…11.08, 2006/13/0088 sich auf Basis der alten Rechtslage lediglich mit der Frage zu beschäftigen hatten, ob Erträgnisse des Kapitalstammes selbst vorliegen, weil bis zum BBG 2011 Vorgänge in der Vermögenssphäre beim Kapitalvermögen nicht im Rahmen des § 27 EStG tatbestandsmäßig waren. Die vom…
…11.08, 2006/13/0088 sich auf Basis der alten Rechtslage lediglich mit der Frage zu beschäftigen hatten, ob Erträgnisse des Kapitalstammes selbst vorliegen, weil bis zum BBG 2011 Vorgänge in der Vermögenssphäre beim Kapitalvermögen nicht im Rahmen des § 27 EStG tatbestandsmäßig waren. Die vom…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…0152; BFG 19.03.2014, RV/7101847/2013 zur Betriebsvermögenseigenschaft von Wertpapieren). Bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet das, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung waren, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0241 mwN…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…brachte einen Übergang von der Besteuerung lediglich der Erträgnisse des Kapitalstammes zur Besteuerung sowohl der Früchte als auch des Vermögensstammes. Vom Gesetzgeber wurde dabei als eine der drei Zielsetzungen dieser Neuregelung (neben der einheitlichen steuerlichen Erfassung des Vermögenszuwachses sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen…
…gehört nach den Übergangsbestimmungen des § 124b Z 185 EStG 1988 zum sogenannten „Altbestand“, für den das bisherige Besteuerungssystem (§ 27 EStG in der Fassung vor dem BudgetbegleitG 2011, BGBl. I 111/2010) gilt. Dieses Besteuerungssystem erfasst grundsätzlich nur die Erträgnisse des Kapitalstammes und der damit zusammenhängenden…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch Gegenstand von Verfahren vor den…
…2010, G 35/10; VwGH 9. 7. 2008, 2005/13/0152). Bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet das, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 24. 6. 2010, 2008/15/0241 m…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…Vorgehensweise hätte jedes Mal die Verrechnung eines Agios ausgelöst. Die Höhe des Agios hätte allerdings die Substanzgewinne etlicher Monate aufgezehrt. Umso weniger verständlich sei, dass der Beschwerdeführer trotzdem monatliche Erträgnisse (bemessen am nicht verminderten Kapitalstamm) laut Auszahlungsliste aus der gewählten Veranlagungsform erhalten habe. Fakt sei…
…und könne auch, aus Sicht der Behörde über die Zurechnung von Erträgnissen beim Abgabepflichtigen, daraus nichts gewonnen werden, was zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts führen könnte. XY habe seine Barschiene als steuerliches U-Boot betrieben, und habe sich daher die Finanzbehörde im Rahmen von…
…freiwilligen Entschluss, die Kapitaleinkünfte zu reinvestieren, an Stelle sich die Erträgnisse, wie vorgesehen und möglich, auszahlen zu lassen, hat [der Bf.] über den Betrag verfügt und ist ihm dieser im Sinne des § 19 EStG 1988 zugeflossen. Die zugeflossenen Zinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die…
…462,- Über die Höhe des Kapitalstandes und des jeweiligen „Depotgewinns“, der sich am Ertrag der Substanzgenussscheine der D Invest AG orientierte (rund 1% per Monat), erhielt der Beschwerdeführer regelmäßig Mitteilungen von A. Diese Erträge fanden in den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführer in den strittigen Jahren keinen…
…hätte jedes Mal die Verrechnung eines Agios ausgelöst. Die Höhe des Agios hätte allerdings die Substanzgewinne etlicher Monate aufgezehrt. Umso weniger verständlich sei, dass der Bf. trotzdem monatliche Erträgnisse (bemessen am nicht verminderten Kapitalstamm) laut monatlicher Mitteilung aus der gewählten Veranlagungsform erhalten habe. Fakt sei…
…Betrag vom Depotwert (Kapitalstamm plus thesaurierte Zinsen oder Wertsteigerungen) in Abzug gebracht und in der nächsten Mitteilung über die Wertsteigerung der um die Auszahlung verminderte Depotwert als Kaufsumme und damit als Ausgangsbasis für die Ermittlung der nachfolgenden Zinsen oder Wertsteigerungen bzw. des Depotgewinnes eingesetzt worden…
…2 gehören ferner • Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen (Z 2), • Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen (Z 3) und • Gewinnanteile aus der…
…GmbH*** die ***X1-Tochter-GmbH*** um den Kaufpreis von 520.258,79 € an die (im Jahr 2005 von ***M*** errichtete) ***M-GmbH*** (99,8%) und ***M*** (0,2%). Mit einem weiteren Vertrag vom 27.10.2008 (OZ 37) vereinbarte eine andere Gesellschaft des Beschwerdeführers…