenschluss (wenn eine "simple" Stundung nach § 212 BAO zulässig sein sollte, muss dies im Ergebnis (,,a minore ad maius…
…das Verwaltungsgericht für unzuständig hält." Der Gesetzgeber geht somit davon aus, dass in den genannten Fällen das Verwaltungsgericht die vorgelegte Beschwerde an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken soll, was der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zufolge bereits kraft eines Größenschlusses aus § 53 iVm § 2a BAO folgt…
…8 Abs. 1 lit. e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein, nicht unmittelbar in deren Regelungsbereich fallende Steuermaßnahmen zu ergreifen. 3. Jedenfalls unproblematisch scheinen jene…
…2013/17/0409, zwar als hinreichend, aber nicht auch als notwendig beurteilt worden ist (VwGH 12.09.2018, Ra 2017/13/0074). Allein der Größenschluss, der sich aus der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis VwGH 30.06.2015, 2013/17/0847 ergibt, lässt die Interpretation…
…2013/17/0409, zwar als hinreichend, aber nicht auch als notwendig beurteilt worden ist (VwGH 12.09.2018, Ra 2017/13/0074). Allein der Größenschluss, der sich aus der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis VwGH 30.06.2015, 2013/17/0847 ergibt, lässt die Interpretation…
…lit b FLAG erfüllt, dann gilt dies im Größenschluss argumentum a minori ad maius umso mehr für einen schulisch oder kursmäßig organisierten Vorbereitungskurs wie dem PIMP to LAP des WIFI. Die Ausgangssituation der Bf ist sachverhaltsbezogen mit VwGH 20.02.2025, Ra 2024/16/0067…
…Kostentragung gemäß § 6 FLAG 1967 erfüllt, ergibt sich aus der Wortinterpretation des § 6 FLAG beziehungsweise aus einem Größenschluss. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt diesfalls nicht vor. Dass es sich bei einem außerordentlichen Studium nicht um ein ordentliches Studium im Sinn des § 2 Abs. 1 lit…
…die durch die Novelle des § 18 EStG 1988 nicht aufgehoben wurden und uneingeschränkt und unverändert weiter in Kraft sind), sondern auch aus einem zwingenden Größenschluss. 2. Da im gegenständlichen Fall keine Übermittlung der seitens ***5*** getätigten Spenden erfolgt ist, kommen wir hiermit der Belegnachweispflicht nach…
…dem Laufhausbetreiber zuzurechnen sind. Da in dem Fall sogar die Einkünfte einem Laufhaus zuzurechnen sind, dann sei das erst recht bei einem Sexstudio im Größenschluss zuzurechnen. Da die Kunden im konkreten Fall auch unangemeldet ins Studio kommen und keine Terminaufzeichnungen vorgelegt wurden, sowie den Kunden…
…Verordnung erfasste Erzeuger (Art 8 Abs 1 lit c) oder nicht erfasste Wasserkraftanlagen (Art 8 Abs 1 lit e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein…
…nicht zu schätzen ist, wenn eine Forschungsprämie dem Grunde nach nicht zusteht, ergibt sich aus einem Größenschluss. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist auch darin nicht zu ersehen. Da mit dem gegenständlichen Erkenntnis Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht zu lösen waren, war durch das Bundesfinanzgericht…
…wenn sich die Ausführungen eines StPfl. bloß darauf beschränken, dass die ausländische Abgabenbehörde antragsgemäß besteuert habe. Umso mehr müsse dieser Grundsatz im Größenschluss gelten, wenn ein Bf. - wie im gegenständlichen Fall - behaupte, die strittigen Einkünfte im Ausland rechtswidrig im Ausland nicht erklärt zu haben und…
…Verordnung erfasste Erzeuger (Art 8 Abs 1 lit c) oder nicht erfasste Wasserkraftanlagen (Art 8 Abs 1 lit e) zu schaffen. Dies legt einen Größenschluss nahe: Wenn nämlich die Mitgliedstaaten über die Verordnung hinausgehende Regulierungen erlassen können, dann muss es ihnen umso mehr gestattet sein…