…Aus der vorgelegten „Vereinbarung“ geht nicht hervor, ab welchem Zeitraum die website erstellt sein soll – sie lässt dem Erbringer der Dienstleistung (=Sohn der Bf) die einseitige Gestaltungsfreiheit sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Fertigstellung als auch hinsichtlich des Inhalts und der Ausführlichkeit bzw. Länge der website…
…Weisungen versteht man Weisungen, die die persönliche Gestaltung der Dienstleistung zum Gegenstand haben und die, soweit sie berechtigt nach dem Vertragsinhalt erteilt werden, die eigene Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung der Dienstleistung weitgehend ausschalten. Gerade die Freiheit von persönlichen Weisungen, also die Möglichkeit, den Ablauf der…
…dass die Privatperson ein Derivat gekauft hat. Dies nunmehr als "Betriebsausgabe" nachzuerfassen, ist unmöglich und unrichtig. … Grundsätzlich wird damit in die Gestaltungsfreiheit und Finanzautonomie der Person des Derivatkäufers unberechtigt eingegriffen. Ein Derivat ist ein Finanzprodukt beliebiger Art, das auf einem Markt Chancen einräumt, bzw…
…wohl erfolgen, in der österreichischen Gesellschaft inländische Vermögensveranlagungen vornehmen. Die Feststellungen der Betriebsprüfung bedeuten einen willkürlichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Steuerpflichtigen und decken sich großteils nicht mit den von der Bp angeführten Begründungen. Wenn die Darlehensvereinbarung bis 2012 als fremdüblich anzuerkennen war, dann muss…
…dass die Privatperson ein Derivat gekauft hat. Dies nunmehr als "Betriebsausgabe" nachzuerfassen, ist unmöglich und unrichtig. … Grundsätzlich wird damit in die Gestaltungsfreiheit und Finanzautonomie der Person des Derivatkäufers unberechtigt eingegriffen. Ein Derivat ist ein Finanzprodukt beliebiger Art, das auf einem Markt Chancen einräumt, bzw…
…Anfechtung" kann es somit jedoch nur kommen, wenn es zufolge "rechtlicher Anfechtbarkeit" zur Rückgängigmachung kommt. Zwar können die Parteien aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche…
…dass die Privatperson ein Derivat gekauft hat. Dies nunmehr als "Betriebsausgabe" nachzuerfassen, ist unmöglich und unrichtig. … Grundsätzlich wird damit in die Gestaltungsfreiheit und Finanzautonomie der Person des Derivatkäufers unberechtigt eingegriffen. Ein Derivat ist ein Finanzprodukt beliebiger Art, das auf einem Markt Chancen einräumt, bzw…
…feststellen, dass auch eine allfällige Senatsentscheidung an diese VO gebunden ist, somit würde sich eine Luxustangente von 66,39% ergeben. Tz. 17 Weiterverrechnete Kosten an C DE: Meines Erachtens gibt es hier keine unternehmerischen Gestaltungsfreiheit. Die Kosten sind dort zu berücksichtigen, wo sie angefallen sind…
…können, da Frau ***Bf1*** keine Einkünfte aus der GmbH erzielt. Hierzu ist anzuführen, dass die Höhe des Geschäftsführerbezuges im Rahmen der vertraglichen Gestaltungsfreiheit liegt. Wie der Abgabenbehörde aus den bereits erfolgten Veranlagungen der ***5*** GmbH bekannt ist, verzeichnete die GmbH in den letztenJahren deutliche Umsatzrückgänge…
…auch der Verwaltungsökonomie dienen. (…) Für die Ermessensübung, d.h. für die Frage, weshalb von der eingeräumten Gestaltungsfreiheit Gebrauch oder kein Gebrauch gemacht wurde, fehlt eine solche aber zur Ganze. Gerade dafür brauchte es aber eine nachvollziehbare Begründung, um zu erkennen, ob das Ermessen tatsachlich…
…dass die Bf. nach dem Tod ihres Ehegatten die alleinige Gestaltungsfreiheit sowie die Letztkontrolle über den Stiftungsrat hatte und diese Rechte bis zu ihrer altersbedingten und gesundheitlichen Beeinträchtigung (mangelnde Reisefähigkeit) auch tatsächlich, wenngleich nur im unbedingt erforderlichen Maße in besonders wichtigen Angelegenheiten (siehe das oben…
…sind, eine rechtliche Konstruktion zu erblicken, die einerseits von der üblichen Gestaltung abweiche – dies wäre im Hinblick auf den Grundsatz der im Abgabenrecht geltenden Gestaltungsfreiheit für sich allein noch kein Grund für die Annahme eines Missbrauchstatbestandes -, andererseits aber das wirtschaftliche Geschehen insofern unberührt lasse, als…
…Auswahl des Besteuerungsgegenstands zu begründen. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass die steuerliche Belastungsentscheidung und demnach auch die Wahl des konkreten Besteuerungsgegenstands bei der Einführung einer neuen Abgabe in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, sofern nicht besondere Umstände vorliegen würden, die eine solche Regelung als…
…zu gestalten und zu ordnen, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei geringster der gesetzlich vorgesehenen Abgabenbelastung erreicht wird. Die Grenzen dieser dem Abgabepflichtigen eingeräumten Gestaltungsfreiheit sind im Abgabenrecht grundsätzlich durch die Bestimmungen der §§ 21 bis 24 BAO gezogen. Nur im Bereich der…
…zu gestalten und zu ordnen, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei geringster der gesetzlich vorgesehenen Abgabenbelastung erreicht wird. Die Grenzen dieser dem Abgabenpflichtigen eingeräumten Gestaltungsfreiheit sind im Abgabenrecht grundsätzlich durch die Bestimmungen der §§ 21 bis 24 BAO gezogen. Gemäß § 21 Abs 1…
…Vertrages aufgrund einer bloßen Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn nachweislich die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben wären. Die Parteien können aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte…
…Erfolg durchgeführten Anfechtung" kann es somit nur kommen, wenn es zufolge "rechtlicher Anfechtbarkeit" zur Rückgängigmachung kommt. Die Parteien können zwar aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, dass die Beteiligten die (steuerlichen) Folgen…
…die Auswahl des Besteuerungsgegenstands zu begründen. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass die steuerliche Belastungsentscheidung und demnach auch die Wahl des konkreten Besteuerungsgegenstands bei der Einführung einer neuen Abgabe in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liege, sofern nicht besondere Umstände vorlägen, die eine solche Regelung als…
…sei für diesen Schritt nicht erforderlich. Die Übertragung sei gesetzlich angeordnet, aber das genaue Prozedere bleibe in der Gestaltungsfreiheit der Gesellschaften und deren Gesellschafter. Seien die von der übertragenen Gesellschaft gehaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft mit Rechten Dritter belastet, etwa einem Pfand- oder Fruchtgenussrecht…
…sei für diesen Schritt nicht erforderlich. Die Übertragung sei gesetzlich angeordnet, aber das genaue Prozedere bleibe in der Gestaltungsfreiheit der Gesellschaften und deren Gesellschafter. Seien die von der übertragenen Gesellschaft gehaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft mit Rechten Dritter belastet, etwa einem Pfand- oder Fruchtgenussrecht…