…sei schließlich auch bekräftigt worden, dass durch die Diskrepanz zwischen den Musterzeichnungsunterschriften und den gegenüber der Revisionswerberin abgegebenen Unterschriften es "noch nicht dargetan ist, dass die besagten Subunternehmer als "Briefkastengesellschaften", die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind.…
…Bf-Nachname*** erfolgten über eine ***Kanalinsel-Ltd***. Bei der ***Kanalinsel-Ltd*** handelt es sich um eine sog. Briefkastengesellschaft auf Channel Isles (Sark). Die Zahlungen erfolgten auf ein Konto bei der Barclays-Bank auf Channel Isles (Guernsey). Herr ***Bf-Nachname*** hat meines Erachtens seinen 1 Wohnsitz…
…Dienstnehmer beschäftigt, andere wirtschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich hat der Bf. nicht nachgewiesen. Dem durchgehenden Dienstverhältnis zu seiner Gattin kommt nach Ansicht des Gerichts eine größere Bedeutung zu als das Verhältnis zu einer Briefkastengesellschaft, die keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltete, zumal nicht festgestellt werden konnte, ob…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin Bf. (in der Folge Bf.) ist eine österreichische Briefkastengesellschaft im Bereich des Speditionswesens (Transport von Granit, Holz und Stahl mittels angemieteten Schiffen aus Südamerika in die ganze Welt). Die Bf. ist…
…weitere Unternehmen. Als Registered Agent (registrierter Vertreter in der Funktion eines Zustellbevollmächtigten) der C-Ltd. agierte die D-Ltd., an der Adresse ******. Die C-Ltd. ist eine Basisgesellschaft (Briefkastengesellschaft, Offshore-Firma), eine Gesellschaft, die zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. 3. Die von…
…Person, oder die Namhaftmachung einer nicht existenten GmbH, kann die zwingende Versagung der Anerkennung der Aufwendungen nicht verhindern; gleiches gilt für die Nennung einer Firma in einer Steueroase oder einer Briefkastengesellschaft, bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und…
…Verhinderung des "Directive Shopping", das heißt der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von diesen Begünstigungen ausgeschlossen werden. Ist die zwischengeschaltete EU-Gesellschaft lediglich…
…5.2009, 2008/15/0046). Zusammenfassend ist daher unter Anwendung der ständigen Rechtsprechung des VwGH festzuhalten, dass durch die Benennung der "Briefkastengesellschaft" ***13*** angenommen werden muss, dass es sich bei der Gesellschaft nicht um den tatsächlichen Empfänger der abgesetzten € 500.000,- handelt. Es wird…
…Empfängerbenennung gem § 162 - Empfänger wurden benannt, diese waren keine Scheinunternehmen bzw Briefkastengesellschaften Zur Nichtanerkennung von Betriebsausgaben betreffend erbrachter (siehe voriger Punkt i.) Leistungen kann es (ua) dann kommen, wenn die Abgabenbehörde vom Abgabepflichtigen verlangt, den Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen und der Abgabepflichtige…
…nicht jedoch bei der ***Rechnungsausstellerin-A***) Mitteilungen gem § 8 SBBG gegeben, wobei wiederum darauf hinzuweisen ist, dass daraus nicht auf das Vorliegen eines Scheinunternehmens bzw einer Briefkastengesellschaft gem § 162 BAO geschlossen werden kann. Der Vollständigkeit halber ist zudem anzumerken, dass der Zeitpunkt der Meldungen gem …
…VwGH 13.10.1999, 93/13/0200; VwGH 28.11.2000, 97/14/0062). Als Empfänger könne aber an Stelle einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13/0154, 0186; VwGH 28.11.2000…
…dass es sich bei der H Holding Ltd. um eine sogenannte "Briefkastenfirma" im weiter oben ausgeführten Sinne handle. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH werde bei Benennung einer "Briefkastengesellschaft" angenommen, dass es sich bei der Gesellschaft nicht um den tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge handle (VwGH…
…84/13/0069), kann die zwingende Versagung der Anerkennung der Aufwendungen nicht verhindern; gleiches gilt für die Nennung einer Firma in einer Steueroase oder einer Briefkastengesellschaft, bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann…
…wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Als Empfänger kann aber anstelle einer im Ausland ansässigen " Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (vgl. in diesem Sinne auch den Beschluss des BFH vom 25. August 1986…
…84/13/0069), kann die zwingende Versagung der Anerkennung der Aufwendungen nicht verhindern; gleiches gilt für die Nennung einer Firma in einer Steueroase oder einer Briefkastengesellschaft, bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann…
…Der allgemeine Sprachgebrauch verstehe unter einem Scheinunternehmen eine Gesellschaft, die in Wirklichkeit nicht existiert (https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastengesellschaft) und damit einen Sammelbegriff für eine Vielzahl von Tatbeständen, bei denen sich Probleme iZm mit der Unternehmereigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person ergeben (http:// www…
…findet keinen Rechtsschutz") vorzugehen habe, kann nicht gefolgt werden, da es sich bei der ***KGmbH*** um eine in der Schweiz steuerlich anerkannte Gesellschaft (und nicht etwa um eine funktionslose Briefkastengesellschaft) handelt, zumal der steuerliche Vertreter für deren Gründung bzw. Bestehen beachtliche außersteuerliche Gründe (siehe dazu…
…System H" erfolgt. Aus den Feststellungen der BP ergebe sich, dass es sich bei der Hsro um eine Briefkastengesellschaft ohne feste örtliche Geschäftseinrichtung und ohne Personal am eingetragenen Firmensitz handle. Die Gesellschaft nehme nicht am Erwerbsleben teil und erfülle keine sinnvolle Funktion. Aufgrund fehlender Sach…
…zumal in der Baubranche) mit Auslandsbezug zu erteilen. In ihrer steuerlichen Würdigung legt die Behörde dar, dass ein Abgabepflichtiger der mit Domizil- oder Briefkastengesellschaften in geschäftliche Beziehungen trete, diese im Rahmen der gebotenen Beweisvorsorge entsprechend sorgfältig zu dokumentieren habe. Aufgrund des Sachverhaltes mit Auslandsbezug liege…
…das Vermögen und die Erträgnisse daraus ausschließlich im Ausland steuerpflichtig waren. Daher hat Frau H die Einkünfte nicht in ihre Steuererklärung aufgenommen. [...,] Die „I" ist als reine Briefkastengesellschaft bzw. als Treuhänderin kein steuerliches Zurechnungssubjekt. Das Vermögen und die Einkünfte daraus sind daher direkt Frau H…