IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. A und die weiteren Senatsmitglieder Dr. W, Mag. O und Mag.a Rr im Beisein der Schriftführerin C in der Beschwerdesache Bf., G-Straße-xx, Dde X, vertreten durch die XY Rechtsanwälte OG, N…
…Einkünfte aus Teilbeschäftigungen) - im konkreten Fall in freier Beweiswürdigung - gesamthaft gesehen - davon auszugehen, dass die hier in Rede stehende Leistungsbeziehung zwischen der Bf. und ihrer Mutter nicht durch eine auf Einkunftserzielung ausgerichtete Tätigkeit, sondern durch das private Naheverhältnis veranlasst war. Somit war dem Finanzamt zuzustimmen…
…dann unmaßgebend, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nicht entspricht (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149). Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkunftserzielung eingesetzten Gegenständen decken (VwGH 23.2.2017, Ra 2016/15/0012). Es kommt…
…mit dem Boden fest verbundenen Büro (Verkaufsraum) errichtet. Der Gebrauchtwagenplatz samt Büro (Verkaufsraum) diente in der Folge dem Betrieb der Bf. und damit der Einkunftserzielung. Im konkreten Fall war daher von einem ohne Abbruchabsicht erworbenen, noch funktionsfähigen (brauchbaren/nutzbaren), kurze Zeit zum Betriebsvermögen zählenden Gebäude…
…Für die Einkünftezurechnung ist das Bestehen einer Dispositionsbefugnis unabdingbar. Das Zurechnungssubjekt muss die Einkunftserzielung nach eigenem Dafürhalten gestalten können und das Unternehmerrisiko tragen. In der Aufrechterhaltung eines unkündbaren Mietvertrages durch den Fruchtgenussberechtigten ist hingegen keine für die Zurechnung ausreichende unternehmerische Initiative zu erblicken (VwGH 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Sportverein, Adresse, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 18.02.2015 betreffend Haftung des Dienstgebers für Lohnsteuer 2009 bis 2013 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
…bedeutet dies: In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das…
…legt in Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach auch eine private Veranlassung nahe legen, fest, dass der Zusammenhang mit der Einkunftserzielung nur dann angenommen werden darf, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Diese Notwendigkeit bietet in derartigen…
…sachgerechte Betrachtung ist im Sinne der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen gerechtfertigt.... Das Kriterium der marktkonformen Vermietung trennt Einkunftserzielung und -verwendung ebenso systematisch konsistent und sachgerecht wie die unternehmerische Einnahmenerzielung und den Konsum." ….."Vermieter streben nach marktkonformen Mieten. Eine marktkonforme Vermietung beginnt mit einer marktkonformen Investition…
…der Richterin sei dem Bf darin recht zu geben, dass im Hinblick auf die Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes Aufwand aus der Liebhabereiperiode, der in die Zeit der steuerlich beachtlichen Einkunftserzielungsphase nachwirke, nicht verloren gehen dürfe. Aus der angesprochenen Judikatur und Literatur gehe aber auch…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des ständigen Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung kann ihre Ursachen sowohl in…
…kann. Ein Fruchtgenussberechtigter muss in diesem Fall neben der Tragung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses (insb. Erhaltungsaufwand und Abgaben) auf die Einünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 20.10.2021…
…wird. Ein Vermögen gemäß Abs. 2 liegt aber dem gegenständlichen Sacheinlagevertrag nicht zu Grunde. Weder handelt es sich um einen Betrieb oder Teilbetrieb, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dienen, noch um Mitunternehmeranteile oder Kapitalanteile im Sinne…
…Die belangte Behörde begründete das damit, dass der Erwerb der Miteigentumsanteile an der gegenständlichen Liegenschaft ausschließlich mit der Absicht der Bebauung und anschließender Vermietung gemeinsam mit den Miteigentümern zur Nutzung von steuerlichen Vorteilen und zur Einkunftserzielung erfolgt sei, zumal auf Grund des angebotenen Vertragsbündels und…
…Die belangte Behörde begründete das damit, dass der Erwerb der Miteigentumsanteile an der gegenständlichen Liegenschaft ausschließlich mit der Absicht der Bebauung und anschließender Vermietung gemeinsam mit den Miteigentümern zur Nutzung von steuerlichen Vorteilen und zur Einkunftserzielung erfolgt sei, zumal auf Grund des angebotenen Vertragsbündels und…
…Die belangte Behörde begründete das damit, dass der Erwerb der Miteigentumsanteile an der gegenständlichen Liegenschaft ausschließlich mit der Absicht der Bebauung und anschließender Vermietung gemeinsam mit den Miteigentümern zur Nutzung von steuerlichen Vorteilen und zur Einkunftserzielung erfolgt sei, zumal auf Grund des angebotenen Vertragsbündels und…
…1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Einkünfte werden einer Person zugerechnet, wenn diese die Einkunftserzielung nach eigenem Dafürhalten gestaltet und die anfallenden Aufwendungen trägt. Zurechnungssubjekt einer Einkunftsquelle ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die…
…Die belangte Behörde begründete das damit, dass der Erwerb der Miteigentumsanteile an der gegenständlichen Liegenschaft ausschließlich mit der Absicht der Bebauung und anschließender Vermietung gemeinsam mit den Miteigentümern zur Nutzung von steuerlichen Vorteilen und zur Einkunftserzielung erfolgt sei, zumal auf Grund des angebotenen Vertragsbündels und…