…über die Beschwerde vom 15. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. Juli 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Bf-Adr, vom 17.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.02.2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe dieser Abgabe und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlage) sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu…
…Bf-Adr, vom 13.01.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.12.2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
Der Berechnung der Werbungskosten müssen Berechnungsunterlagen zu Grunde liegen, die so gestaltet sein müssen, dass sie auch nachträglich bei Überprüfung durch das Finanzamt sowohl die KONTROLLE DES DIENSTZWECKES DER EINZELNEN FAHRT, als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Die Benützung derartiger Aufzeichnungen (etwa in Form…
…die Beschwerde vom 11. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. November 2019, Steuernummer ***BFStNr1***, betreffend Einkommensteuer 2016, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid wie mit Beschwerdevorentscheidung vom 19. Oktober 2022 abgeändert…
"(b)ei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden (sind), die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und…
…über die Beschwerde vom 19. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. April 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2015, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…Bf-Adr, vom 13.01.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.12.2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
In der gesonderten Begründung zur (abweisenden) Beschwerdevorentscheidung (OZ 15) vertritt die Abgabenbehörde dazu die Rechtsansicht, dass auch Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter, die durch berufsrechtliche Einschränkungen zur Geheimhaltung von Daten der Klienten verpflichtet seien, dafür Sorge zu tragen hätten, dass Auswertungen zur Verfügung gestellt werden könnten…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vom 31.05.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.05.20223 betreffend Einkommensteuer 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. März 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023 und Folgejahre, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Spruch…
…über die Beschwerde vom 4. April 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** DS ***1*** vom 30. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe…
…vom 04.02.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 01.02.2021 betreffend Einkommensteuer 2020 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen…
…die ***V-GmbH*** dem Beschwerdeführer mit, seit 20.02.2012 liege der Ministerialentwurf des Bundesgesetzes, mit welchem einschneidende Änderungen vor allem im Einkommensteuergesetz 1988 und Umsatzsteuergesetz 1994 durch die österreichische Bundesregierung geplant seien, vor. Die Begutachtungsfrist der Interessensvertreter sei gestern abgelaufen und es bleibe abzuwarten…
…weil die höchstgerichtliche Rechtsprechung diese Freiheit einräume und in den gegenständlichen Jahren zugleich auch beachtliche Gründe außerhalb der Einkommensteuer für den Immobilienerwerb über mehrere Mitunternehmerschaften sprächen (siehe Seite 21). Die belangte Behörde wies die Beschwerden mit Beschwerdevorentscheidungen (Sammelbescheiden) vom 23.05.2019 als unbegründet ab…
…sondern nur zu einer Steuerverschiebung komme. Auf die Frage, ob für seine jährliche Einkommensteuer vor Ablauf des Kalenderjahres Ausgaben durch Wohnungserwerbe von (neu zu gründenden oder bestehenden) Immobilien-Kommanditgesellschaften geplant worden seien, gebe er an, er sei vor Jahresende an ***H*** herangetreten und habe ihm…
…des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vom 06.03.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 05.03.3021 betreffend Einkommensteuer 2020 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Einkommen ………………………………………………………………………………………………….. 21.907,12 € Die Einkommensteuer gem. …
…vom 01.05.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27.03.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe ist dem Ende dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil…
…Deutschland entspricht. Eine Doppelbesteuerung liegt daher nicht vor. Der Beschwerdeführer ist gesetzlich verpflichtet, auch den deutschen Rentenbezug jährlich bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…