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BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 1/5

…stets für konkrete Prüfungszeiträume vorliegen müssen. Die Verjährungsfrist nach der BAO sehe eine fünfjährige Festsetzung- / Bemessungsverjährung und eine allgemeine zehnjährige Verjährungsfrist vor. Ein Prüfungsauftrag des Finanzamtes ob [hinsichtlich] des Beschuldigten für die Zeiträume 2005 bis 2009 sei nicht existent. Wenn nunmehr die Finanz[straf]behörde…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 2/5

…hätte können, werde darauf nicht weiter eingegangen. Zu 2.2.: Zur Anwendbarkeit der StPO im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, siehe Punkt 2.1. Auch zur Verhältnismäßigkeit wird auf das oben Ausgeführte verwiesen. Zu 2.3. und 3.6.: Auf eine rechtliche Ausführung zu der Bestimmung des § 31…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 3/5

…das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren gegen ihn überhaupt führen zu dürfen, nachzuweisen (Stichwort Wertbetrag unter € 100.000,00) und die ihm zustehenden Rechte sowohl entsprechend den Abgabenvorschriften, der BAO, des FinStrG und des KontRegG zu respektieren und ihn nicht in der Wahrung seiner Rechte zu beeinträchtigen…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 4/5

…eines zu diesem Zeitpunkt geführten verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zuständig gewesen ist, und, wenn ja, ob diese in Anbetracht zuvor ergangener ähnlicher strafgerichtlicher Bewilligungen (nochmals) zulässig gewesen sind, sowie letztendlich bejahendenfalls, ob sich diese Anordnungen in dem vorgesehenen rechtlichen Rahmen gehalten haben und solcherart im Sinne des …

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 5/5

…gelegen; die Äquivalenzausgaben haben rund € 2.160,00 (Steiermark: € 2.040,00) pro Monat betragen. Wenig überraschend steigen mit der Höhe des Haushaltseinkommens auch die Ausgaben der Haushalte an; stehen also wie im gegenständlichen Fall einer Person grundsätzlich hohe Geldmittel zur Disposition, ist…

BFG RV/5300002/2021Zurückweisung von Beschwerden eines belangten Verbandes gegen Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde, mit welchem die Verdachtslage gegen diesen konkretisiert bzw. modifiziert wurde, samt Begründung derselben, allgemeiner Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes und Aufforderung zur Rechtfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2021

…des Ausschlusses des Regresses, sowie zur Anknüpfung an die inländische Verfolgbarkeit (§§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 VbVG) sind sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 56 Abs 5 FinStrG gelten für Verfahren wegen Finanzvergehen gegen Verbände die Bestimmungen über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 6/8

…Sie erfolge somit formlos. Das Verfahren sei nach den Vorschriften über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu führen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 166 FinStrG bedürfe es nicht. Die Unzuständigkeitsentscheidung gemäß § 214 FinStrG als solche berechtige die Finanzstrafbehörde zur Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Das heiße aber…

BFG RV/7300053/2015Verschulden, bedingter Vorsatz, Fahrlässigkeit, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2016

…III) Die Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens werden nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 500,00 bestimmt. IV) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 7/8

…Existenzgrundlage entzogen. Die Missachtung der Verpflichtung zur Einleitung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nach Freispruch gemäß § 214 FinStrG und die verweigerte Einstellung habe die Verfahrensdauer von 11 auf über 15 Jahre verlängert. Während der Dauer des Finanzstrafverfahrens habe der Beschwerdeführer seinen Beruf nicht ausüben können, was bei…

BFG RV/5300001/2014Verlängerung des Vollzugsaufschubes zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen wegen Krankheit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2014

…ist (vgl. § 3a Abs. 1 letzter Satz), und der (in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren mit einer Freiheitsstrafe bedachte und zum Antritt derselben bereits aufgeforderte) Bestrafte innerhalb der (Monats-)Frist des § 175 Abs. 1 FinStrG sich der Finanzstrafbehörde gegenüber bereit erklärt, gemeinnützige Leistungen zu erbringen, die genannte…

BFG RV/7300016/20151. § 33/2a, § 33/1 Finanzstrafgesetz 2. Sache des Verfahrens 3. Strafreduktion
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2015

…sollen. Dies wird umsomehr gelten, als sowohl die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum als auch der rasche Rückfall erschwerend betrachtet wurde. Bei dieser Konstellation von Milderungs- und Erschwerungsgründen erscheint auch ein geringerer Strafschlüssel für gerechtfertigt. Informativ wird angemerkt, dass es der Bf…

BFG RV/7300034/2015Strafbeschwerde, zahlreiche Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2016

…Würdigung des Prüfungsfalles sämtlich als relevant angesehen wurden. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liegt eine geständige Verantwortung vor. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht." Bei der Strafbemessung war mildernd: die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis, erschwerend: die Fortsetzung des…

BFG RV/7300023/2017Hinterziehung, Baubranche, Deckungsrechnungen, Prüfung der Kontobewegungen im Zusammenhang mit Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 1/2

…Kosten des verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens € 500,00. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 18.1.2017 wurde der Bf. schuldig gesprochen, im Bereich des Finanzamtes…

BFG RV/7300019/20171. Abgabenhinterziehung 2. Umsatzzuschätzung 3. überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.10.2017

…werden die Kosten des verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens mit € 500,00 bestimmt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom…

BFG RV/7300061/2016Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eines steuerlich nicht erfassten Technikers. Als Werkvertragsnehmer Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit bestritten und eines Dienstverhältnisses behauptet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2017Teil 1/2

…a FinStrG hat N.N. die Kosten des verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens in unveränderter Höhe von € 500,00 zu ersetzen. II.) Hingegen wird das gegen den Beschuldigten N.N. anhängige Finanzstrafverfahren, er habe vorsätzlich durch die Unterlassung der steuerlichen Erfassung und in der…

BFG RV/7300001/2016Strafbeschwerde, außerordentliche Bemühungen um eine Schadensgutmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2016

…35 des Strafgesetzbuches gelten. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Spruchsenat wertete die Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung seit Einreichung der fehlgeschlagenen Selbstanzeige als mildernd sowie die Fortsetzung des…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…214, I. Kommentar zu § 214 [Rz 1]). Damit war die Durchführung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens möglich. Rechtslage: § 35 Abs. 2 FinStrG: Der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben macht sich schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…

BFG RV/7300049/2015Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise mit dem Argument bestritten, nur als "Strohmann" fungiert und sämtliche steuerlichen Belange mittels Generalvollmacht an den Ex-Gatten übertragen zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2015

…Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 23.2.2007, Zl. xxxxxxx , deren allein verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführerin war und die im gegenständlichen Verfahren insoweit in Rede stehenden Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben im Verantwortungszeitraum der Bf. fällig waren. Die Aktenlage sowie der Beweisergebnisse der verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…kommt eine Bestrafung des Beschuldigten wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung in Bezug auf die Einkommensteuer 2002 wegen Eintritts der Verjährung ohnehin nicht mehr in Betracht. Die Einkommensteuererklärung 2002 hätte der Beschuldigte nämlich bereits am 31. März 2003 beim Finanzamt einreichen müssen; das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wurde von der…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Die von der Verteidigung behauptete Verletzung des Verbotes eines ne bis in idem durch eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde liegt daher insoweit nicht vor. Die Finanzstrafbehörde war daher in verfahrensrechtlicher Hinsicht berechtigt, dem…