…daher teleologisch überzeugend, den das Gebäude betreffenden Grundstückswert aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. In der Beschwerde wurde die Bemessungsgrundlage wie folgt ermittelt: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG sei als Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung heranzuziehen. Dem Wert der Gegenleistung entspreche der auf die Laufzeit des Baurechtes…
…BewG handle es sich um den "gemeinen Wert des Baurechtes", kann dagegen vom BFG nicht gefolgt werden. Diese erscheint nämlich insofern wenig nachvollziehbar, als dies bedeuten würde, dass die bauberechtigte Bf, die nicht nur für die Dauer von 18 Jahren sondern tatsächlich 50 Jahre lang…
…Parteien keine Einwände erhoben. Die Gegenleistung für den Erwerb der KG setzt sich daher zusammen aus dem Kaufpreis iHv € 24.716.061,00 und der Tauschleistung: Einräumung des Baurechtes an die Gemeinde für 30 Jahre mit einem gemeinen Wert IHv € 20.811.120…
…sei unerheblich, da DAM als Geschäftsführer wohl jedenfalls über einen Schlüssel zu dieser Tür verfügen würde. Zur Dauer des Baurechtsvertrages sei zu sagen, dass die Bf diese angesichts der VwGH-Jud über die isolierte Betrachtung von Miet- und Baurechtsverträgen bewusst kürzer gewählt habe. Außerdem bestehe…
…der Bf mit Baurechtsvertrag vom 4.2.2016 ein Baurecht bis 31.12.2046 ein. Hinsichtlich des auf dem Grundstück von DAM von der Bf errichteten Hauses gab die Bf das Gebäude ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zeitlich unbefristet - mit einem Kündigungsverzicht für die Dauer von 10…
…Baurecht als unbewegliche Sache. 2. Die rechtliche Nutzungsdauer richtet sich danach, wie lange ein Wirtschaftsgut genutzt werden darf (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG13, § 7 Tz 43). 3. Wie sachverhaltsmäßig festgestellt wurde, lagen keine Gründe vor, die auf eine - vor der vertraglich bedungenen Dauer des…
…das Bauwerk unabhängig von der Willkür und der wirtschaftlichen Lage des Grundeigentümers so lange zu behalten, dass er es ausnützen und sein Anlagekapital amortisieren kann. Diesem Gesetzeszweck entsprechend darf die Dauer des Baurechts auch nicht durch den Vorbehalt von Kündigungs- oder Auflösungsvereinbarungen im Ungewissen bleiben…
…Tz 15). Entgegen der Ansicht der steuerlichen Vertretung ergibt sich daher schon aus dem Gesetz, dass ein bestehendes Gebäude - sofern es nicht explizit vom Baurecht ausgenommen wurde - als Zugehör des Baurechts gilt (§ 6 BauRG). Das Baurecht selbst muss sich nicht auf den gesamten Grundbuchskörper beziehen…
…der Grundstückswert. Werde iSd § 4 GrEStG nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstückes, der dem gemeinen Wert des Baurechtes entspreche (bei einer Dauer des Baurechtes von zumindest 50 Jahren), niedriger sei als der nach GrWV ermittelte Grundstückswert, so gelte dieser gemeine Wert als Grundstückswert. Mittels…
…Grunderwerbsteuer daher von dieser zu bemessen ist. Sofern das BFG dieser — uE sachgerechten — Argumentation nicht folgen will, wird ergänzend bzw. alternativ Folgendes vorgebracht: c) Trennung zwischen Grund- und Boden, Altgebäude- sowie Neugebäudesubstanz Der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgang gemäß § 1 GrEStG beschränkt sich im Rahmen des Baurechtslöschungsvertrages auf…
…der Liegenschaften beträgt demnach € 15.855.112,42 (€ 34.685.200,00/€ 45.527.136,00*€ 20.811.120,00). Am 23.08.2013 (mit Eintritt aller aufschiebenden Bedingen) ist daher für den Erwerb der Bf., nämlich die Einräumung des Baurechts…
…besteht unwiderruflich für die Dauer dieses Baurechtsvertragsverhältnisses und kann durch Vorlage eines entsprechenden einfachen Kaufvertrages ausgeübt werden. Der Kaufvertrag hat einen Kaufpreis von € 500.000,-- vertragsgegenständlicher Grundfläche (welcher Betrag der Wertsicherung gemäß Punkt V. dieses Vertrages unterliegt) vorzusehen. Der Text des Kaufvertrages hat etwa…
…die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, wie bebaute oder unbebaute Grundstücke bewertet. Nach Abs. 2 ist der Gesamtwert gemäß Abs. 1 in vollem Umfang dem Berechtigten zuzurechnen, wenn die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt noch 50 Jahre…
…Kündigungsgründe des MRG vereinbart worden und die verbleibenden Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG würden ein Fehlverhalten der Mieterin voraussetzen. Die Vermieterin habe daher nach § 30 Abs 2 MRG nicht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses hinzuwirken. Außerdem sei die Baurechtsberechtigte vom Baurechtsbesteller…
…auch die unbestimmte Dauer des Vertragsabschlusses (Pkt. II., 1) nicht entgegensteht. Eine weitere Absicherung der Leasingnehmerin a liegt in dem Vorkaufsrecht laut Absatz 3 in Punkt X. des Baurechtsvertrages : "Die B als Bauberechtigte räumt der A für den Fall der Veräußerung des Baurechtes ein Vorkaufsrecht…
…Bf.) als Baurechtsgeber folgender Baurechtsvertrag abgeschlossen: " 1. Gegenstand des Baurechtes Der Baurechtsgeber ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ xx Grundbuch xxx X, Bezirksgericht X, bestehend aus den Grundstücken Gs.. Diese Liegenschaft ist Gegenstand dieses Baurechtsvertrages. 2. Bestellung und Dauer des Baurechtes 2.1. Der Baurechtsgeber bestellt…
…Ausführungen des Finanzamtes seien daher unbeachtlich. ad 2. Antrag gem § 17 GrEStG: Wie das Finanzamt richtig feststellt, sei in der abgeschlossenen Optionsvereinbarung (anders als noch in der dem BMF zur Prüfung vorgelegten Entwurfsfassung) nicht vorgesehen, dass die VK1 über das Bauwerk sowie die Baurechtsliegenschaft nur…
…innerhalb der Baurechtsdauer erschöpft. Daher müsste bei der Bauzinsberechnung neben einer angemessenen Rendite für die Grundnutzung auch der Wertverzehr des Altgebäudes berücksichtigt werden. Vergleichsrechnung Finanzierungsleasing Es handle sich um ein Finanzierungsleasing, bei dem die Finanzierungsfunktion im Vordergrund stehe. Die Betriebsprüfung ermittle auf Basis des Finanzierungsgedankens…
…gegenständlichen vertraglichen Konstruktion (Einräumung eines Baurechtes und Zurückmietung des Gebäudes nach Sanierung), die für das Land ***A*** offenbar eine Art "Finanzierungsmodell" darstellt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass seitens der Beschwerdeführerin ernsthaft daran gedacht ist, das Mietverhältnis während seiner Laufzeit aufzulösen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten…
…Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte." § 56 Abs. 1 und 2 BewG 1955 lauten: „Bewertung des Baurechtes und der sonstigen grundstücksgleichen Rechte. (1) Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, werden wie bebaute oder unbebaute Grundstücke bewertet. (2) Beträgt die Dauer des Baurechtes…