…ohne dass diese in Gastronomiekonzepte investiert wurden. Beteiligungsmodell Die Beteiligungen erfolgten aufgrund der Täuschung der Beteiligten durch ***VN2*** ***L*** und ***VN1*** ***R*** im Zusammenwirken mit ***VN3*** ***T*** durch die unter Verwendung von entsprechendem Informations- und Prospektmaterial unterstützte Falschinformation über wesentliche Kapital- und Ertragsdaten der ***Sc…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht. Zweck der Regelung…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: ,Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht'. Zweck der Regelung…
…EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund stehe". Zweck der Regelung sei…
…StRefG, BGBl I 28/1999; dazu des weiteren im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen www.bmf.gv.at begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht". Zweck…
…durchgesehen. Frage: Wurde die Beteiligung mit Steuervorteilen beworben? Antwort: Es wird hauptsächlich die ***SM*** vorgestellt. dd) Niederschrift über die Einvernahme von Frau ***Bet3*** als Zeugin am 18.03.2010: Frage: […] Welche Produkte/Beteiligungsmodelle wurden Ihnen wann und von wem (Vermittler, Vertreter des Emittenten) angeboten…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht". Zweck der Regelung…
…schmälert nicht in vollem Umfang das Portemonnaie des Anlegers". Aus den niederschriftlichen Aussagen des Vorstandes der I AG ist klar erkennbar, dass es zentrale Strategie sämtlicher Beteiligungsmodelle AbisJ ist, sich an solchen Zielkapitalgesellschaften zu beteiligen, die im Jahr der Beteiligung Verlustzuweisungen in Höhe von nahezu…
…schmälert nicht in vollem Umfang das Portemonnaie des Anlegers". Aus den niederschriftlichen Aussagen des Vorstandes der I AG ist klar erkennbar, dass es zentrale Strategie sämtlicher Beteiligungsmodelle AbisJ ist, sich an solchen Zielkapitalgesellschaften zu beteiligen, die im Jahr der Beteiligung Verlustzuweisungen in Höhe von nahezu…
…schmälert nicht in vollem Umfang das Portemonnaie des Anlegers". Aus den niederschriftlichen Aussagen des Vorstandes der I AG ist klar erkennbar, dass es zentrale Strategie sämtlicher Beteiligungsmodelle Bf25 ist, sich an solchen Zielkapitalgesellschaften zu beteiligen, die im Jahr der Beteiligung Verlustzuweisungen in Höhe von nahezu…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht". Zweck der Regelung…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: ,Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht'. Zweck der Regelung…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: ,Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht'. Zweck der Regelung…
…mit Aufwendungen, um die zuvor erstellten Verlustprognosen zu erreichen, gegenüber Emittenten atypisch stiller Beteiligungsmodelle fakturiert. Auf die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen der ***C*** mit der ***A GmbH*** und ***T*** (siehe 2.3.) wird verwiesen. Auf S 184 des Urteils (4.12.6.) werden sämtliche hier strittigen, oben…
…mit Aufwendungen, um die zuvor erstellten Verlustprognosen zu erreichen, gegenüber Emittenten atypisch stiller Beteiligungsmodelle fakturiert. Auf die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen der ***C*** mit der ***A GmbH*** und ***T*** (siehe 2.3.) wird verwiesen. Auf S 184 des Urteils (4.12.6.) werden sämtliche hier strittigen, oben…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht". Zweck der Regelung…
…können (EB zum StRefG, BGBl I 28/1999; dazu weiters im Bericht des Finanzausschusses zum StRefG 2000: "Verlustbeteiligungsmodellen soll durch neue Maßnahmen begegnet werden und soll ein generelles Verlustausgleichsverbot für Beteiligungsmodelle geschaffen werden, bei denen das Erzielen eines Steuervorteils im Vordergrund steht". Zweck der Regelung…
…Der § 2 Abs. 2a EStG beinhaltet zwei Themen: - Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht: Dieser Punkt trifft auf unsere Beteiligungsmodelle schon deswegen nicht zu, weil wir unter die Ausnahmeregelung der Rz 166, EStR 2000 fallen, da unser…
…werthaltiger Know-How-Vertrag kreiert wurde, um auf diese Weise Verluste zu erzeugen. In Summe sei das Gericht hinsichtlich der atyp. Stillen davon ausgegangen, dass die Berechnung des Beteiligungsmodelles auf nicht nachvollziehbaren Zahlen beruht habe. [BFG-Akt, OZ 30 (=Bp-Bericht), S. 48] Eine weitere…
…in den vorliegenden Unterlagen eine Vereinbarung zwischen der ***SM GmbH*** einerseits und der ***EFI GmbH*** andererseits. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die "Konzeption eines atypisch stillen Beteiligungsmodelles für ***SM*** für das Jahr 2005/2006", wobei ein geplantes Beteiligungskapital von EUR 4.000.000,00 angeführt wird…