…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO vom 31.7.2018 stellte die belangte Behörde die im Kalenderjahr 2016 erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit € 15.000,00…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO vom 18.3.2020 stellte die belangte Behörde die im Kalenderjahr 2018 erzielten Einkünfte der Bf. mit € 25…
…vom 18.10.2017 gegen die Bescheide des seinerzeitigen Finanzamtes Ort1, nunmehr Finanzamt Österreich als Rechtsnachfolger, vom 19.09.2017, betreffend Umsatzsteuer sowie betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2006 bis 2015, zu Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Gemäß …
…vertreten durch Stb. Steuerberater, über die Beschwerde vom 27. März 2015, soweit sie gegen die Bescheide zur Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2009 und für 2010 des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26. Februar 2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** gerichtet ist, zu Recht erkannt…
…zu benennen. Das gleiche gelte hinsichtlich der mit der Vermietung unmittelbar anfallenden Werbungskosten. Wenn nun die belangte Behörde in ihrer Prognoserechnung für die Prüfung der Frage, ob ein sogenannter Gesamtüberschuss nach der Liebhabereiverordnung innerhalb des Betrachtungszeitraumes von 20 bzw. 23 Jahren anfalle oder nicht, die…
…S. 334). Indem die Betriebsprüfung den "Teilbetrieb" anerkennt (anders hätte sie den Punkt über die Kenntnis der Art der Tätigkeit wohl nicht aufgenommen) ist der Anlaufverlust des Handelsbetriebes auch anzuerkennen. Die Feststellung von Liebhaberei ist kein Wiederaufnahmegrund. Da die Verluste der Jahre 2012-2014 gem…
…worden, die von Beginn an auf die Zeiträume 2012-2016 ausgelegt gewesen sei. Eine Prüferin habe sämtliche Belege sehr genau geprüft. Die Feststellungen seien geringfügig gewesen, der Fokus sei auf die Liebhaberei gerichtet gewesen. Da die nachträgliche Feststellung von Liebhaberei keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des …
…vor, dass "allein die Feststellung von Gewinnzahlen und Verlustzahlen bei einer Tätigkeit, die Ihrer äußeren Erscheinung nach auf dem gewerblichen Sektor liegt", für die Qualifikation als Liebhaberei nicht ausreiche. Eine solche Qualifikation setze "Feststellungen über die Art der Betriebsführung als Ursache für Gewinne und Verluste…
…aus Vermietung und Verpachtung Strasse Zu der Feststellung der Abgabenbehörde der Vermietung des Objektes Strasse als Liebhaberei wird auf die obigen Ausführungen des Bf. verwiesen. II. Einkünfte aus Spekulationsgeschäft (Investment in EPR der BCC) Wiederum kurz zusammengefasst wird von der Abgabenbehörde in diesem Punkt unterstellt…
…innerhalb eines bestimmten Zeitraumes anzunehmen. Der VwGH habe zudem ausgesprochen, dass es für die Feststellung des Vorliegens von Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 LVO nicht auf die konkrete Neigung des Abgabepflichtigen und die konkrete Art der Tätigkeit bzw. der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, sondern darauf ankomme…
…wird etwa dann angenommen werden dürfen, wenn aus einer dem vollständigen Abverkauf gewidmeten, ab Betriebseröffnung beendeten (Weiter-) Sammlung von zunächst in der Privatsphäre aus Liebhabergründen erworbenen, dann aber insgesamt in den Betrieb eingelegten Oldtimer-Kraftfahrzeugen regelmäßig gerade solche veräußert werden, die einen Erlös über dem…
…Februar 2023 verwiesen. Es wäre demnach auch im Beschwerdejahr von einer steuerlich unbeachtlichen Liebhabereitätigkeit auszugehen. Werbungskosten Werbungskosten wurden statt mit € 21.522,45 (sonst WK: 17.898,37 und Reisekosten: 3.624,08) nur mit € 132,00 anerkannt, weil das entsprechende Ergänzungsersuchen vom…
…Februar 2023 verwiesen. Es wäre demnach auch im Beschwerdejahr von einer steuerlich unbeachtlichen Liebhabereitätigkeit auszugehen. Werbungskosten Werbungskosten wurden statt mit € 21.522,45 (sonst WK: 17.898,37 und Reisekosten: 3.624,08) nur mit € 132,00 anerkannt, weil das entsprechende Ergänzungsersuchen vom…
…keine Einwendungen hinsichtlich ihres Verschuldens an der nachträglich wegen der Feststellung von Liebhaberei nicht anerkannten Vorsteuergutschriften vorbrachte, konnten die im Haftungsverfahren des Stiftungsvorstandes P-3 seitens des Bundesfinanzgerichtes für die Vorjahre 2005-2006 erhobenen Ermittlungsergebnisse, insoweit sie auch für das Jahr 2007 von Relevanz sind…
…bescheide Die bfP gab für den streitgegenständlichen Zeitraum folgende Umsatzsteuererklärungen ab: [Grafik] Für die (nicht streitgegenständlichen) Jahre ab 2019 hat die bfP infolge der behördlichen Feststellung von Liebhaberei keine Umsätze mehr erklärt. Das Finanzamt *FA-Ort* erließ für die streitgegenständlichen Jahre folgende Erstbescheide: [Grafik…
…Da auch in der Nachfolgegesellschaft keine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten sei, sei damit auch bei der OG von einer Liebhabereitätigkeit - zumindest bis zu einer Änderung der Bewirtschaftung - auszugehen. Somit lägen keine gemeinschaftlichen Einkünfte vor, für die auch keine Feststellung gemäß § 188 BAO zu erfolgen habe…
…Zum Verdacht der Liebhaberei Was im Rahmen der Betriebsprüfung besprochen und in der Niederschrift über die Schlussbesprechung festgehalten wurde, weicht wesentlich von den Erfordernissen einer Beurteilung von Liebhaberei ab. Die Feststellung des Prüfers beschränkt sich auf die Ansicht, dass man von einem Gesamtüberschuss - wann auch…
…vermietet, sondern privat genutzt wurde. Die Bf erklärten in den Jahren 2004 bis 2009 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gegen die Bescheide über Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004 bis 2009, in denen die berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit als Liebhaberei qualifiziert wurde…
…dass eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für ***Bf1***, ***1*** und ***2*** (ehemalige Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf1***, ***Adr***) für die Jahre 1999 bis 2006 unterbleibt und dies damit begründet, dass keine Einkunftsquelle vorliegt und von Liebhaberei auszugehen ist. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe…
…dass eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für ***Bf1***, ***1*** und ***2*** (ehemalige Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf***, ***Adr***) für die Jahre 1999 bis 2006 unterbleibt und dies damit begründet, dass keine Einkunftsquelle vorliegt und von Liebhaberei auszugehen ist. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe…