…falls doch ein weiterer Beweis notwendig ist. Für mich war das Verhalten logisch und nachvollziehbar. Der Irrtum des Behördenorganes musste für mich folgenlos bleiben. Umgekehrt wird es aber nicht so befunden, sondern auf den Umstand der Fahrlässigkeit von der Behörde beharrt. Während sich ein/e…
…S 2834 verweist, wonach Berichtigungsgrund, die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden oder mangelnde…
…Dabei hat aber das Fehlverhalten des Beschuldigten keine weiteren Folgen nach sich gezogen, weil die Verpflichtung zur Beantwortung der Frage nach dem Kilometerstand durch die Erklärung, dass die Frage nicht beantwortet werden müsse, beendet worden ist. Ebenso erscheint die Intensität des verbleibenden Vorwurfes entsprechend begrenzt…
…und der Umstand, dass die verspätete Weiterleitung des Antrages an den Verwaltungsgerichtshof einen Fristverlust für den Antragsteller bedeutet, bekannt sein musste. § 6 AVG lässt nämlich den Grundsatz erkennen, dass einer Partei aus der Unkenntnis von Zuständigkeitsnormen und der Behördenorganisation kein Rechtsnachteil entstehen soll. Auch darf…
…für einen allfälligen bedingten Vorsatz. Selbst in Bezug auf ein etwaiges fahrlässiges Verhalten des A ist - dem Beschuldigten insoweit abgabenredliches Verhalten unterstellt - mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit - zumal in Anbetracht der selbst von Behördenorganen im gegenständlichen Verfahren vertretenen gegenteiligen Rechtsansichten - keineswegs zweifelsfrei festzustellen…
…des Erkenntnisses aufgrund der Verfahrensergebnisse. J. Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fehlverhalten der eingeschrittenen Behördenorgane sind den vorgelegten Akten und den Eingaben des Beschuldigten selbst nicht zu entnehmen. Gegenstand des gegenständlichen Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist im Übrigen das dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachte finanzstrafrechtliche Fehlverhalten…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…die nicht nur das Finanzamt gerne unterschlägt (so wie hier) - sondern auch das BMF, welches keinerlei Fehlverhalten in dem inkompetenten Gebaren des Hr. Name sieht und die Dienstaufsichtsbeschwerde unsanktioniert abbügelt… Da die betreffende Mailkorrespondenz bereits als Attachment meiner Nachricht vom 09.12.2025 (21…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…1995, 95/15/0125). Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 112 Abs. 3 BAO ist es im Übrigen unmaßgeblich, ob sich die beleidigenden Formulierungen gegen die Abgabenbehörde an sich, gegen konkrete Behördenorgane oder gegen eine bestimmte Amtshandlung richten (VwGH 4.10.1995, 95/15/0125…
…Nachweis eines Fehlverhaltens im Detail und auch in subjektiver Hinsicht führen. Und dazu bedarf es eben entsprechender Beweismittel. 3. Auf Beschwerden gegen die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen (hier: gegen die Beschlagnahme der verfahrensgegenständlichen 91 Ordner) hingegen sind gemäß § 8f Abs. 2 FinStrZG die Bestimmungen des (österreichischen…
…dem Gericht allerdings aus nachstehenden Gründen zu hoch angesetzt zu sein: Maßgebend für die Ausmesssung der Ordnungsstrafe ist die Überlegung, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Änderung des Fehlverhaltens jener Person erwarten lässt, die sich der beleidigenden Schreibweise bedient (siehe VwGH 30.11.1993…
…97h). Dass die im Spruch wiedergegebenen Schreibweisen in Ihren Eingaben den Mindestanforderungen des Anstandes nicht entsprechen, bedarf im gegenständlichen Fall keiner näheren Erörterung. Insbesondere die Tatsache, dass diese persönlich und namentlich an ein Behördenorgan der Abgabenbehörde gerichteten Beleidigungen wiederholt und an mehreren Tagen übermittelt wurden…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Überlegung, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Änderung des Fehlverhaltens jener Person erwarten lässt, die sich der beleidigenden Schreibweise bedient (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Wird bei der Strafhöhe nur die Hälfte des gesetzlich zulässigen Rahmens…
…a. dann, wenn sich die Kritik an der Behörde bzw. an einem Behördenorgan nicht auf die Sache beschränkt, nicht in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird oder Behauptungen enthält, die einer Beweisführung nicht zugänglich sind (VwGH 30.5.1994, 92/10/0469…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juni 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Mai 2025 betreffend Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages gem. § 303 BAO, Steuernummer ***StNr_G***, zu…
…nicht vom zuständigen Organwalter in einer Form wie dies laut Spruchpraxis des VwGH erforderlich, gezeichnet wurden. Diese Zeugen würden auch zum Beweis der fehlerhaften Urschrift und unwirksamer Zeichnungen geführt werden. Der Beschwerdeführer beantragt die Beischaffung der Fertigungserlässe und der Zurechnungsverordnungen. Die vom Beschwerdeführer gestellten Auskunftsbegehren…
…watchdogs" gestellt. 2. Beweiswürdigung Soweit im Folgenden nicht zu einzelnen getroffenen Feststellungen Ausführungen erfolgen ergeben sich die Feststellungen aus den in Punkt I.1 dieser Entscheidung angeführten Schriftstücken und sind diese Umstände auch zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens nicht strittig. Die Feststellung, dass der Bf…
…eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. Gemäß § 4 Abs. 2 leg. cit. sind Übertretungen des § 2 als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen. Gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, BGBl. Nr…
…und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 12 € (20% der verhängten Geldstrafe) binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Erkenntnisses zu leisten. Als Vollstreckungsbehörde wird gemäß …