…Antragsteller wäre. Der Antrag hat darzulegen, inwiefern das Gericht das Gesetz anzuwenden und welche Auswirkungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auf die beim Gericht anhängige Rechtssache hätte." Erwägungen: Im gegenständlichen Verfahren sieht der Bf eine Verletzung des Geichheitsgrundsatzes, weil bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen gemäß §…
…am 29.9.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 820.849,17 € zurückzuzahlen. Die Regelung verstoße aus näher dargelegten Gründen dem Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Die belangte Behörde wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Der Antrag sei zwar fristgerecht eingebracht…
…am 29.9.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 33.147,02 € zurückzuzahlen. Die Regelung verstoße aus näher dargelegten Gründen dem Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Die belangte Behörde wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Der Antrag sei zwar fristgerecht eingebracht…
…Rechte abzuleiten. Der sich auf diese Argumentation stützende Vorwurf der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ist in diesem Zusammenhang völlig unbegründet. Auch der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die…
…BGBl 13/2014 eingeführten Normen - § 20 Abs 1 Z 8 und § 124b Z 254 EStG infolge Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 Abs 1 B-VG iVm Art 2 StGG) zur Gänze verfassungswidrig sind, sowie die Normen - § 12 Abs 1 Z 8 KStG mit der Wortfolge…
…die Beschwerde unverzüglich dem Bundesfinanzgericht vorzulegen sei. Begründend wurde hiezu im Wesentlichen angeführt, dass die aus der Bemessungsgrundlage laut Abgabenerklärung 2015 resultierende Werbeabgabe auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhe. Das Werbeabgabegesetz verletze nämlich den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 B-VG. Der Werbeabgabe unterlägen gemäß § 1 Abs…
…Entgelten für Arbeits- oder Werkleistungen, soweit es den Betrag von 500 000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigt, gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG) verstößt. Die durch diese Regelung normierte Einschränkung der Betriebsausgabenabzugsfähigkeit widerspricht grundlegenden Prinzipien des österreichischen Ertragssteuerrechts, nämlich dem Leistungsfähigkeitsprinzip sowie dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch Fa. STB GmbH & Co KG, Adr2, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, St.Nr. xxxx, vom 24.03.2014 betreffend Einkommensteuer…
…1 EStG 1988 anbelangt, an. Der Bf. verweist diesbezüglich auf sein bisheriges Vorbringen. Darüber hinaus wird folgendes explizit festgehalten: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bindet der Gleichheitsgrundsatz des Art. 2 StGG sowie des Art. 7 B-VG auch den Gesetzgeber (vgl. etwa VfSlg 13…
…40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Es besteht kein Grund einen Anbieter welcher trotz Verbotes dennoch Ausspielungen durchführt zu "bevorzugen" und keiner Besteuerung zu unterziehen. Eine solche Bevorzugung des illegalen Anbieters würde außerdem dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Worin die "mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftete Situation" bestehen soll, ist nicht…
…9.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 2.804.300,59 € zurückzuzahlen. Die Regelung verstoße aus näher dargelegten Gründen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Die belangte Behörde wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Der Antrag sei zwar fristgerecht eingebracht…
…ersucht, das BFG möge im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH klären, ob die Formulierung "inländischer" Familienwohnsitz im Kollektivvertrag für Forstunternehmen hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes und der Arbeitnehmerfreizügigkeit EU-rechtskonform sei oder nicht. Andernfalls werde ersucht, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. 1.5 Mit am 15. März…
…9.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 4.371.263,24 € zurückzuzahlen. Die Regelung verstoße aus näher dargelegten Gründen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Die belangte Behörde wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Der Antrag sei zwar fristgerecht eingebracht…
…gewesen ist, und laut damaliger Beschwerdeführerin der Sachbezugswert für die private PKW-Nutzung den wirtschaftlichen Gegebenheiten keineswegs entsprochen habe. Der VwGH hat keine Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geäußert. Der Berücksichtigung lediglich der tatsächlichen Kosten der Privatnutzung erteilte der VwGH eine Absage, da…
…Werkstätte ein. Erst recht kümmern er sich nicht darum, ob diese Gesellschaft ihren Steuerleistungen pünktlich und vollständig nachkommt. Wenn - wovon angesichts des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 Abs 1 B-VG, § 114 Abs 1 BAO) auszugehen ist - die allgemeinen Regeln auch für die Baubranche gelten, hängt besagtes…
…Zahlstelle, dies heisse, es liege ein unzulässiger Eingriff in das Eigentumsrecht nach Art 5 Staatsgrundgesetz vor und auch ein Verstoß gegen Art 2 Staatsgrundgesetz, also bezüglich des Gleichheitsgrundsatzes, insofern seien daher sowohl 26 (1) als auch 26 (3) FLAG, wo auch der zweite Elternteil hafte…
…wonach in der Regelung, dass Steuersubjekte iSd § 1 erster Satz StabAbgG nur Kreditinstitute sind, keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes erblickt werde, nicht entgegen. Die Stabilisierungsmaßnahmen des Staates im Zuge der Finanzkrise seien im Wesentlichen dem Bankensektor zugute gekommen, während Versicherungen staatliche Maßnahmen gar nicht in Anspruch…
…29.09.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 1,290.665,83 € zurückzuzahlen. Die Regelung verstoße aus den im Antrag näher dargelegten Gründen dem Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Dieser Antrag wurde am 24.10.2023 im Wege des FinanzOnline beim Finanzamt eingebracht…
…Die Verzögerung des Studienbeginns wäre ausschließlich durch außergewöhnliche äußere Umstände bedingt gewesen. Die Beschwerdeführerin ersuche daher um eine sachgerechte und zweckorientierte Würdigung des Einzelfalls im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Mit der Beschwerdevorentscheidung vom…
…noch keine Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung, zumal der Zweck der Verzinsung in der Beseitigung von zu Unrecht erlangten Vorteilen liegt und diese daher dem Gericht aus der Perspektive des Gleichheitsgrundsatzes und dessen abgabenrechtlicher Ausprägung (Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) nicht nur zulässig, sondern geradezu geboten erscheint…