…mit den Feststellungen der abgabenbehördlichen Überprüfung (Prüfbericht vom 10.8.2011) und dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu Gz HV. Dem Prüfbericht ist dazu Folgendes zu entnehmen: „Nach Aktenlage betreiben die Abgabepflichtigen B und A an der Adresse gemeinschaftlich einen Handel mit Kraftfahrzeugen…
…nicht. Es kann daher nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Bf. nicht existiert. Bindung an Gerichtsurteile: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus…
…rechtskräftigen – schuldsprechenden – Strafurteiles (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (zB VwGH 30.3.1998, 95/16/0324; 30.4.2003, 2002/16/0006, 0007; 28.5.2009, 2007/16/0161). Diese Bindung der Abgabenbehörde besteht nur…
…eine Selbstanzeige erstattet, welche zwar nicht strafbefreiend geworden ist, was aber zeige, genauso wie sein weiteres Verhalten, dass er an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes wesentlich mitgewirkt hat. Er habe ein reumütiges Geständnis abgelegt, sei finanzstrafrechtlich unbescholten, führe nunmehr einen ordentlichen Lebenswandel, war zur Tatzeit…
…einzustellen. 4.3. Zu Spruchpunkt II. (Erkenntnis Körperschaftsteuer 2011-2018) 4.3.1. Bindung an das Strafurteil Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen…
…begangen hat, gebunden. Die vom Verwaltungsgerichtshof angeordnete Zeugeneinvernahme konnte daher unterbleiben, da eine Bindung an den vom Landesgericht G im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer festgestellten Sachverhalt besteht. 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u…
…nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (siehe für Viele Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl. (2021), § 116, IV. Bindung an Strafurteile [Rz 14…
…durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 09.10.2023, Ra 2023/13/0115, mit Verweis auf VwGH 01.09.2015, Ro 2014/15/0023; siehe zur "Bindung an Strafurteile" auch Ritz, BAO-Kommentar6, § 116 Tz 14). Die Urteile hätten grundsätzlich die im Außenprüfungsbericht vom 16…
…lediglich geregelt, inwieweit die Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen gebunden sind. Dagegen ist im § 116 BAO ebenso wenig wie im § 38 AVG die Frage der Bindung der Abgabenbehörden an bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Fragen (zB an Strafurteile) geregelt. Nach…
…die haftungsgegenständliche MinSt-Vorschreibung an die ***1*** solcherart als objektiv unzutreffend erweist (und mit ihr die Haftung meines Mandanten). 4. Nach unserem Verständnis ist dieser Interessenskonflikt zu Gunsten meines Mandanten aufzulösen: Nach der jüngeren Indikator des VwGH hat die Bindung an Strafurteile primär mit den…
…Ergebnis lediglich zu einer Wiederholung bereits durchgeführter Ermittlungen führen. Zur Bindung an Strafurteile: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen…
…Besteuerung zugeführt hat, so erweisen sich diese Steuervorschreibungen als zu Recht. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht auf das von der Beschwerdeführerin im Beschwerdeschriftsatz vom 29.01.2016 erstattete Vorbringen nicht eingegangen werden. Die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2014, Bescheid betreffend…
…Aktenlage nicht. Dieser Auffassung wurde von Seiten des Finanzamtes nicht entgegengetreten. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht auf das vom Bf in der Beschwerde und im Vorlageantrag erstattete Vorbringen nicht eingegangen werden. Das Bundesfinanzgericht schätzt daher die monatlichen Schwarzlohnzahlungen mit 800 Euro. In…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf…
…welche gegebenenfalls mittels gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden, zu tragen. IV. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz…
…der Abgabenbehörde zur Verkürzung der spruchgegenständlichen Einkommensteuern geführt. Zu diesen Feststellungen gelangte man aufgrund der gegebenen Akten- und Beweislage auch ohne Bindung an das gerichtliche Strafurteil in Nachvollziehung der zweifelsfreien und in sich widerspruchfreien umfangreichen Darlegungen des Landesgerichtes (siehe oben). Solcherart ist auch die ursprünglich…
…0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor, da hinsichtlich der Bindung an strafgerichtliche Urteile eine ständige Judikatur des VwGH vorliegt (sh. zB das oben zitierte Erkenntnis VwGH 24.1.2013…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall ist die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängig, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, da hinsichtlich der Bindung an strafgerichtliche Urteile eine ständige Judikatur des VwGH vorliegt. (s. VwGH 24.1.2013…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1.) Betreffend die Jahre 2011 und 2012 liegen die oa Voraussetzungen nicht vor, da hinsichtlich der Bindung an strafgerichtliche Urteile eine ständige Judikatur des VwGH vorliegt (s. VwGH 24.01.2013…