…und zeitgerecht vorgenommen worden waren, sodass die Bücher und Aufzeichnungen nicht den Vorschriften des § 131 BAO entsprachen. Auch wurden Buchungen durchgeführt, zu denen es keine Belege gibt. Es liegt insofern keine sachliche Richtigkeit und keine ordnungsgemäße Führung von Büchern im Sinne des § 163 BAO vor…
…130 bezeichneten Art im Inland zu führen. Eine danach gegebene Verpflichtung zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen im Inland entfällt hinsichtlich jener Vorgänge, die einem im Ausland gelegenen Betrieb oder einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind, wenn hierüber im Ausland entsprechende Bücher oder Aufzeichnungen…
…des Bankgeheimnisses9 oder wegen berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten,10 wenn die Partei Ungewöhnliches oder Unwahrscheinliches behauptet,11 wenn die Partei eine abgabenrechtliche Begünstigung anstrebt,12 wenn der Sachverhalt oder ein Teil davon im Ausland seine Wurzeln hat.13 5.4. In casu liegt nichts von alledem vor…
…3 EStG 1988 ermittelte. Aufgrund der vom Bf eingereichten Steuererklärungen war er erst ab dem Kalenderjahr 2006 zur Führung von Büchern verpflichtet. Auch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung wäre die Buchführungspflicht erst im Kalenderjahr 2006 eingetreten. Die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Veranlagungsjahr…
…während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen hat." Der Bf. antwortete per E-Mail vom 12. Mai 2023 und teilte mit, dass er seit vielen Jahren den Großteil seiner Zeit im Ausland lebe. Daher sei…
…Ausländerbeschäftigung nach § 28 Abs: 1 Z 1 lit.a iVm § 3 Abs 1 AuslBG. Die belangte Behörde erließ am 2.2.2009 einen Bescheid über einen Prüfungsauftrag betreffend der Bf unter Berufung auf § 147 Abs. 1 BAO, demzufolge bei jedem, der zur Führung von Büchern…
…werden, deren Beschaffenheit ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind. b) Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass…
…Bf. war im haftungsgegenständlichen Zeitraum unbestritten der gesetzliche Vertreter der D.GmbH. Ihm oblag als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Primärschuldnerin die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft. Zu seinen Pflichten gehörten nicht nur die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie deren Aufbewahrung, die…
…der, den Steuerpflichtigen treffende, Mitwirkungs-und Offenlegungsverpflichtung. Dazu gehöre auch, der Behörde- auf Verlangen- die Richtigkeit von Sachverhalten nachzuweisen. Gerade bei steuerlich bedeutsamen Sachverhalten, deren Wurzeln im Ausland liegen, habe der Steuerpflichtige eine erhöhte Beweismittelbeschaffung und Vorsorgepflicht. Sohin habe die Bf. die Verpflichtung gehabt, mögliche…
…ergebenden Steuer festgesetzt. Zur Buchführungspflicht bestimmt die Bundesabgabenordnung (BAO): 3. Führung von Büchern und Aufzeichnungen. § 124. Wer nach dem Unternehmensgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen. § 125…
…Ausland gelegenen Grundbesitz zuzuordnen sind. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland die Erforschung der für die Erhebung der Abgaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher…
…zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen." § 131 Abs. 1 BAO in der bis 31. Dezember 2015 geltenden Fassung bestimmte bezughabend: "… Die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher und…
…die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. (2) Bücher…
…Dieser habe die entsprechenden Geschäftsführerpflichten auch wahrgenommen. Eine Handlungsvollmacht durch ***Person 2*** sei ***Bf1*** nicht eingeräumt gewesen. Von Jänner bis Juni 2020 habe sich ***Bf1*** im Ausland aufgehalten, sodass er auch aus diesem Grund in diesem Zeitraum für die ***Primärschuldnerin*** abgabenbehördliche Verpflichtungen nicht erfüllen habe…
…auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland die Erforschung der für die Erhebung der Abgaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Die gemäß §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher und Aufzeichungen sowie die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher sind so…
…2006 ab 1.1.2007 3. Führung von Büchern und Aufzeichnungen. § 124. Wer nach dem Unternehmensgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen. § 125 BAO idF I 100…
…13/0046). Zu den Pflichten des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der Gesellschaft in jenem Zeitraum, in welchem er die Vertreterstellung innehatte, gehörten nicht nur die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie deren Aufbewahrung, die Erfüllung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten der Gesellschaft, die Abgabenerklärungspflicht…
…zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen." § 131 Abs. 1 BAO in der bis 31. Dezember 2015 geltenden Fassung bestimmte bezughabend: "… Die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher und…
…Ausland gelegenen Grundbesitz zuzuordnen sind. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland die Erforschung der für die Erhebung der Abgaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher…
…Ausland gelegenen Grundbesitz zuzuordnen sind. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland die Erforschung der für die Erhebung der Abgaben wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Die gemäß den §§ 124 oder 125 zu führenden Bücher…