…mit jedem Tag des zinsrelevanten Zeitraumes entstehe (UFS 21.2.2006, RV/0385-I/05). Eine gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde wurde zwar vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 18.12.2008, 2006/15/0155 als unbegründet abgewiesen. Die Frage der Entstehung des Abgabenanspruches hinsichtlich Anspruchszinsen…
…die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten, nämlich Einkommensteuer 2018 in der Höhe von € 7.296,45 Umsatzsteuer 2018 in der Höhe…
…Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 24/2012, über die Beschwerde vom 4. August 2025 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Juli 2025, Zahl: MA67/***2***, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG…
…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Nichtabgabe von Steuererklärungen einer steuerlich erfassten Person stellt, so die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung in Kenntnis der Entstehung des Abgabenanspruches ist, lediglich den Versuch der Verkürzung der davon betroffenen Abgabe dar…
…Bemühungen um Schadensgutmachung hat der Spruchsenat bereits berücksichtigt und eine außerordentlich niedrige Geldstrafe ausgesprochen, die im Bereich der Spruchpraxis bei vollständiger Schadensgutmachung liegt. Der Senat des Bundesfinanzgerichts ist zu dem Schluss gekommen, dass die verhängte Geldstrafe und die für den Fall deren Uneinbringlichkeit zwingend auszusprechende…
…die Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…groben Fahrlässigkeit ergibt: 1. KEINE ENTSPRECHENDEN VORKEHRUNGEN Das Thema "Korrekter Vorsteuerteiler" ist bei Immobilienfirmen ein zentrales Thema. Dies wurde auch mit Feststellung des Vorsteuerteilers im Dezember 2009 durch das geprüfte Unternehmen dokumentiert. Trotz dieses Bewusstseins wurden keine Vorkehrungen getroffen, dass die Thematik korrekt umgesetzt wird…
…Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit einer Abgabe ist gemäß § 4 Abs. 4 BAO ohne Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruches. Gemäß § 4 Abs…
…3, angeführte Unterscheidung zwischen Abgabenanspruch und Abgabenzahlungsanspruch nichts. Der Beschwerdeführer irrt, wenn er vermeint, nur der Abgabenzahlungsanspruch richte sich "gegen den konkret Abgabepflichtigen". Auch der Abgabenzahlungsanspruch muss sich gegen den im jeweiligen Abgabenschuldverhältnis Abgabepflichtigen (hier: den Bauwerber im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches) richten. Ein…
…Haftung stelle die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein wesentliches Ermessenskriterium darstelle. Der Bf. sei im Zeitpunkt der Fälligkeit der aushaftenden Abgabenschulden der handelsrechtliche Geschäftsführer der Gesellschaft und somit der in Betracht kommende Haftende im Sinn des …
…Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder dem Hervorkommen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer Betracht lassen…
…Festsetzung der Abgabenerhöhung zulässigen Verjährungsfrist erlassen wurden. (5) Nachdem wir ***55*** im Rahmen eines Telefonats unsere Rechtsansicht zur Verjährung erläuterten und ihr gegenüber zum Ausdruck brachten, dass die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 aufgrund der monatlichen Entstehung des Abgabenanspruches verjährt sei, teilte sie uns mit…
…verjährt sei, was wie oben erläutert im gegenständlichen Fall nicht zutrifft, kann aufgrund der monatlichen Entstehung des Abgabenanspruches im Bereich der Umsatzsteuer nur die betroffene Periode nicht verjährt sein. Keineswegs kann eine noch offene Verjährungsfrist einer Periode im Bereich der Umsatzsteuer dazu führen, dass dadurch…
…3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. Abs. 3: Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Gemäß § 12 Abs. 11 UStG gilt: Ändern sich bei einem Gegenstand, den der Unternehmer für sein Unternehmen hergestellt…
…im Jahr 2012 ausgeht. Die einmal entstandene Abgabenschuld konnte durch eine allfällige (im Streitfall keinesfalls erwiesene) spätere Entrichtung des Altlastenbeitrages nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der von der Bf. geltend gemachte Umstand, Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches sei durch einen Dritten der Altlastenbeitrag entrichtet worden…
…Abgabenart Mineralölsteuer für die Monate Juni bis Dezember 2011 mit (voraussichtlich) Euro 2.300.000 gemäß § 232 BAO zur Sicherung der Einbringung des Abgabenanspruches des Bundes zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…solange die Entscheidung über eine Berufung gegen den Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid ausgesetzt ist. (6) Das Recht auf Festsetzung der Grundsteuer verjährt spätestens dann, wenn seit der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 28 a) fünfzehn Jahre verstrichen sind." § 29 Grundsteuergesetz 1955 normiert unter "Entrichtung der Grundsteuer…
…materielle Abgabenrecht ist diese allgemeine Regel insoweit zu präzisieren, als die Behörde nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben idR das im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides für den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruchs geltende Recht anzuwenden hat (VwGH 31.7.2002, 98/13/0223…
…der Einheitssatz zum Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, also zum Zeitpunkt der Entfernung der Bäume, und damit in Höhe von 1.090,00 €, anzuwenden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens Dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Beendigung…
…Anzeige einer Widmungsänderung trifft. Dabei muss – anders als in den Fällen des § 33 Abs. 1 und 2 FinStrG – die bestimmungswidrige Verwendungsänderung freilich auch kausal für die eingetretene Abgabenverkürzung sein. Grundsätzlich ist eine Verkürzung nach § 33 Abs. 4 FinStrG mit der Entstehung des Abgabenanspruches [vgl. dazu …