…Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Eine verdeckte Ausschüttung setzt die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Ein Machthaber ist demnach…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Diese Haftungsbestimmung richtet sich insbesondere an Gesellschafter einer OG oder KG. Die Gesellschafterstellung des Haftungspflichtigen ist dabei als Vorfrage zu beurteilen. Die Stellung des Beschwerdeführers als Komplementär der Primärschuldnerin im Zeitraum 11.1.-18.6.2011 ergibt sich aus…
…EU-Kapitalansammlungsrichtlinie, der österreichischen Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur mangels der von § 2 KVG geforderten direkten Gesellschafterstellung grundsätzlich nicht gesellschaftsteuerpflichtig. Allerdings lassen die EU- und österreichische Rechtsprechung in Ausnahmefällen, in denen die Leistung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem unmittelbaren Gesellschafter zuzurechnen ist, die Subsumierung von Großmutterzuschüssen unter §…
… 27 Tz 46, 47, 50, 51 setzen offene wie verdeckte Ausschüttungen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Ein bloßer Machthaber kann nicht Empfänger von verdeckten Ausschüttungen sein (VwGH 7.4.2004, 99/13/0215). Eine Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter…
…OG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer OG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…
…ausgewiesen. Ein Rechtsmittel dagegen (das der Beschuldigte nicht Beteiligter wäre) wurde damals nicht eingebracht, sodass offenbar zum Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides an der Gesellschafterstellung des Beschuldigten auch von der Wirtschaftstreuhänderkanzlei StB nicht zu zweifeln war. Interessant erscheint auch, dass diese Wirtschaftstreuhänderkanzlei StB am 16…
…der, wie im Beschwerdefall, einzige Kommanditist seine Gesellschafterstellung in die eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ändert. Entgegen den Ausführungen im Vorlageantrag kam es im Beschwerdefall somit nicht zu einer so tiefgreifenden Änderung der Rechtsträgerschaft, dass von einer völligen Neugründung der OG als Gesellschaft auszugehen wäre. Vielmehr…
…von zukünftigen Einnahmen und Gesellschafterstellung an (vgl dazu sinngemäß das in Jakom/Lenneis, EStG 2019, § 4 Rz 330 zu "Bürgschaftsaufwendungen" Geschriebene). Diese Verknüpfung ist im Beschwerdefall nicht gegeben: Mangels Stimmbindungsvertrages kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bf. unmittelbar aufgrund seiner Gesellschafterstellung zum Geschäftsführer bestellt…
…Soweit eine spätere Gesellschafterstellung des Geschäftsführers beabsichtigt ist, so ist jedenfalls bis September 2015 keine Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfolgt und ist laut den Angaben des Geschäftsführers die Übertragung nicht in naher Zukunft geplant. Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Wohnraumerrichtung mit einer zukünftigen Gesellschafterstellung im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…
…der Grunderwerbsbesteuerung bestehende (Teil-)Sonderrechtsfähigkeit der OG entgegen, wobei die Größe des Anteils (iS einer wertmäßigen Beteiligung) unerheblich sei. Dem Gesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft komme daher nicht kraft seiner Gesellschafterstellung hinsichtlich der Grundstücke eine Verwertungsbefugnis iSd § 1 Abs. 2 GrEStG zu. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14…
Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines Vorteiles an den Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt ist. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige…
…Folge Bf. genannt) wurde am 1.09.2012 im Firmenbuch eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin war K1. Sie hatte diese Gesellschafterstellung auf Ersuchen ihres Lebensgefährten K2 übernommen. K1 wurde von der Abgabenbehörde für steuerliche Belange als Vertreterin gemäß § 81 BAO bestellt (Verf 16 v. 18.9…
…beschwerdeführende ***Bf1*** (in der Folge Bf. genannt) wurde am xx.09.2012 im Firmenbuch eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin war. Sie hatte diese Gesellschafterstellung auf Ersuchen ihres Lebensgefährten L. übernommen. Außerdem wurde G1 für steuerliche Belange als Vertreter gemäß § 81 BAO namhaft gemacht (Verf 16 v…
…7 zweiter Satz KStG 1988. Angemerkt wird jedoch, dass das Bundesfinanzgericht Zweifel an der nach dem Gesetzeswortlaut erforderlichen Gesellschafterstellung der Stifter ***Z*** und ***Y*** von eigentümerlosen Stiftungen hat, obgleich der wie in freier Beweiswürdigung festgestellt umfangreichen vorbehaltenden Rechte. Wie sich aus § 24a Abs 2 letzter…
…der Änderung der organisatorischen Struktur für müßig, weil ohnehin die Gesellschafterstruktur bis heute unverändert geblieben ist. Wir geben, insbesondere weil im Zuge des Verfahrens seitens der Behörde die Wahrhaftigkeit der Gesellschafterstellung Herrn Dr. ***2*** angezweifelt worden ist, diesbezüglich bekannt, dass am 21.5.2018 eine…
…Da ***10*** die ihr in ***EU-Mitgliedstaat 1*** vorgeschriebenen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig beglichen hatte, standen die ***EU-Mitgliedstaat 1*** Rechtsvorschriften einer Gesellschafterstellung der Gesellschafter der ***10*** in der Nachfolgegesellschaft entgegen und wollte ***9*** nicht offiziell als Gesellschafter der ***8*** auftreten, weil er befürchtete…
…der Schulderlass als ein gesellschaftsrechtlich veranlasster (einheitlicher) Vorgang auf Seiten der Schuldnergesellschaft nicht in zwei Vorgänge aufgeteilt werden kann. Für die Betriebsvermögensmehrung, welche durch den auf die Gesellschafterstellung zurückzuführenden Schulderlass (Forderungsverzicht) bewirkt wird, findet sich in keiner Weise, also auch nicht insoweit eine betriebliche Veranlassung…
…95/15/0056, 0065). Eine verdeckte Ausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird (vgl…
…der eigentlichen Geldgeberin, dar, die im Hinblick auf ihre unmittelbar folgende Gesellschafterstellung ein Interesse an der Kapitalausstattung der Beschwerdeführerin hatte. Dem entsprechend liegt hier in wirtschaftlicher, nicht alleine auf die formale Herkunft des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum…