…praktischen oder sonstigen Überlegungen für den Wirtschaftsteilnehmer leichter zu bewerkstelligen oder aus wirtschaftlichen bzw. ökonomischen Überlegungen sinnvoller erscheint. In der wenige Monate danach ergangenen EuGH Entscheidung in der Rs C-349/96, Card Protection Plan Ltd (CPP), vom 25. Februar 1999 wurde beim EuGH angefragt…
…EuGH Deco Proteste, Frenetikexito, Purple Parking, CPP (Card Protection Plan ltd), Stadion Amsterdam). Diese einheitliche Leistung bestehe darin, gegen einen Pauschalpreis einerseits in dem Drittland Telekommunikationsleistungen zur Verfügung zu stellen und andererseits die Möglichkeit einzuräumen, ohne zusätzliche Kosten und ohne gesonderte oder konkludente Vereinbarung und…
…ECLI:EU:C:1998:496, Randnr. 24 und EuGH 25. 2. 1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd, ECLI:EU:C:1999:93, Randnr. 30 das Mittel darstellten, um die Hauptleistung des Leistungserbringers, der Bf, unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. In wirtschaftlicher…
…genommen werden. Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich unterliegt jede einzelne Leistung für sich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als solche der Umsatzsteuer (EuGH v. 25.02.1999, C-349/96 „Card Protection Plan Ltd."). Dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) folgt das Umsatzsteuerrecht in jenen Fällen…
…499/09, C-501/09 und C-502/09, Bog ua, Rn 52; EuGH vom 25.2.1999, C-349/96 (Card Protection Plan Ltd.), Rn 29 bis 32; EuGH vom 27.10.2005, C-41/04 (Levob Verzekeringen BV, OV Bank NV), Rn 19…
…jedoch eine Gesamtbetrachtung erforderlich, da eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf (EuGH 25.2.1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd, Rz 28 ff). Im nationalen Recht folgt dies aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO…
…aber Nebenleistungen darstellen, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (EuGH 25.2.1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd.). Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Abnehmer keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern ein Mittel darstellt, um die…
… EuGH 21.02.2008, C-425/06, Part Service, Rn 52; EuGH 25.02.1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd, Rn 30; EuGH 27.10.2005, C-41/04, Levob Verzekeringen und OV Bank, Rn 21). 1.8. Für die Bestimmung des Umfangs…
…Umsatzsteuer (vgl. EuGH 25. 2. 1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd, ECLI:EU:C:1999:93, Randnr. 29). Gemäß § 21 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Dies…
…ist, da die einzelnen Bestandteile des Wertes der Eigenleistungen nicht ermittelt zu werden brauchen (RN 49). Rechtssache Card Protection Plan Ltd C – 349/96 Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der Card Protection Plan Ltd (Klägerin) und den Commissioners of Customs & Excise (Commissioners)…
…wenn die Leistung keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel zum Zweck darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH 25.02.1999, C-349/96 „Card Protection Plan“; 11.01.2001, C-76/99 „Kommission/Frankreich“; 15.5.2001…
…die Leistung keinen eigenen Zweck erfülle, sondern das Mittel zum Zweck darstelle, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH 25.02.1999, Rs C-349/96 „Card Protection Plan“; 11.01.2001, Rs‑C-76/99 „Kommission/Frankreich“; 15.05.2001‚…
…wäre. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen (VwGH 19.10.2023, Ra 2020/13/0110, mwN.). Im Urteil vom 25. Februar 1999, Card Protection Plan, C- 349/96, führt der EuGH aus, dass das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln ist, um festzustellen…
…Mittel zum Zweck darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (siehe zB EuGH 25.2.1999, C-349/96, Card Protection Plan sowie Ruppe/Achatz, UStG6 [2024] § 1 Rz 31 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des EuGH). Auch nach Ansicht…
…Mittel zum Zweck darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (siehe zB EuGH 25.2.1999, C-349/96, Card Protection Plan sowie Ruppe/Achatz, UStG6 [2024] § 1 Rz 31 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des EuGH). Auch nach Ansicht…
…und Baldwin, und vom 25. Februar 1999, C-349/96, Card Protection Plan, denen sich entsprechende Vorgaben zur Aufteilung eines Gesamtentgelts auf verschiedene Leistungen entnehmen lassen. Mit Beschluss vom 3.4.2013, V B 125/12, ist auch der deutsche Bundesfinanzhof zur Ansicht gelangt, es…
…weil dieser nicht zu ermittelt werden braucht. In seinem Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, Card Protection Plan, bekräftigte der EuGH, dass bei einer vergleichbaren Aufteilung die einfachstmögliche Methode heranzuziehen wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits wiederholt mit der Aufteilung…
…Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH 25.02.1999, C-349/96, Card Protection Plan, Rn. 29). Ein einheitlicher Umsatz liegt vor, wenn zwei oder mehr dem Kunden vom Steuerpflichtigen erbrachte Elemente oder Handlungen so eng verbunden sind, dass…
…in Anspruch nehmen zu können (vgl. EuGH 25.2.1999, Rs C349/96, Card Protection Plan). Eine Nebenleistung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit der Hauptleistung eng zusammenhängt und ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (vgl. VwGH 5.4.1984…
…nicht, ob die Leistungen auf ein und demselben Vertrag beruhen und ob das Entgelt für jede einzelne Leistung oder als Gesamtentgelt berechnet wurde (vgl. EuGH 25.2.1999, Card Protection Plan, C-349/96). Ein Gesamtentgelt kann jedoch ein Indiz für eine einheitliche Leistung sein…