IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3.2.2015 betreffend Pfändung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…VwGH 20.9.2001, 98/15/0193). Für eine solche Gefährdung bzw. Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht sowie Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte (VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). Im Beschwerdeverfahren ist nur zu prüfen, ob im Zeitpunkt…
…VwGH 20.9.2001, 98/15/0193). Für eine solche Gefährdung bzw. Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht sowie Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte (VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). Im Beschwerdeverfahren ist nur zu prüfen, ob im Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020, Wien gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.07.2012, betreffend Pfändung und Überweisung einer…
…von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ins Verdienen bringe (Alterspension monatlich EUR 802,72 netto) zusammen, die unpfändbar ist. Dementsprechend erweist sich die Exekutionsführung auf ein derartiges Kontoguthaben als unzulässig". Zudem "wolle gemäß § 274 BAO eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt werden". Das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde…
…sondern dadurch, dass gemäß § 67 Abs. 1 AbgEO das Vollstreckungsorgan die Papiere unter Aufnahme eines Pfändungsprotokolls an sich nimmt und beim Finanzamt erlegt. Demnach ist die Erlassung eines Zahlungsverbotes für Spareinlagen eine unzulässige Exekutionsführung. Die Beschwerde gemäß § 65 Abs. 4 AbgEO gilt als Einstellungsantrag gemäß §…
…wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung von Abgaben begründet zu befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung…
…eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung liege eine Gefährdung der Einbringung vor allem bei einem drohenden Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Der Aussetzungsantrag sei daher gemäß § 212a Abs…
…2004/14/0045; 30.6.2015, 2012/15/0165; 30.9.2015, 2012/15/0174) vor allem vor: bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel…
…anwaltlichen Korrespondenz). 8. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers (Auskunft über Vermögensverhältnisse), Veränderungen seiner Rechtslage, Zahlungseinstellung, ergebnisloser Exekutionsführung, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, sowie Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens oder Abweisung derartiger Anträge mangels Vermögens oder Vorliegen sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, ist die **…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 07.02.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in…
…Kostendeckung nicht eröffnet worden sei. ***2011*** sei die amtswegige Löschung der Abgabenschuldnerin erfolgt, eine Exekutionsführung gegen die GmbH daher nicht mehr möglich. Aus den genannten Gründen könne auch keine Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung gegen den Berufungswerber erfolgen. Ergänzend wird ausgeführt, im Bescheid sei keine…
…Ob von einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabe auszugehen ist, wird zumeist nur unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei zu beurteilen sein. Im Übrigen können insbesondere ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten…
…sei nicht abzuleiten. Zwingende öffentliche Interessen würden somit nicht die sofortige Vollstreckung der Entscheidung gebieten. Nur für die Beschwerdeführerin entstehe ein unverhältnismäßiger Nachteil dadurch, dass sie der Exekutionsführung ausgesetzt wäre, da Kredite nicht gewährt würden und eigene Mittel nicht vorhanden seien. b. Das monatliche Einkommen…
…sei nicht abzuleiten. Zwingende öffentliche Interessen würden somit nicht die sofortige Vollstreckung der Entscheidung gebieten. Nur für die Beschwerdeführerin entstehe ein unverhältnismäßiger Nachteil dadurch, dass sie der Exekutionsführung ausgesetzt wäre, da Kredite nicht gewährt würden und eigene Mittel nicht vorhanden seien. b. Das monatliche Einkommen…
…§ 232 BAO Tz 5). Solche Umstände lägen laut Judikatur vor bei: - drohendem Insolvenzverfahren - Exekutionsführung von dritter Seite - Auswanderungsabsicht - Vermögensverschleppung - Vermögensverschiebungen - bei dringendem Verdacht der Abgabenhinterziehung Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen reiche nicht (OGH 3.9.1986). Es bedürfe entsprechender Tatsachenfeststellungen, die die Annahme der Gefährdung…
…wie etwa ein drohendes Insolvenzverfahren, eine Exekutionsführung von Dritter Seite, eine Auswanderungsabsicht etc.. Die belange Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.04.2018 als unbegründet ab. Im Vorlageantrag vom 03.05.2018 wurde auf die Ausführungen in der Bescheidbeschwerde verwiesen. Mit Eingabe vom…
…der Abgabeneinbringung vor. Dennoch ist festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren oder Exekutionsführung von dritter Seite gegeben sind. Eine erhebliche Verschuldung des Abgabenpflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, rechtfertigt eine…
…vor, so hat das Finanzamt die Vollstreckung von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen ( § 5 Abs. 2 AbgEO). Im vorliegenden Fall erschien die Exekutionsführung mittels Pfändung der bestehenden Geldforderungen gegen die S-Bahnen erfolgversprechend, sodass diese nach § 65 Abs. 1 AbgEO zu veranlassen war. Ein Pfandrecht…
…Aus dem Vorbringen der Bf., es sei nicht nachvollziehbar, ob bzw. welcher Rückstandsausweis der Exekutionsführung zugrunde liege, lässt sich aus folgenden Gründen nichts gewinnen: Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung vollstreckbar gewordener Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hat auch die Vollstreckbarkeitsklausel zu…