…dass sich ein Verzicht schlüssig aus dem Sachverhalt ergebe bzw. der Text der Bedingung im Schenkungsvertrag und der Geschehnisablauf auf einen konkludenten Verzicht auf die Stifterrechte und Begünstigtenrechte schließen lasse. Der Verzicht sei entgeltlich und an die Übergabe der Sparbücher geknüpft gewesen. Insofern vermag die…
…zugestellt wurden, sondern ausschließlich als Download verfügbar waren und aufgrund dieses Irrtums die negativen Einkünfte der Jahre 2015 und 2016 nicht verwertet werden konnten, stelle einen außerordentlichen Geschehnisablauf dar, der eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem…
…außer um der Maschinengemeinschaft einen Aufwand (zB Afa) zu verschaffen und nach außen hin vorzugeben, als Unternehmer tätig geworden zu sein. Gegen den von den Beschwerdeführern dargestellten Geschehnisablauf spricht jedenfalls, dass -) im Arbeitsbogen des Außenprüfers ein Bestellschein vom 23.12.2008 enthalten ist (auf den…
…Mit anderen Worten, der von der üblichen Gestaltung abweichende Weg trete nur in einer abweichenden rechtlichen Konstruktion, nicht aber in einem abweichenden Geschehnisablauf zur Erreichung desselben wirtschaftlichen Zieles in Erscheinung. Es erübrige sich daher in solchen Fällen die Prüfung der Frage, ob ein von der…
…im Allgemeinen wie im Besonderen stellen sie allerdings nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht dar. So sind diese Ausführungen weder geeignet, konkret jenen Geschehnisablauf in Frage zu stellen, wie er aktenkundig und intersubjektiv nachvollziehbar ist und vom Gericht der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht wurde, noch geeignet…
…falschen Akt gelangt oder unprotokolliert an irgendeinem Ort im Finanzamtsgebäude liegen geblieben ist und bis heute, also mehr als ein Jahr nach der Einbringung nicht aufgefunden wurde. Wenngleich ein derartiger Geschehnisablauf nicht völlig ausgeschlossen ist, muss er doch als eher unwahrscheinlich eingeschätzt werden. Wahrscheinlicher ist…
…mit der Realität. 3. Ablauf der Beweisaufnahme betreffend Niederschrift mit ***GS***: Die Ausführungen zur Niederschrift über das Gespräch mit ***GS*** stehen nicht in Einklang mit dem wahren Geschehnisablauf. Die Besprechungen mit ***GS*** wurden von den beiden zuständigen Prüfern durchgeführt. Dieser habe sich am 19.11…
…4). 5. Am 27. Mai 2024 hat der Revisionswerber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. 6. Auf den Geschehnisablauf konnte auch ohne Vorhaltsbeantwortung geschlossen werden. Rechtslage Die einschlägige Bestimmung des § 46 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 lautet folgendermaßen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 46. …
…Sohnes - also zu einem Zeitpunkt, in dem aufgrund der rechtlichen Unbefangenheit eine realistische Darstellung des Sachverhaltes zu erwarten ist - ebenfalls keine Erwähnung, was bereits gegen einen derartigen Geschehnisablauf spricht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist es auch als unwahrscheinlich anzusehen, dass Eltern in einem relativ kurzen Zeitraum…
…auf das sich gegenständliche Beschwerde im Besonderen stützt, dahin beurteilt, dass für die Bf durch die "Zwischenschaltung keine nennenswerte Änderung eingetreten ist und von einem unverändert gebliebenen Geschehnisablauf auszugehen ist. In weiterer Folge [sei] daher (nur mehr) zu prüfen, ob in der "Zwischenschaltung" der beiden…
…Regeln) gibt, kann - in Anlehnung an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - nach der Lebenserfahrung die Erstaussage infolge ihrer (zunächst noch vorhandenen) rechtlichen Unbefangenheit eine größere Gewähr für die Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Geschehnisablauf als spätere - von steuerlichen Überlegungen geprägte - Ausführungen vermitteln (VwGH 22.10.2002, 98…
…und verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen, der seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf hat, und eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer…
…für glaubwürdiger hält. In Anlehnung an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann nach der Lebenserfahrung die Erstaussage infolge ihrer (zunächst noch vorhandenen) rechtlichen Unbefangenheit eine größere Gewähr für die Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Geschehnisablauf als spätere - von steuerlichen Überlegungen geprägte - Ausführungen vermitteln (vgl. VwGH 22.10…
…bewirke. Mit anderen Worten, der von der üblichen Gestaltung abweichende Weg trete nur in einer abweichenden rechtlichen Konstruktion, nicht aber in einem abweichenden Geschehnisablauf zur Erreichung desselben wirtschaftlichen Zieles in Erscheinung. Es erübrige sich daher in solchen Fällen die Prüfung der Frage, ob ein von…
…bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird. Demnach entspricht dieser Vorstellung von Zufall im Blick auf einen zu beurteilenden Geschehnisablauf nicht ein beliebiges Nebeneinander von "Zufallsbedingungen" und zB. "Geschicklichkeitsbedingungen" in allen denkbar möglichen mathematischen Verhältnisgrößen.“ (UFS 13.05.2011 vom RV/0499-I/10). Der Umstand, dass…
…bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird. Demnach entspricht dieser Vorstellung von Zufall im Blick auf einen zu beurteilenden Geschehnisablauf nicht ein beliebiges Nebeneinander von "Zufallsbedingungen" und zB. "Geschicklichkeitsbedingungen" in allen denkbar möglichen mathematischen Verhältnisgrößen.“ (UFS 13.05.2011 vom RV/0499-I/10). Der Umstand, dass…
…erkennbaren bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird. Demnach entspricht dieser Vorstellung von Zufall im Blick auf einen zu beurteilenden Geschehnisablauf nicht ein beliebiges Nebeneinander von "Zufallsbedingungen" und zB. "Geschicklichkeitsbedingungen" in allen denkbarmöglichen mathematischen Verhältnisgrößen.“ (UFS 13.05.2011 vom RV/0499-I/10). Der Umstand, dass…
…erkennbaren bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird. Demnach entspricht dieser Vorstellung von Zufall im Blick auf einen zu beurteilenden Geschehnisablauf nicht ein beliebiges Nebeneinander von "Zufallsbedingungen" und zB. "Geschicklichkeitsbedingungen" in allen denkbarmöglichen mathematischen Verhältnisgrößen.“ (UFS 13.05.2011 vom RV/0499-I/10). Der Umstand, dass…
…der Behörde ist nicht ausreichend begründet, um ihn in einer nachprüfenden Kontrolle zugänglich zu machen. Die erstinstanzliche Behörde legt lediglich den bisherigen Geschehnisablauf bis zur Stellung der Anträge durch den Vertreter des Beschwerdeführers dar und vermeint daraus zu erkennen, dass dem Beschwerdeführer weder ein Strafaufschub…
…erstmalige Klärung eines Rechtsproblems durch den VwGH oder EuGH kein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne dieser Gesetzesstelle darstelle. Ein Ereignis liege schon nach dem Wortlaut im Tatsächlichen, also im Geschehensablauf. Keinesfalls könne darunter eine Änderung der Rechtsauslegung durch Verwaltungsbehörden oder Gerichte verstanden werden. Dies würde bedeuten…