…mittlerweile siebeneinhalb vergangenen Jahren, somit auch in der Hochkonjunkturphase nach Ende der Coronapandemie, noch nie vermietet worden. Zudem scheine die Situation am Immobilienmarkt in ***Stadt*** eine denkbare Objektvermietung mit Gesamtüberschusserzielung auszuschließen, wie in der Begründung der Beschwerde selbst beschrieben worden sei. Ein entsprechendes Bemühen durch…
…bereits ab 1994 dem Bereich des § 1 Abs. 2 LVO - mit dem Erfordernis einer Gesamtüberschusserzielung nach 20 Jahren - zuzuordnen sei. Nach den Prüfungsunterlagen seien nämlich schon beim Kauf im Jahr 1994 Maßnahmen zur Parifizierung des Hauses eingeleitet worden, welche im Jahr 2000 neuerlich aufgegriffen worden…
…herbeigeführt hätte. Da die Tatsache, dass von vornherein kein(e) Gesamtüberschusserzielungsabsicht vorgelegen hat und die Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten beendet wurde der Abgabenbehörde erst im Zuge Ihrer Schreiben betreffend Einkommensteuererklärung 2011 bekannt geworden wurde, waren die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2008…
…Ereignisse, die überdies bei einer Betätigung im alltäglichen Geschäftsleben nicht vorhersehbar seien („Unwägbarkeiten“), könnten den Gesamtüberschusserzielungszeitraum verlängern oder sogar eine vorzeitige Einstellung der Betätigung vor Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses erforderlich machen, ohne dass deren Charakter als Einkunftsquelle verloren gehe. Im gegenständlichen Fall sei am 29…
…"Unwägbarkeiten"), könnten jedoch nach der Rechtsprechung des VwGH den Gesamtüberschusserzielungszeitraum verlängern oder sogar eine vorzeitige Einstellung der Betätigung vor Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses erforderlich machen, ohne das deren Charakter als Einkunftsquelle verloren ginge. Im gegenständlichen Fall sei ein Pachtvertrag mit der S-HotelvermietungsgesmbH als einziger…
…Abs.3, zweiter Satz LVO ist die Gewinnerzielungsabsicht bei einer dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnenden, entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtgewinn-/Gesamtüberschusserzielung zum genannten absehbaren Zeitraum von 25 bzw. 28 Jahren zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach §…
… 2 Abs. 3 zweiter Satz LVO ist die Gewinnerzielungsabsicht bei einer dem Bereich des § 1 Abs. 1 LVO zuzuordnenden entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtüberschusserzielung zum "absehbaren Zeitraum" zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO hat nicht…
…dem Bereich des § 1 Abs. 1 LVO zuzuordnenden, entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtgewinn- / Gesamtüberschusserzielung zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach § 2 Abs.1 LVO hat nicht stattzufinden (zuletzt explizit VwGH 24.10.2013, 2011/15/0182…
…Satz LVO ist die Gewinnerzielungsabsicht bei einer dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnenden, entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtgewinn-/Gesamtüberschusserzielung zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach § 2 Abs.1 LVO hat nicht stattzufinden (z.B…
…Begründung um die Ergebnisse jener Ermittlungshandlungen, die für den Wegfall der Ungewissheit verantwortlich zeichnen, zu ergänzen. Insbesondere war eine Stellungnahme zu den Themen Überschussermittlungszeitraum und Gesamtüberschusserzielung, und welches Jahr als Beginn für einen solchen Zeitraum zugrunde liegt, zu vermissen. Dieser Aufforderung ist die Abgabenbehörde bis…
…Begründung um die Ergebnisse jener Ermittlungshandlungen, die für den Wegfall der Ungewissheit verantwortlich zeichnen, zu ergänzen. Insbesondere war eine Stellungnahme zu den Themen Überschussermittlungszeitraum und Gesamtüberschusserzielung, und welches Jahr als Beginn für einen solchen Zeitraum zugrunde liegt, zu vermissen. Dieser Aufforderung ist die Abgabenbehörde bis…
…Satz LVO ist die Gewinnerzielungsabsicht bei einer dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnenden, entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtgewinn-/Gesamtüberschusserzielung zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach § 2 Abs.1 LVO hat nicht stattzufinden (zuletzt explizit…
…Gesamtüberschusserzielungsabsicht nicht nachgewiesen werden konnte" und die Verluste aus dieser Tätigkeit daher in den Jahren 2016 bis 2018 steuerlich nicht anzuerkennen seien. Den Feststellungen des Prüfers folgend nahm das Finanzamt die Einkommensteuerverfahren der Jahre 2016 bis 2018 mit den angefochtenen Bescheiden wieder auf und nahm…
… 2 Abs 1 LVO vorzunehmen. Die Kriterienprüfung dient der Feststellung, ob die Gesamtgewinn- bzw Gesamtüberschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen in den einzelnen Veranlagungszeiträumen anhand objektiver Umstände nachvollzogen werden kann. Es wird anhand von Wirtschaftlichkeitskriterien untersucht, ob eine Betätigung ein erwerbstypisches oder berufstypisches Erscheinungsbild aufweist und somit die…
…in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten eine Indizwirkung für das Fehlen der Gesamtgewinn- bzw Gesamtüberschusserzielungsabsicht haben. e) Bitte geben Sie allfällige gesetzte Maßnahmen zur Steigerung des Gewinnes bekannt. (Verbesserungsmaßnahmen) f) Wurde…
…Inkaufnehmen von Verlusten eine Indizwirkung für das Fehlen der Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht haben. Ausmaß und Entwicklung der Verluste: Auf die Darstellung der Betriebsergebnisse 2000 bis 2021 im Sachverhalt (Seite 33 dieses Erkenntnisses) wird verwiesen. Es wurde bis 2021 ein Gesamtverlust von € 139.260,98…
…erzielen (Gesamtüberschusserzielungsabsicht), nicht anhand von objektiven Umständen nachvollziehbar sei. Die Einkunftsquelleneigenschaft bei der Gebäudevermietung sei danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der tatsächlich betriebenen Art und Weise objektiv Aussicht habe, sich lohnend zu gestalten. Als objektive Umstände zur Nachvollziehbarkeit der Gesamtüberschusserzielungsabsicht würden bei…
…angemessenen Zeitraumes kein Gesamtüberschuss erwartbar sei. Bei der "großen Vermietung" sei keine vorläufige Veranlagung zulässig, weil nicht die objektive Ertragsfähigkeit entscheidend sei, sondern die nachvollziehbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht. Entscheidend sei, dass der Vermieter Verbesserungsmaßnahmen gesetzt habe und nicht deren tatsächlicher Erfolg. Es liege daher keine Liebhaberei vor…
…LVO 1993 nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant sei, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Im Zweifel sei das Vorliegen der Gesamtüberschusserzielungsabsicht bzw. das Vorliegen einer Einkunftsquelle vom Abgabepflichtigen anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren. Die Widerlegbarkeit der Liebhabereivermutung setze nämlich…
…Erzielung eines Gesamtüberschusses erkennen lassen. Die Einkunftsquelleneigenschaft setzt daher die Eignung einer Tätigkeit voraus, einen der positiven Steuererhebung aus der betreffenden Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines absehbaren Zeitraumes abzuwerfen. Das subjektive Ertragsstreben zeigt sich in der Gesamtüberschusserzielungsabsicht, die mittels objektiver Umstände nachvollziehbar sein muss…