…einer E-Mail-Sendung dann der Fall, wenn sie von einem Server, den der Empfänger für die Empfangnahme von an ihn gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich" des Empfängers befindet. Das Einlangen beim Empfänger hat die Abgabenbehörde…
…VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035, mwA). Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (§ 13 Abs. 3 ZustG). Die Abgabenbehörde hat die die Zustellung der Körperschaftsteuerbescheide 2013 und 2014 zu Handen des Dkfm. ***X…
(5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 4, monatlich durch das…
…Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter…
…steuerlichen Vertretung versandt. Sollte die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung vom 29.9.2021 wirksam gewesen sein, entfaltete die Zustellung vom 2.3.2022 gemäß § 6 ZustG keine Rechtswirkungen. Eine allgemeine Vollmacht umfasst nach ständiger Rechtsprechung auch die Empfangnahme von Schriftstücken (vgl. Ritz/Koran, BAO, 7.A…
…steht damit grundsätzlich jenem Elternteil zu, dem die Pflege und Erziehung zukommt bzw. übertragen wurde (vgl auch RIS-Justiz RS0072255: Für eine unterschiedliche Zuordnung der Empfangnahme von Unterhalt und der Geltendmachung besteht kein sachlicher Grund). Aus den zit. Beschlüssen des OGH, denen das BFG folgt…
…4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des …
…gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 13 FLAG 1967 lautet: § 13. Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das Finanzamt…
…gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 13 FLAG 1967 lautet: § 13. Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das Finanzamt…
…anzuwenden. (4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird…
…vorgesehene Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstückes (im Original) kommt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnis vom Vorhandensein und vom Inhalt des Dokuments, etwa infolge der Empfangnahme einer Ablichtung, der eigenständigen Anfertigung einer Kopie oder durch Akteneinsicht (vgl. etwa VwGH 3.10.2013…
…4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des …
…Abgeltung für Substanzabgeltung ist nicht grundsätzlich fremdunüblich. Vor allem eine Abgeltung in Höhe der AfA stellt einen in der Praxis häufig gewählten Richtwert dar. Die Bestätigung der Empfangnahme von Bargeld ist bei größeren Beträgen allgemein eher unüblich. (BFG GZ. RV/7103050/2021) Im vorliegenden Fall…
…Abgeltung für Substanzabgeltung ist nicht grundsätzlich fremdunüblich. Vor allem eine Abgeltung in Höhe der AfA stellt einen in der Praxis häufig gewählten Richtwert dar. Die Bestätigung der Empfangnahme von Bargeld ist bei größeren Beträgen allgemein eher unüblich. (BFG GZ. RV/7103050/2021) Im vorliegenden Fall…
…Abgeltung für Substanzabgeltung ist nicht grundsätzlich fremdunüblich. Vor allem eine Abgeltung in Höhe der AfA stellt einen in der Praxis häufig gewählten Richtwert dar. Die Bestätigung der Empfangnahme von Bargeld ist bei größeren Beträgen allgemein eher unüblich. (BFG GZ. RV/7103050/2021) Im vorliegenden Fall…
…Abgeltung für Substanzabgeltung ist nicht grundsätzlich fremdunüblich. Vor allem eine Abgeltung in Höhe der AfA stellt einen in der Praxis häufig gewählten Richtwert dar. Die Bestätigung der Empfangnahme von Bargeld ist bei größeren Beträgen allgemein eher unüblich. (BFG GZ. RV/7103050/2021) Im vorliegenden Fall…
…wendete ein, dass der Bescheid vom 11. Februar 2019 nicht rechtswirksam zugestellt worden sei. Die Zustellung sei an eine am Firmensitz zufällig anwesende Person erfolgt und nicht an einen zur Empfangnahme befugten Vertreter der ***Bf1*** Mit Beschluss vom 11. Jänner 2021, RV/7400100/2020, stellte…
…Eine unbefugte Empfangnahme der Dokumente wurde nicht eingewendet. Der Zeitpunkt der Zustellvorgänge betreffend die BVE vom 17./18. Okt 2025 samt gesonderter Begründung vom 20.Okt 2020 in die Databox des Bf und auch der Empfangnahme durch eine Person mit Zugang zur Databox des Bf…
…213 Abs. 1 BAO zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreters erfolgen. Dieser steuerliche Vertreter gelte solange als zur Empfangnahme der Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ermächtigt, als nicht ein anderer Zustellungsbevollmächtigter für Angelegenheiten dieser Bestimmung namhaft gemacht werde. Da im Zeitpunkt der Zustellung des Zwangsstrafenbescheides am 8. Februar…
…Bestimmung lautet auszugsweise: "(1) Soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesell-schaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat…