…verstehen, welche die Voraussetzungen und Bedingungen festlegen, die bei Ermittlungen bzw der Ausübung von Zwang gegenüber Betroffenen nach der StPO konkret einzuhalten sind (Abs. 1 Z 2) oder welche dem Betroffenen einen Anspruch auf ein bestimmtes Verfahrensrecht nach der StPO einräumen (Abs. 1 Z 1…
…der Bundesabgabenordnung vor (BMF - 310205/0020-1/4/2014). Gemäß § 54 FinStrG darf die Finanzstrafbehörde kein Parallelverfahren oder sonstige Ermittlungen zur Überprüfung eines allfälligen Anfangsverdachtes betreffend ein verwaltungsbehördliches Finanzvergehen führen, sondern hat ein allfälliges Verfahren vorläufig einzustellen. Die Ermittlungsbehörde ist verpflichtet regelmäßig Berichte an die…
…ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder…
…für den Fall, dass andere Mittel (Ermittlungs-, Beweis- und Erkenntnisverfahren) nicht mehr greifen, den rechtswirksamen Sachverhalt anhand von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen und Wahrscheinlichkeitsschlüssen sowie durch begründetes Einbeziehen und Ausschließen von Möglichkeiten, die sachverhaltsbezogen den tatsächlichen Gegebenheiten und Ergebnissen näher oder ferner liegen, so genau wie möglich zu…
…Sachverhalt Strittig ist die Ermittlung der AfA Basis (gemeiner Wert <-> fiktive Anschaffungskosten) zu Beginn der Vermietung; die Abgabenbehörde hat diese anhand einer Schätzung nach der Ertragswertmethode ermittelt; die Abgabepflichtige beantragt erstmalig im Vorlageantrag die Berechnung anhand des Sachwertes oder die Berechnung des Ertragswertes…
…Rechtzeitigkeit der SelbstanzeigeDie Selbstanzeige ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine wie immer gearteten Verfolgungshandlungen gesetzt oder eine Entdeckung der Tat erfolgt.Die Selbstanzeige erfolgt bei einem Finanzamt iSd § 29 FinStrG.Für allfallige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung... Einkommensteuererklärungen 2006 und…
…Abgabeanspruches oder die Feststellung von Abgabepflichtigen zumindest im Ergebnis ausgerichtet sind. Solche Unterbrechungshandlungen stellen z.B. Vorhalte, Anfragen, Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen, Erlassung von erstinstanzlichen Bescheiden, Beschwerdevorentscheidungen, vorläufige Bescheide, Feststellungsbescheide sowie vor allem abgabenbehördliche Prüfungen (siehe Ritz, BAO7, § 209, Tz 10ff) dar. Verfolgungshandlungen gelten…
…zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, über Beschwerden gemäß Art 130 Abs. 1 Z 1 B-VG in der Sache selbst zu entscheiden. Gemäß § 31 Abs.1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung…
…Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen…
…2015 eingereicht. Diese wurden bereits veranlagt. 4. Rechtzeitigkeit der Offenlegung Die Offenlegung ist rechtzeitig, da zum Zeitpunkt der Offenlegung keine wie immer gearteten Verfolgungshandlungen gesetzt worden sind oder eine Entdeckung der Tat erfolgt ist. Die Offenlegung erfolgt bei einem zuständigen Finanzamt iSd § 29 Abs. 1…
…versagen. Sie wurde nicht fristgerecht beim Zollamt, ohne dass zuvor Verfolgungshandlungen gesetzt wurden und ohne dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt war bzw. die Entdeckung unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, erstattet…
…Ein Verdächtiger, gegen den ein verwaltungsbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet wird bzw. ohne eine solche Einleitung bereits eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis erlassen wird, wird verfahrensrechtlich als Beschuldigter bezeichnet. Im Übrigen gilt auch im Finanzstrafverfahren ein materieller Beschuldigtenbegriff, sodass im Falle von Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs. 3…
…einer angekündigten oder sonst bekanntgegebenen Prüfungsmaßnahme erstattet werden. Selbstanzeige (Singular) ist gem. § 29 Abs 1 FinStrG die Darlegung einer Verfehlung eines Finanzvergehens. Wird Selbstanzeige für mehrere Finanzvergehen erstattet, liegen somit mehrere Selbstanzeigen vor. Für die Anwendung des § 29 Abs. 6 FinStrG, insbesondere die Ermittlung des…
…Die vorliegende Selbstanzeige ist rechtzeitig und bewirkt Straffreiheit, da zum Zeitpunkt der Selbstanzeige weder Verfolgungshandlungen gesetzt sind (§ 29 Abs 3 lit a FinStrG) noch die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt ist und dies den Anzeigenden bekannt ist (§ 29 Abs 3 lit b FinStrG…
…5 kg. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass die Abgabenbehörde bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung - im Gegensatz zum Erstbescheid - nicht mehr von Luftbildern oder von einer bestimmten auf einem Stapel befindlichen Anzahl an Altfahrzeugen ausging, sondern zum einen dem Beschwerdevorbringen…
…Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen…
…Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen…
…Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen…
…oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen…
…werden üblicherweise strenge Maßstäbe an Liebhabereibetrachtungen gelegt, die hier offenbar nicht existent oder nicht bekannt sind. Es wurde keinerlei Ermittlung darüber geführt, ob noch andere Ausgaben existieren wie beispielsweise Zinsen, Instandhaltungen oder Reparaturen. Auch hier stellt sich die Frage, ob es sich nicht um "Unterstützungszahlungen…