…dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG vorbehalten (vgl. ähnlich bereits VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). 2. Im gegenständlichen Fall hat laut internen Berichten am 18. August 2016 eine Auskunftsperson beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck angegeben, dass A als faktischer Obmann des…
…war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs…
…Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG vorbehalten (vgl. ähnlich bereits VwGH 20.3.1997, 94/15/0046; für viele: BFG 18.1.2018, RV/5300009/2017; BFG 24.6.2021, RV/5300002/2020; u.a.). 4. Zur Verdachtslage im Falle der Anordnungen des…
…von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die solcherart in ein Finanzstrafverfahren gezogenen Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…FinStrG § 165 RZ 22). Zur Abrundung des bisherigen Verfahrensganges darf aus der Begründung der Strafverfügung vom 5. November 2019 auszugsweise ausgeführt werden: "Der umseitige Tatbestand ist auf Grund des Ergebnisses des Untersuchungsverfahrens und nach der Aktenlage glaubwürdigen Verantwortung der Beschuldigten in objektiver und subjektiver Hinsicht…
…von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die solcherart in ein Finanzstrafverfahren gezogenen Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Beschwerdeführer die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat oder nicht, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens…
…Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob A die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Beschwerdeführer die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung und der Durchführung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der damals gegebenen Akten- und Beweislage als Grundlage für die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden ausgereicht haben. Ob die Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung des Auskunftsersuchens zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den …
…zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der damals gegebenen Akten- und Beweislage als Grundlage für die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden ausgereicht haben. Ob die Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung des Auskunftsersuchens zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den …
…teilweise Rechnungen falsch zugeordnet. Den Beschuldigten wurden keinerlei Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung zum [Ergebnis des] Untersuchungsverfahrens abzugeben. Erst im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung seien B Ungereimtheiten bewusst geworden. Nach Rücksprache mit dem Erstbeschuldigten, welcher bis zu diesem Zeitpunkt [von den Verfehlungen] ebenso keine…
…Ob der Beschuldigte die Finanzvergehen, derer er durch das Zollamt Feldkirch Wolfurt begründet verdächtigt wurde, auch tatsächlich begangen hat, blieb dem Ergebnis der Auswertungen der beschlagnahmten Unterlagen bzw. bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens gemäß §§ 114 ff FinStrG vorbehalten (bereits z.B. VwGH 18.1.1994…
…Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die Beschwerdeführer die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung und der Durchführung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw. § 196 FinStrG vorbehalten (vgl. VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Die Hausdurchsuchung wäre jedenfalls verhältnismäßig gewesen. Vom Beschwerdeführer sei auch kein seiner Meinung nach angemessenes gelinderes Mittel zur Beweissicherung bzw. zur Aufklärung des Sachverhaltes…
…zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob A die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist somit jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die solcherart in ein Finanzstrafverfahren gezogenen Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…
…stellt eine eigene Tat dar. Es gilt diesfalls auch das Saldierungsverbot. Nach der derzeit vorliegenden Aktenlage und dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens ist Umsatzsteuerpflicht gegeben und dem Beschuldigten damit das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung vorzuwerfen. Es wird seitens der Finanzstrafbehörde beantragt, die Beschwerde vollinhaltlich abzuweisen. Die Beschwerde…
…Anhörung des Bf. vor dem Spruchsenat, wo er Gelegenheit hatte zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen, diese Stellungnahme wurde den Laienrichtern in der Besprechung aus dem Akt vorgelesen. Der Berichterstatter trägt den Sachverhalt und die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens vor. Zu den persönlichen Verhältnissen des Bf…