IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39, 1220 Wien, vom 25.09.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.08…
…im § 250 Abs. 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Der Berufungsantrag soll die Behörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit dem Bescheid anlastet (Bei der Beurteilung der Frage, ob…
…7 ABGB den angefochtenen Bescheid zu erkennen und jede Verwechslung darüber auszuschließen (vgl. VwGH 11. 04. 1991, 90/06/0223); keinesfalls sollte aber damit ein übertriebener Formalismus in das Verwaltungsverfahren eingeführt werden (VwGH 21. 09. 2023, Ra 2023/22/0095 m.H. VwGH 26. 05…
…Bescheid. Alles andere wäre, wie es die Behörde selbst ausdrücke, ein "überspitzter Formalismus". Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.9.2015 wurde die Beschwerde schlussendlich als verspätet zurückgewiesen. Die belangte Behörde vertrat in ihrer Entscheidung die Rechtsauffassung, dass der Bescheid am 9.6.2015 zugestellt wurde. Es…
…den im § 250 Abs. 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Auch eine inhaltlich…
…der Rechtslage vor dem BGBl. I Nr. 36/2014 vorzunehmen. Das Bestehen auf einer vor der Selbstberechnung ausgestellten schriftlichen Optionserklärung erscheine als sinnentkleideter Formalismus, zumal es nachweislich der Wille der Parteien gewesen sei, dass die günstigere Steuerberechnung zur Anwendung komme, was der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen…
…der Rechtslage vor dem BGBl. I Nr. 36/2014 vorzunehmen. Das Bestehen auf einer vor der Selbstberechnung ausgestellten schriftlichen Optionserklärung erscheine als sinnentkleideter Formalismus, zumal es nachweislich der Wille der Parteien gewesen sei, dass die günstigere Steuerberechnung zur Anwendung komme, was der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen…
…hingewiesen wird. Zusätzlich werden schriftliche Erklärungen der Parteien vorgelegt, wonach die Besteuerung entsprechend der Rechtslage vor dem 1.7.2015 erfolgen sollte . Das Bestehen auf einer vor der Selbstberechnung ausgestellten schriftlichen Optionserklärung erscheint als sinnentkleideter Formalismus, zumal es nachweislich der Wille der Parteien gewesen sei…
…der zuständigen Sachbearbeiterin übermittelt habe, stehe fest, dass die Behörde Kenntnis vom Inhalt des Antrags hatte und sei in der Forderung nach postalischem Zugang ein überspitzter Formalismus zu sehen. Sollte der Fristerstreckungsantrag vom 29.7.2020 tatsächlich nicht eingelangt sein, liege im Verhalten der Abgabenbehörde…
…Fristverlängerungsantrag vom 15.9.2020 und die Beschwerde vom 28.9.2020 wurden damit erst nach Ablauf der (bis 31.7.2020 gehemmten) Frist eingebracht und sind daher verspätet. Die Forderung nach postalischem Zugang des Fristverlängerungsantrages ist hierbei kein "überspitzter Formalismus", sondern ein gesetzliches Erfordernis…
…Beurteilung der Frage, ob eine Berufung den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, davon auszugehen ist, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf (VwGH 28. Jänner 1998, 96/13/0081), wurden in der Beschwerde die Erfordernisse des § 250 Abs…
…wenn auch von der Beschwerdeführerin unterfertigt, wiederum per E-Mail, erfülle den gesetzlichen Formalismus nicht. Zustellungen per E-Mail kenne die BAO nicht. Die Niederschrift verweise auch auf eine Beilage (Anhang) mit Seite 1 und 2. Diese sei ebenso Bestandteil der Niederschrift und Begründungselement des…
…der Frage, ob eine Berufung den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. 2. Für die Bezeichnung eines Bescheides genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen…
…Schätzung) vorliegen und es keiner Antragstellung seinerseits hierfür bedürfe. Bei vorliegender Sachlage sei die Erwartung der Übermittlung "leerer" Erklärungen als übertriebener Formalismus zu werten. Mit Vorlagebericht vom 10.12.2025 erfolgte die Vorlage an das Bundesfinanzgericht. Darin beantragte die belangte Behörde weiterhin die Abweisung der…
…die Schätzung sei unrichtig, als unzureichende Begründung zu qualifizieren sei, stellt einen überzogenen Formalismus dar und würde den verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutz unzulässig einschränken. Ob eine Begründung inhaltlich zutreffend oder schlüssig ist, ist hingegen für die Frage der Erfüllung der Voraussetzung des Beschwerderfordernisses nach § 250 Abs…
…zu vermeiden, wäre ein Hinweis auf die Durchschnittsatzbesteuerung oder Unternehmer nach § 22 UStG zweckmäßig. Im gegenständlichen Falle soll übertriebener Formalismus bei der Ausstellung von Rechnungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges vermieden werden. Weist eine Urkunde nicht die von § 11 Abs. 1 geforderten Angaben auf, berechtigte…
…Beschwerde treffen zu können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beschwerde den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist dabei davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. VwGH 28. 1. 1998, 96/13/0081, ÖStZB 1998…
…7 ABGB den angefochtenen Bescheid zu erkennen und jede Verwechslung darüber auszuschließen (vgl. VwGH 11. 04. 1991, 90/06/0223); keinesfalls sollte aber damit ein übertriebener Formalismus in das Verwaltungsverfahren eingeführt werden (VwGH 21. 09. 2023, Ra 2023/22/0095 m.H. VwGH 26. 05…
…gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2011 und 2. gegen die Festsetzung der Anspruchszinsen 2011 richtet. Das Erfordernis der Nennung aller angefochtenen Bescheide stellt keinen überspitzten Formalismus dar. Eine Auslegung oder Umdeutung der eindeutigen, von einer Steuerberaterin eingebrachten Parteierklärung ist nicht möglich. Die Berufungsbehörde…
…im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf (VwGH 20.1.1999, 98/13/0063 ua.) ad lit a: Ziel der Bestimmung des § 250 Abs 1 lit a BAO, nach welcher…