…90/14/0257; 18.3.2004, Zl. 2000/15/0118). Hingegen seien soziale Einrichtungen wie Erholungsheime und Wohnheime für die Belegschaft keine Betriebsstätten iSd Art. 5 Abs. 1 OECD-MA. Die Anforderungen an den Umfang betrieblicher Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte führen, seien umso…
…Abs 1 Z 23 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 fallenden Umsätzen steuerfrei: "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung…
…und § 30 der Bundesabgabenordnung sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen auch Mietwohnhäuser, Arbeiterwohnstätten, Erholungsheime und dergleichen als Betriebsstätten gelten. […] Erhebungsberechtigte Gemeinde § 7. (1) Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Werden Personen…
… 29 Abs. 2 und § 30 der Bundesabgabenordnung sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen auch Mietwohnhäuser, Arbeiterwohnstätten, Erholungsheime und dergleichen als Betriebsstätten gelten. Mit Abgabenänderungsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 117/2016, wurde Absatz 3 in § 4 KommStG 1993 eingefügt und ist…
…2 und § 30 der Bundesabgabenordnung sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen auch Mietwohnhäuser, Arbeiterwohnstätten, Erholungsheime und dergleichen als Betriebsstätten gelten. Wie oben dargestellt bestand die Vertragsbeziehung zwischen der Bf. und der ***2***. bzw. der ***1***. in der Überlassung von Arbeitskräften…
…sogar so weit, dass im Allgemeinen nicht als Betriebsstätte anzusehende Einrichtungen, wie z.B. Arbeiterwohnstätten oder Erholungsheime, als dem Unternehmen mittelbar dienende Einrichtungen anzusehen sind. Auch die von Taucher angeführten Erfordernisse für das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 4 KommStG 1993 sind klar erkennbar, da eine…
…die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und diese von Körperschaften öffentlichen Rechts bewirkt…
…Beschwerde wurde ausgeführt, dass nach § 10 Abs. 2 Z 14 UStG 1994 Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen, dem ermäßigten…
…die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und diese von Körperschaften öffentlichen Rechts bewirkt…
… 10 Abs. 2 Z 14 UStG. Demnach sind Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27, Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit die Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen bestehen mit dem ermäßigten Steuersatz von 10…
…1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 leg cit fallenden Umsätzen die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen…
…UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen…
…Maßgabe anzuwenden, dass bei Eisenbahn- und Bergbauunternehmen auch Mietwohnhäuser, Arbeiterwohnstätten, Erholungsheime und dgl. als Betriebsstätten gelten. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, wird der Begriff der Betriebsstätte durch diese Gesetzesvorschrift für den Bereich der Kommunalsteuer eigenständig definiert (siehe die hg. Erkenntnisse vom…
…201 5, 798; Dokalik in Torggler, UGB3, § 189a Tz 20 und 21); ebenso wie gelegentliche Erlöse aus Vermittlungsleistungen, Einkünfte aus betrieblichen Erholungsheimen sowie Patent- und Lizenzeinnahmen (Dokalik/Hirschler, RÄG 2014 - Reform des Bilanzrechts2, SWK-Spezial [Oktober 2016], 22). Hingegen fallen nach Könecny (in Hirschler, Bilanzrecht2, §…
…für die Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen u. dgl. durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt sowie für die Beförderung der nicht in Beherbergung genommenen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein Verein. Er betrieb seit Jahren ein Erholungsheim in X.. Am 21.3.2012 wurde die Umsatzsteuererklärung 2011 mit folgendem Inhalt über Finanzonline eingereicht (Beträge in €): | Lieferungen, sonstige…
… • Kaffeespenden eines Gewerkschaftsfunktionärs (VwGH 19. 11. 1998, 97/15/0100 und 98/15/0104); • Kristallgläser einer Betreiberin eines Erholungsheimes an Angestellte der Gebietskrankenkasse zur Erreichung einer hohen Anzahl von Zuweisungen in das Heim (VwGH 15. 4. 1997, 95/14/0147); • Sachgeschenke eines Geometers an Kunden…