…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Schätzung dem Grunde und der Höhe nach sowie der Bindungswirkung von Strafurteilen folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…sei auf Arbeitnehmer, welche vom Arbeitgeber vorübergehend für die Ausübung einer Tätigkeit in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt wurden, weiterhin die Rechtsvorschrift jenes Staates (gegenständlich Italien) anzuwenden, von wo aus die Entsendung erfolgt ist. Nachdem für die Entsendebescheinigungen A1 nach ständiger Rechtsprechung Bindungswirkung besteht, hätte die…
…beschriebene Tat gewerbsmäßig die dort genannten Personen ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung, mithin eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen, beschäftigt hat. In der dem Strafurteil vorangehenden mündlichen Verhandlung wurde A der Inhalt der behördlichen Ermittlungen laut Pkt. D und E vorgehalten (Verhandlungsprotokoll vom 9…
…J. erfolgte teilweise Schadensgutmachung und der beschriebene Zeitablauf, wodurch der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt worden ist. Zu beachten sind aber auch der spezial- und generalpräventive Aspekt: Solcherart muss die Geldstrafe zumindest eine Höhe erreichen, mit der trotz der wohl tendenziell ungünstigen Prognose A, welcher…
…Bs 41/14h] A zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von [20 Monaten bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, laut Urteil des Landesgerichtes Feldkirch zu 024 Hv 48/2014w vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende…
…116 BAO): Ein rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die dem Schuldspruch zugrundeliegenden…
…[...] C) Zur Entscheidungsbefugnis des Zollamtes Graz und des BFG im Rechtsbehelfsverfahren und zur Bindungswirkung: Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis durch das Zollamt Graz als Rechtsbehelfsbehörde der…
…Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl bspw VwGH 27.03.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz, BAO6, § 116 Rz 14). Ist - wie hier - die Höhe des Verkürzungsbetrages im Spruch des Strafurteils genannt, ist…
…Das Strafurteil erging in gekürzter Urteilsausfertigung. Die gekürzte Urteilsausfertigung enthält keinen eigens festgestellten Sachverhalt. Auf S. 12 des Urteiles wird aber hingewiesen, dass der Spruch die als erwiesen angenommenen Tatsachen enthält: "Erwiesen angenommene Tatsachen: Es wird auf den Spruch verwiesen". Die Bindungswirkung eines Strafurteils erstreckt…
…rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Eine…
…rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes (hier des Landesgerichtes Salzburg vom 3. März 2009) ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung auch…
…sondern auch Gesellschafter war, lag eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wodurch er auch die o.a. Beträge an Kapitalertragsteuer verkürzte. Dies wurde auch ursprünglich bereits durch die Betriebsprüfung festgestellt. Es liegt sohin eine Bindungswirkung des Strafurteiles vor, es wird im Übrigen aber auch auf die Ausführungen…
…die Einbehaltung und Abfuhr der von den bekämpften Bescheiden umfassten Kapitalertragsteuer unterlassen, sodass auch der Grundsatz der Billigkeit einer solchen Vorgangsweise nicht entgegensteht. Die Beschwerde ist daher in diesem Punkt spruchgemäß als unbegründet abzuweisen. Zur Bindungswirkung des Strafurteils Gemäß § 116 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt…
…vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zulasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen (vgl. VwGH 26.5.1993, 90/13/0155 u.a.). Dem Urteil des Landesgerichtes kommt somit Bindungswirkung in…
…wenig ist eine Bindung anzunehmen, wenn das Finanzstrafverfahren von der Behörde bescheidmäßig eingestellt wird. Die Bindung - so sie denn besteht - betrifft immer nur den festgestellten Sachverhalt, nicht jedoch dessen steuerliche Beurteilung (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Die Bindungswirkung, die ein rechtskräftiges Strafurteil gegenüber…
…Strafgerichten überantwortet wurde. An die von diesen vertretenen steuerlichen Rechtsauffassungen aber sind die Abgabenbehörden in einem nachfolgenden Abgabenverfahren nicht gebunden. Die steuerrechtliche Beurteilung der Sachverhaltsfeststellungen obliegt ungeachtet der Bindungswirkung weiterhin der mit der Vollziehung der Abgabengesetze betrauten Abgabenbehörde (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214…
…Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit. Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Die Rechtsordnung misst der Beweiskraft von Beweismitteln, die zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führen…
…Abs. 2 letzter Satz BAO angeordnete Bindungswirkung bei einem rechtskräftigen Strafurteil auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (Hinweis E 5.9.1985,VwGH vom 07.05.1990, 85/16/0044). Von einer Vorfrage kann immer nur dort die Rede sein…
…vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zulasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen (vgl. VwGH 26.5.1993, 90/13/0155 u.a.). Dem Urteil des Landesgerichtes kommt somit Bindungswirkung in…
…116 Abs 2 letzter Satz BAO angeordnete Bindungswirkung bei einem rechtskräftigen Strafurteil auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0044; VwGH vom 07.05.1990). Von einer Vorfrage kann immer nur dort die Rede…