IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH, A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 17.02.2014 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…der angesprochenen Unterlagen und ergänzte den Vorhalt dahingehend: "5. Sie werden ersucht eine Aufstellung über die Ermittlung der Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzung nachzureichen. 6. Sie werden ersucht die Fremdfinanzierungskosten belegmäßig nachzuweisen." Trotz entsprechendem Erinnerungsschreiben vom 20. November 2019 blieb auch dieser Ergänzungsauftrag in der Folge unbeantwortet.…
…zulässig. Begründung 1. Streitpunkt: Strittig ist die Höhe der fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung für eine vermietete Wohnung und ob zusätzlich eine Fünfzehntelabsetzung von den Umbaukosten für die vermietete Wohnung anzuerkennen ist. 2. Entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, im folgenden "die…
…118/2015 iZm der Übergangsvorschrift des § 124b Z 291 EStG 1988 berücksichtigt und dementsprechend hinsichtlich der ab 2016 noch offenen Instandsetzungsaufwendungen der Jahre 2012 und 2013 die seitens der Bfin angewandten Zehntelabsetzungen auf Fünfzehntelabsetzungen umgerechnet. Diese Umrechnung erfolgt mit diesem Erkenntnis auch für das Streitjahr…
…dass dem Bf. für die Renovierung der beiden Wohngebäude Aufwendungen angefallen sind, deren Beurteilung als Herstellungskosten mit nachfolgender Fünfzehntelabsetzung vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt wurde. Auch die betragsmäßige Höhe der für die Sanierung der Gebäude aufgewendeten Kosten steht außer Streit. Nicht mehr strittig ist…
…Beschwerdejahr 73.742,37 Euro netto zuzüglich 20% USt iHv 14.748,47 Euro bezahlt. Der Fünfzehntelabsetzung hinsichtlich der als "Adaptierungsarbeiten" bezeichneten Sanierungsmaßnahmen wurden Anschaffungskosten iHv 70.822,92 Euro zugrunde gelegt, darin sind auch die Kosten für die im Dezember 2014 von der Firma *…
…Annahme ausgegangen, dass alle erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen würden. Der Bf. hätte nun (nochmals) in der Beilage die Fünfzehntelabsetzung sowie die Liste über die Errichtungskosten abzüglich Privatanteil (50 %) beigefügt. In den künftigen Jahren könne jedenfalls mit positiven Einnahmen aus der Vermietung gerechnet werden, zumal auch…
…Rz 6455) bzw. sind nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren und erhöhen diese somit. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Z 3 EStG kommt eine beschleunigte Abschreibung (Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Nach Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG23 § 6 Tz 118, setzen jedoch nachträgliche…
…Schenkung freiwillig abgeschlossen. Bereits mangels Fremdüblichkeit können auf Grund dieser Vereinbarung keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzung Mit dem gesetzlich umschriebenen Begriff "Instandsetzungsaufwendungen", sind Maßnahmen angesprochen, die wesentliche Gebäudeteile betreffen und nur deshalb keinen Herstellungsaufwand darstellen…
…von der Fa. Projekt XY der Fa. Q.Q. GmbH & Co KG erworben. Der Bf. in seiner Eigenschaft als Wohnungswerber wolle eine Fünfzehntelabsetzung für Herstellungs- od. Instandsetzungsaufwendungen beanspruchen, für deren Durchführung noch der zivilrechtliche Bauträger verantwortlich gewesen sei. Für den Bereich der Absetzungen gem. § 28…
…Schreiben vom 1. Juli 2019 wurde daraufhin seitens der Bf. nochmals schriftlich Stellung genommen und im Wesentlichen ausgeführt: Die Liebhabereivermutung hinsichtlich ***6*** werde mit einer Prognoserechnung widerlegt. Die Fünfzehntelabsetzung sei falsch, es würden Herstellkosten vorliegen, die mit 1,5% Afa anzusetzen seien. Ab 2019 würde…
…die BVE zum Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid 2011 weitgehend wiederholt. Im Schreiben vom 27. September 2013 sei für die Jahre ab 2012 eine Fünfzehntelabsetzung für eine thermische Solaranlage beantragt worden. Dafür sei eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis ebenso vorgelegt worden wie eine Rechnungsanweisung des magistratischen Bezirksamts…
…hat die Behörde in der Bescheidbegründung vom 6. Oktober 2016 betreffend Festsetzungsbescheid gemäß § 188 BAO für 2012 festgestellt, dass im Jahr 2012 die Fünfzehntelabsetzung einer thermische Solaranlage (Anschaffung 2/2012) gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 beantragt wurde. Sie geht nach Kürzung der dafür angefallenen…
…wobei die obigen Ausführungen zur Beurteilungseinheit Top 1 und Top 3 betreffend die Nichtumstellung der Zehntelabsetzungen in Fünfzehntelabsetzungen auch hier sinngemäß gelten würden: | Ergebnis Top 2 2010 - 2015 | -50.461,09 € | Mieten 2016 - 2029: 14 Jahre à 2.400 € x…
…505 Euro nicht anzuerkennen. Außerdem wurden Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzungen iHv 9.313 zu Unrecht geltend gemacht. Die Werbungskosten des Jahres 2020 sind daher um die Differenz von 7.190 Euro zu verringern. Zu den Ausgaben und Vorsteuern iZm dem Verkauf Top 18: Nach § 16 Abs…
…der in den Jahren 2012 bis 2015 in der Kennzahl 9470 gemeldet wurde, in die Kennzahl 9480 "Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 3 (Zehntel-/Fünfzehntelabsetzungen)" verschoben. Ungeachtet dessen, ob dies versehentlich oder bewusst erfolgt ist, vermag die bloße "Verschiebung" in eine andere Kennzahl die gesetzlich…
…sodass die Geltendmachung der Afa-Beträge für 2016 und 2017 im Rahmen meiner Einkommensteuererklärungen von der Finanzverwaltung anzuerkennen ist. Betreffend die gekürzten Fünfzehntelabsetzungen verweisen wir auf die zum gleichen Sachverhalt eingebrachte Beschwerde gegen die USt Bescheide 2009-2012 vom 19.04.2017 unter Pkt 2)…
…machte. Zusätzlich entstanden der Bf. dabei Herstellungsaufwendungen iHv insgesamt Euro 108.194, davon solche im Jahre 2006 iHv Euro 95.194 sowie solche iHv Euro 13.000 im Jahre 2011 für die sie in der Folge Fünfzehntelabsetzungen gem. § 28 Abs 3 EStG 1988 geltend machte…
…Beschwerdeführerin (TS09/053): Die negativen Einkünfte des Ehegatten betrafen keine Zahlungsabflüsse, sondern sie resultieren beispielsweise aus Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen. Das Einkomen des Ehegatten waren sowohl für die Darlehen und die privaten Aufwendungen ausreichend, zumal meine Mutter größtenteils für die Lebenshaltungskosten aufgekommen ist. Der Ansatz von…
…Finanzamtes 3.211.039,56 €) Auswirkungen auf die Abschreibungsbasis hat und wie dieser auf die in den einzelnen Beschwerdezeiträumen steuerlich geltend gemachten Dotierungen von AfA und Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzungen umzulegen wäre. Der Bf wird aufgetragen, hinsichtlich der "Aufwendungen Vorperioden" (805.021,19 €) nachzuweisen…