…auch auf finanzstrafrechtlich übernehmbaren Kalkulationsdifferenzen aufzubauen, letztlich sichtlich nach einem Gespräch mit dem Parteienvertreter, dessen Inhalt nicht wiedergegeben ist, davon wieder abgegangen ist und lediglich Sicherheitszuschläge angewendet hat. Sicherheitszuschläge sind ein Element der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, jedoch ist unter den strengeren Vorgaben für Finanzstrafverfahren mit…
…wohnt. [...] Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen…
…Beschuldigte selbst hatte dort von Geburt an bis zum 13. August 2013 seinen Hauptwohnsitz gehabt; danach hatte er dort einen Nebenwohnsitz (Niederschrift Schlussbesprechung zu ABnr2; Tz 1, Finanzstrafakt, Bl. 4). Er war mit seiner damaligen Lebensgefährtin liiert, mit welcher er zwei gemeinsame Kinder gehabt hat…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
…hat der VwGH die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Der Verteidiger vermeint jedoch, dass die bisherige Judikatur des VwGH auf den verfahrensgegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei, daher wurde eine ordentliche Revision zugelassen. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und …
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG…
…ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten…
…BAO, im ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, in seiner Entscheidung zu bestimmen, welche Abgabenbehörde oder Finanzstrafbehörde die Entscheidung zu vollstrecken hat. Hier erweist sich der Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde zweckmäßig, da dem Magistrat der Stadt Wien bereits gemäß § 1 Abs. 1…
…allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Zur Begründung wurde zunächst zur Person des Bf. ausgeführt, er sei finanzstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und gebe sein derzeitiges monatliches Einkommen mit € 850,00 an. Es würden ihn Sorgepflichten für ein Kind treffen. Das Abgabenkonto weise zum 15…
…der Zeitablauf seit Begehung der Tat, die erfolgte Schadensgutmachung, der Umstand, dass dem Beschuldigten kein wirtschaftlicher Vorteil aus seinem Verhalten zugekommen ist und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu berücksichtigen; als erschwerend war kein Umstand gegeben. Die Mindeststrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG in Höhe von…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschuldigte wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen…
…ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, in seiner Entscheidung zu bestimmen, welche Abgabenbehörde oder Finanzstrafbehörde die Entscheidung zu vollstrecken hat. Hier erweist sich das Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde zweckmäßig, da dem Magistrat der Stadt Wien bereits gemäß § 1 Abs 1 Z 3…
…sodass gemäß § 126 FinStrG in ihrer Abwesenheit verhandelt und das Erkenntnis gefällt werden konnte. Über die Vermögens- und Ertragslage der finanzstrafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten ist nichts Näheres bekannt. Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des…
…Zwecke des Finanzstrafverfahrens übernehmbar, die Zuschätzung zum Handel mit gebrauchten Autos wurde von der Prüferin in einer in ihrem Arbeitsbogen befindlichen Aufstellung zu Recht als Sicherheitszuschlag bezeichnet. Der Sicherheitszuschlag ist ein Element der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, jedoch ist unter den strengeren Vorgaben für Finanzstrafverfahren mit…
…der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 3 Wochen bestimmt. Gem § 185 FinStrG sind die Kosten des Finanzstrafverfahrens iHv € 500,00 und die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges werden durch gesonderten Bescheid festgesetzt. II.) Eine…
…Veranlagungsakt, Steuererklärung), der auf den März 2014 entfallende Umsatzsteueranteil beträgt € 1.920,87. Die Verkürzung dieses Betrages hat die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht; die Verkürzung der restlichen Zahllast von € 1.312,62 wurde nicht aufgegriffen. A hat daher eine am 15…
…BAO, im ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, in seiner Entscheidung zu bestimmen, welche Abgabenbe-hörde oder Finanzstrafbehörde die Entscheidung zu vollstrecken hat. Hier erweist sich das Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde zweckmäßig, da dem Magistrat der Stadt Wien bereits gemäß § 1 Abs…
Ein Rückfall liegt wie im gegenständlichen Fall vor, wenn der Finanzstraftäter beispielsweise schon zweimal (oder wie im gegenständlichen Fall öfters) wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG bestraft wurde und die Strafen (hier die jeweils verhängten Geldstrafen) wenigstens zum Teil vollzogen worden sind. Die Vorstrafen wären gemäß…
…Die zwar einbehaltene Lohnsteuer bzw. berechneten Selbstbemessungsabgaben wurden erst anlässlich einer Außenprüfung im Juni 2012 festgestellt (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 27. Juni 2012 zu ABNr. 400128/12, Finanzstrafakt Bl. 3 ff). Eine Entrichtung bzw. Abfuhr erfolgte erst mit Saldozahlung am 28. November 2012 (Abgabenkonto…
…der Zeitablauf seit Begehung der Tat, die erfolgte Schadensgutmachung, der Umstand, dass dem Beschuldigten kein wirtschaftlicher Vorteil aus seinem Verhalten zugekommen ist und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu berücksichtigen; als erschwerend war kein Umstand gegeben. Die Mindeststrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG in Höhe von…