5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…
21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…
…68 %). Der Restbetrag in Höhe von € 10.000,00 stelle einen geschätzten Betrag für die von der Berufungswerberin (Bw.) zur Gänze dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Abbruchkosten des Sattel- und Flachdaches sowie der Position "Rauch, Abgas und Lüftungsfänge" dar. 2) Dachbodenausbau - Fünfzehntelabsetzung gemäß § 28 Abs…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden für das Jahr 2005 mit € -2.561,58 und für 2006 mit € -2.300,44 festgesetzt. Die Fünfzehntelabsetzungen können entsprechend den obigen Ausführungen nicht geltend gemacht werden, die Korrektur des Übertragungsfehlers betreffend die Fremdfinanzierungskosten ist berücksichtigt. 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Stb. vom 30. Juli 2012 und 28. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. Juli 2012 und 30. August 2011…
…verteilt auf fünfzehn Jahre abzusetzen sei (statt bisher auf 66,67 Jahre = AfA-Satz 1,5 %). Über die Änderungen im Bereich der Fünfzehntelabsetzung hinaus beantragte der Abgabepflichtige noch folgende Berichtigungen im Bereich der Gebäudeabschreibung: a) Beginn der Gebäudeabschreibung: Nach der Rechtsprechung sei bei Gebäuden…
Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…
21.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 6422: § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 regelt die AfA für sämtliche Überschusseinkünfte. Besondere Bedeutung hat die Bestimmung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Die Geltendmachung der AfA…
…Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung (Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Bei der Veräußerung von Gebäuden nach dem 31.3.2012 ist eine Nachversteuerung gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 nicht vorzunehmen…
…auch auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber auf zehn Jahre erfolgen. Bei Herstellungsmaßnahmen, für die Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen vorgenommen werden, ist nicht zu prüfen, ob sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängert. Die begünstigte Absetzung von Assanierungsaufwendungen nach § 38 Stadterneuerungsgesetz ist ab der Veranlagung…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
…dass im Vorhalt vom 11.03.2002 die Problematik der Fünfzehntelabsetzung und der Liebhaberei angesprochen wurde. In den Beilagen zur Überschussrechnung zum 31.12.2000 wurde für den Sanierungsaufwand 2000 in Höhe von 2.648.746,00 Schilling = 192.491,88 € die Abschreibung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH, A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 17.02.2014 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…
… 30 Abs. 4 EStG 1988 bei Übertragung einzelner Miteigentumsanteile oder bei Vornahme einer Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung nicht durch alle Miteigentümer. Rz 6528: Werden von einem Miteigentümer Teile betrieblich genutzt, dann scheidet der auf Grund dieser Nutzung zum Betriebsvermögen zählende Teil (die darauf entfallenden Einkünfte) aus…
…Es sind daher auch zB ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Österreich zu berücksichtigen; daher hat auch die Überschussermittlung nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen (zB Fünfzehntelabsetzung bei Instandsetzungsaufwendungen). Ebenso richtet sich eine allfällige Liebhabereibeurteilung nach österreichischem Steuerrecht. Liegt nach ausländischem Steuerrecht eine Liebhabereibetätigung vor…
…mit Subventionen (nach Maßgabe der Rz 6501 ff) zu verrechnen; für den verbleibenden Betrag ist mit der Fünfzehntelabsetzung (bis 2015: Zehntelabsetzung) zu beginnen. 21.4.5.4 Nachgeholte Instandsetzungsaufwendungen Rz 6474: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010 anfallen: Bei Erwerb eines Gebäudes…
…Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 begünstigt. Rz 6482: Unterliegt das Mietobjekt gleichzeitig dem MRG, so ist die Förderungszusage deswegen nicht von Bedeutung, weil auch die Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung für mietengeschützte Gebäude in Betracht kommt (die Sanierungsmaßnahmen fallen regelmäßig unter die §§ 3 bis 5 MRG)…
… 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 in die Fünfzehntel-/Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung (gegebenenfalls aliquot) einzubeziehen. Beispiel 1: Im Rahmen eines Bauherrenmodells, bei dem die Bauherreneigenschaft gemäß Rz 6496 nicht gegeben ist, fallen 2002 folgende Aufwendungen an: | Anschaffungskosten (AK) bebautes Grundstück |…
…= 12% von 3 Millionen S) | | 840.000 S | Die Kontrollrechnung ergibt ebenfalls einen Unterschiedsbetrag von 840.000 S, da die Fünfzehntelabsetzung zum Nachversteuerungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die besonderen Einkünfte betragen somit 840.000 S. Rz 6515: Nach der Übergangsbestimmung des …