…km aus § 6a Abs. 1 Z. 2 lit. b NoVAG 1991 ein Malus von 450 € ergebe. Der Bonus von 200 € stehe der Bf. wegen des NOx-Werts des Kraftfahrzeuges von 38mg/km gemäß § 6a Abs. 1 Z. 3 NoVAG 1991 zu. Infolge der…
…Dies ist aus der beigelegten Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung ersichtlich. Die anteilig auf Österreich entfallende Bonuszahlung in Höhe von Netto EUR 66.766,07 sowie der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 3.656,31 wurde unter Berücksichtigung des Jahressechstel auf ein österreichisches Brutto hochgerechnet. Zur…
…in welcher die Beschwerde vom 14. 10. 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 17. 9. 2014 wie folgt als unbegründet abgewiesen wurde: "Die Bonuszahlungen galten als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gem § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels gem. …
…fristgereicht das Rechtsmittel der Beschwerde ein und brachte im Wesentlichen vor, dass es sich bei dem Planned Performance Bonus ("PPB") tatsächlich um eine Provision gehandelt habe und dass dieser PPB je Quartal berechnet und "im zweiten Monat des Folgequartals" ausbezahlt werde. Weiters führte die Bf…
…des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre, wobei für die Bonus-Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist." Das BMF vertritt dazu folgende Rechtsmeinung (s Erlass des BMF vom 20.03.2014, BMF-010220/0041-VI/9/2014): "Für…
…XYZ GmbH & Co KG die Bemessungsgrundlagen der Konsumation für die Monate April 2010 bis Dezember 2010 bekannt. Die Höhe der eingenommenen Entgelte aus Bonuskarten wurde nicht bekanntgegeben. Die XYZ GmbH & Co KG entrichtete jeweils bis zum Fälligkeitstag die von ihr angegebene Pauschsteuer. Im Anschluss an…
…Auch sei festzuhalten, dass die erstinstanzliche Abgabenbehörde zu keinem Zeitpunkt die unzutreffende Rechtsansicht vertreten habe, dass es sich beim Entgelt für die Bonuskarte wirtschaftlich um Eintrittsgeld handele. Am 28.5.2015 fand vor dem Bundesfinanzgericht eine mündliche Verhandlung statt. Das Erkenntnis wurde verkündet. In dieser…
… 253 BAO als gegen den neuen Sachbescheid vom 17.4.2023 gerichtet. Begründend führte er zusammengefasst aus, das Bonussystem seiner Arbeitgeberin stelle eine Mitarbeitergewinnbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 dar und erfülle alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die in den Lohnsteuerrichtlinien…
…gebrauchten Kfz Marke Audi A6 ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 31.630,25 mit 10%, somit 3.163,02, setzte einen Bonus/Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG) iHv 831,25 sowie die 20%ige Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs 6 NoVAG iHv 798,85 an…
…2019 gemäß § 299 BAO aufzuheben, mit der Begründung, dass er im März 2018 Lohnsteuer auf einen Betrag (Corporate Bonus) gezahlt, der ihm nach dem Zuflussprinzip nie zugegangen sei. Stattdessen handle "es sich nur um eine Rechengröße um eine Anzahl an Aktien auszurechnen, die in den…
…vom 13.12.2013, Zl. ABK - 230/2012, ging die belangte Behörde davon aus, dass es sich bei den Entgelten für die Bonusbänder um Entgelte im Sinne des § 8 Abs. 1 VGSG handle, und diese auch als Eintrittsgelder zu qualifizieren seien, die einer Berechnung nach…
…wird. Da über die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsfragen zu den im gegenständlichen Erkenntnis anzuwendenden Bestimmungen des Vergnügungssteuergesetzes 2005 sowie auch die einfachgesetzliche Frage der Besteuerung der von der Gemeinschuldnerin ausgegebenen Bonusbänder im Sinne der wiedergegebenen Judikatur des EuGHs und der Höchstgerichte (vgl…
…handeln würde (Anm.:§ 124 b Z 350 EStG); Anmerkung hierzu: bei keiner der Bonuszahlungen in den geprüften Jahren 2018 bis 2020 würde es sich um bisher zustehende Prämien handeln. Besonders hinzuweisen wäre auf den Dienstnehmer ***2***. In dem Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis…
…Juli 2025, RV/7104521/2020). Die Feststellungen über die Ausgestaltung der verschiedenen Arten von "Boni" konnten im Wesentlichen auf Grund der Angaben der Beschwerdeführerin zur Konzernschwester der Beschwerdeführerin und der von ihr vorgelegten Bonusbedingungen getroffen werden. Angaben eines Abgabepflichtigen, gegen deren Richtigkeit keine begründeten Zweifel…
…spielerträge auch von dem Unternehmen gewährte Boni. Es wurden lediglich jene Boni, die entsprechend den Bonusbedingungen in auszahlbare Gewinne umgewandelt worden seien und damit Kosten für das Unternehmen darstellten, von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob Boni generell in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen…
Die Abgabepflichtige habe die Bemessungsgrundlagen für die gegenständlichen Monate offengelegt. Diese Bemessungsgrundlagen basierten auf jenen Umsätzen, welche von Kunden erzielt worden seien, die mit einer österreichischen Wohnadresse auf der Glücksspielplattform registriert seien. Es sei jeweils ein Antrag auf Festsetzung der Glücksspielabgabe gemäß § 201 Abs. 3…
…den Betrag selbst (d.h. aus eigener Tasche) aufgebracht oder zB ein Darlehen aufgenommen, ein Geldgeschenk von einem Verwandten erhalten oder aber auch einen Gutschein oder Bonus von einem Glücksspielanbieter verwendet habe, gleichbehandelt werden (Beispiele den Entscheidungen UFS 05.04.2013, RV/1194-W/12…
…im GGR enthalten gewesen seien, seien aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. - Von dieser Bemessungsgrundlage (nach vollständiger Eliminierung der gewährten Boni) seien die eingelösten, nach Erfüllung der Bonusbedingungen in Echtgeld umgewandelten Boni abzuziehen. II. Bisheriges Vorbringen Zum bisherigen Vorbringen verweise die Bf. auf ihre Ausführungen und Anträge…
…Sollte es sich um umsatzabhängige Geschenke handeln, seien diese Bonusbeträge aufzuschlüsseln und die zum Teil fälschlich gewinnerhöhenden Beträge der jeweiligen Boni bekanntzugeben und eine steuererhöhende Korrektur der umsatzabhängigen Boni sowie der bei Freispielen erzielten Gewinne vorzunehmen. 2.1. Zur konkreten Ausgestaltung der Boni von Bf…
…Bargeld abgelöst oder an andere Spieler (allenfalls gegen Entgelt) weitergegeben werden konnten, und bestimmten Umsatzbedingungen ("Freispielen der Boni") unterlagen. Weiters wurden für jeden einzelnen Spieler Echtgeld und Bonusgeld in zwei getrennten Konten geführt, wobei die Boni samt den damit erspielten Gewinnen im Zeitpunkt der Konvertierung …