…Ermessen bei der Festsetzung der Zwangsstrafe im Bescheid nicht ausreichend begründet worden ist, ist zutreffend. Jedoch können bloße Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Rechtmittelverfahren saniert werden (vgl VwGH vom 30.06.2015, 2012/15/0045; VwGH vom 14.12.2005, 2001/13/0281). Bereits in der…
…verhängten Zwangsstrafe eingebracht wird. e. Conclusio Die belangte Behörde hat das Ermessen dem Grunde und der Höhe nach dahingehend ausgeübt, dass sie die Zwangsstrafe für die fehlende Einkommensteuererklärung 2023 mit 150,00 Euro festgesetzt hat. Die belangte Behörde hat das ihr zukommende Ermessen bei der…
…sich, dass die Festsetzung der Zwangsstrafe (dem Grunde und der Höhe nach) im Ermessen der Abgabenbehörde liegt (Vgl Ritz, BAO5 § 111 Rz 10; Ellinger et al, BAO3 § 111 Anm 2, E 5; Stoll, BAO 1200). Die Abgabenbehörde hat dabei das Ermessen nach den Grundsätzen des …
…BAO unabhängig von der erstinstanzlichen Ermessensübung nochmals geübt. Jedoch stellt die ursprünglich angedrohte Höhe der Zwangsstrafe auch für das Bundesfinanzgericht die Obergrenze dar (Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3, § 111 Rz 16; VwGH 23.5.2012, 2011/17/0253). Ermessen bei Verhängung der Zwangsstrafe: Gemäß…
…entnehmen. Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, liege die Festsetzung der Zwangsstrafe sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach, im Ermessen der Behörde. Bei dieser Ermessensübung sei u.a. die bisherige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten durch die Partei, der Grad des Verschuldens der Partei, die…
…von Abgabenerklärungen, zu denen der Bf. verpflichtet war, stellt somit unzweifelhaft einen Fall dar, bei dem nach § 111 BAO Zwangsstrafen verhängt werden können. Gegenständlich von Bedeutung ist, dass die Festsetzung einer Zwangsstrafe (dem Grunde und der Höhe nach) im Ermessen der Abgabenbehörde liegt (vgl. Ritz…
…der erstinstanzlichen Ermessensübung nochmals geübt. Jedoch stellt die ursprünglich angedrohte Höhe der Zwangsstrafe auch für das Bundesfinanzgericht die Obergrenze dar (Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3, § 111 Rz 16; VwGH 23.5.2012, 2011/17/0253). 3.1.2. Ermessen bei der Verhängung der Zwangsstrafe…
…die Verhängung der Zwangsstrafe dem Grunde nach zu Recht. Zum Ermessen: Bei der Ermessensübung sind ua. das bisherige Verhalten der Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens der Partei, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen sowie die die abgabenrechtliche Bedeutung (Auswirkung) der verlangten…
…Festsetzung der Zwangsstrafe liegt (dem Grunde und der Höhe nach) im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. VwGH 26.6.1992, 89/17/0010). Bei der Ermessensübung ist ua zu berücksichtigen das bisherige die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten betreffende Verhalten der Partei der Grad des Verschuldens der Partei…
…die Meldepflicht gemäß § 5 WiEReG in den Vorjahren immer fristgerecht erfüllt hat. Bei Abwägung der angeführten Umstände im Beschwerdefall kommt das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis, dass die Festsetzung einer Zwangsstrafe dem Grunde nach nicht unbillig ist, der Höhe nach aber eine Reduktion auf € 600, -- Euro…
…Ermessen eingeräumt, das durch die ebenso automatisierte Festsetzung der Strafen (1000,00 Euro bzw. 4.000,00 Euro bei erneuter Unterlassung) in rechtswidriger Weise verhindert werde. Weder § 16 Abs. 1 WiEReG noch § 111 BAO würden also eine automatische Verhängung einer Zwangsstrafe bzw. eine fixe Höhe…
…eine mittels Zwangsstrafe nach § 111 BAO erzwingbare Leistung dar (VwGH 28.10.1998, 98/14/0091; VwGH 20.03.2007, 2007/17/0063; VwGH 24.05.2007, 2006/15/0366). Die Verhängung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde…
…dem Grunde und der Höhe nach eine Ermessensentscheidung, die nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen sei. Zweck der Zwangsstrafe sei, die belangte Behörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Erfüllung ihrer Pflichten zu verhalten. Im konkreten Fall diente die Zwangsstrafe dazu…
…Die einzelne Zwangsstrafe darf nach § 111 Abs. 3 BAO den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. 8. Die Festsetzung der Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind u.a. das bisherige Verhalten der Partei betreffend…
…Ermessen eingeräumt, das durch die ebenso automatisierte Festsetzung der Strafen (1000,00 Euro bzw. 4.000,00 Euro bei erneuter Unterlassung) in rechtswidriger Weise verhindert werde. Weder § 16 Abs. 1 WiEReG noch § 111 BAO würden also eine automatische Verhängung einer Zwangsstrafe bzw. eine fixe Höhe…
…einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen (siehe beispielsweise VwGH 22.1.2003, 2002/08/0259) ist, ins Leere geht. ad 3.) Die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen: Diese stellt nach Ansicht des erkennenden Senates kein im Zuge des bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe auszuübenden Ermessens zu berücksichtigendes…
…aus den Ausführungen der Bf. nicht erkennen. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt nicht nur dem Grunde sondern auch der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung werden bei der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem die Höhe der allfälligen Steuernachforderung sowie der Grad des…
…unter anderem Art. 30 der Richtlinie (EU) 2015/849 umgesetzt. Danach müssen Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflichten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Im vorliegenden Fall wurde zur Durchsetzung der Meldepflicht lediglich eine Zwangsstrafe in Höhe von insgesamt EUR 1.000 festgesetzt. Diese liegt deutlich…
…Verschulden des Bf. Die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen stellt nach Ansicht des erkennenden Senates kein im Zuge des bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe auszuübenden Ermessens zu berücksichtigendes Kriterium dar. Der Zweck der Zwangsstrafe besteht nämlich ausschließlich in der Unterstützung der Abgabenbehörden bei der Erreichung ihrer Verfahrensziele…
…Zwangsstrafe auszuübenden Ermessens zu berücksichtigendes Kriterium dar. Zu Gunsten der Bf.in ist jedoch ihre, aus dem Einkommensteuerbescheid 2020 vom 01.02.20223 ersichtliche, geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Bei Würdigung all der oben genannten Umstände stellt die nunmehr verringerte verhängte Zwangsstrafe in der Höhe…