…bereits zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestanden haben. Eine Aufrechnung ist unzulässig, - wenn der Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse wurde, - wenn die (Gegenforderung) des Aufrechnungswilligen gegen den Schuldner erst nach der Insolvenzeröffnung erworben wurde, - wenn der Forderungserwerb zwar vor Insolvenzeröffnung erfolgte…
…nicht anerkannt werden. Dieses Darlehen sei der Bf. zur Finanzierung einer Forderungsabtretung gewährt worden. Für das von der ***H-SAS***/***F.*** gewährte Darlehen (iZm dem Forderungserwerb per 23.12.2005) liege kein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen der Bf. und der ***H-SAS*** vor. Im weiteren BP…
…Masseverwalter sei über RA abgewickelt worden. Die Forderung sei schließlich am 04.05.2006 von GF von der in Konkurs befindlichen CF (vormals A) erworben worden. Ein konkursgerichtlicher Genehmigungsbeschluss für den Forderungserwerb sei nicht erforderlich gewesen. Der Masseverwalter habe gemäß § 116 KO das Rechtsgeschäft vorab…
…Zusatz nach der gegenteiligen Rechtsprechung für die Vorjahre (siehe VwGH 23.09.2005, 2003/15/0078) erst mit Geltung ab 24.05.2007 eingefügt worden war. Der gegenständliche Forderungserwerb hatte aber bereits ein Jahr davor, nämlich im Mai 2006 (konkret am 04.05.2006) stattgefunden.…
…an einschlägigen Entscheidungen und Literaturstellen. Trotzdem wurden vom Bf keine weiteren Erkundigungen - wie zB beim zuständigen Finanzamt - eingeholt. Weiter spricht für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes, dass die Rechtsgeschäfte (Forderungserwerb, Umgründungsmaßnahmen) geplant und in einer nahen zeitlichen Abfolge getätigt worden sind. In der mündlichen Verhandlung…
…gegenüber den Tochtergesellschaften hatten, seien diese von der Bf. zum Nominale erworben, wo die Bf. in weiterer Folge auf die Forderungen verzichtete. Der Forderungserwerb sei von der Bf. wiederum fremdfinanziert und habe darin resultiert, dass die Bf. eine Verbindlichkeit gegenüber ***H-SAS***, ***F-SAS***, ***F…
…also jener Betrag, um den die abgetretene Forderung erworben wurde. Zum Entgelt würden alle Leistungen, die der Erwerber für den Forderungserwerb zu erbringen hat, gehören. Anders als im Bewertungsgesetz seien gemäß § 26 GebG bei der Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände bedingte "unsichere" Leistungen und Lasten als sofort…
…1,800.000,-- (Schilling eine Million achthunderttausend) nicht übersteigt. Sollte der Forderungserwerb unter redlichen Anstrengungen des Financiers entweder nicht in der Frist oder nicht mit dem Höchst-Aufwand von ATS 1,800.000,-- zu bewerkstelligen sein, wird der gegenständliche Vertrag unmöglich und damit hinfällig. 4…
…der ***T-SAS*** erworben, welche in weiterer Folge mittels Forderungsverzicht in Eigenkapital umgewandelt worden seien. Hinsichtlich der Verteilung des Forderungserwerbs auf die einzelnen Darlehensgeber werde auf Punkt 2.2.2 dieser Eingabe verwiesen. Zur Frage im BFG-Vorhalt, welche Darlehens- und Nachtragsvereinbarungen den Darlehensgewährungen der…
…einige der Tochtergesellschaften Verluste, hinsichtlich derer die Bf. Zuschüsse zur Abdeckung der Verluste an die jeweiligen Tochtergesellschaften leistete. Diese Zuschüsse erfolgten in Form von Forderungserwerben mitsamt Forderungsverzichten oder durch Zuführung liquider Mittel. Die Gesellschafterzuschüsse der Bf. wurden durch Aufnahme von Konzernverbindlichkeiten fremdfinanziert. Aufgrund der anhaltenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2022 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO (ESt 2019) und Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat im Beisein der Schriftführerin H., in der Beschwerdesache A-GmbH, Adresse1, vertreten durch Verax Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rotenturmstraße 18/8 OG, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.4.2014 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache XY GmbH, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.08.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Hans Lehofer und Mag. Bernhard Lehofer, Kalchberggasse 6/1, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27.03.2014, über die Pfändung einer Geldforderung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse , gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 20.01.2010 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird…