…darstellen). Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind gemäß § 23 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 zählen Bezüge und…
…eine Einnahmenerzielungsabsicht für die Begründung eines BgA dann nicht erforderlich, wenn, trotz Fehlens einer Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr, durch das Vorhandensein einer innerorganisatorischen wirtschaftlichen Einheit eine Konkurrenz zur Privatwirtschaft bestehe und der Privatwirtschaft insoweit Aufträge entgingen. Die Verrechnungsentgelte innerhalb der Körperschaft stellten insoweit andere wirtschaftliche…
…erforderlich, wenn, trotz Fehlens einer Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr durch das Vorhandensein einer innerorganisatorischen wirtschaftlichen Einheit eine Konkurrenz zur Privatwirtschaft bestehe und der Privatwirtschaft insoweit Aufträge entgingen. Die Verrechnungsentgelte innerhalb der Körperschaft stellten insoweit andere wirtschaftliche Vorteile dar und führten zur Steuerpflicht der Einrichtungen. Schon…
…die Entgegennahme von Anrufen und Führung interner sowie externer Gespräche ermöglicht und zahlreiche Funktionen wie die Anrufweiterleitung, Konferenzschaltungen und Voicemail bietet, um die Kommunikation effizienter und flexibler im Rahmen der Beteiligung einer Firma am allgemeinen Wirtschaftsverkehr zu gestalten, herbeizuführen. Das Fehlen einer Möglichkeit für Kunden…
…Begriff selbst nicht definiert, ist zwecks Definition auf nationales Recht zurückzugreifen; damit sind die in § 28 BAO enthaltenen Kriterien (Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr, Gewinnabsicht) entscheidend (Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/1 Unternehmensgewinne, Stand 31.12.2017, Rz 6). Nach der Rechtsprechung…
…Begriff selbst nicht definiert, ist zwecks Definition auf nationales Recht zurückzugreifen; damit sind die in § 28 BAO enthaltenen Kriterien (Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr, Gewinnabsicht) entscheidend (Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/1 Unternehmensgewinne, Stand 31.12.2017, Rz 6). Nach der Rechtsprechung…
…Sie gehört zu den betrieblichen Einkunftsarten; die Tätigkeit muss selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und mit Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgen. Die Abgrenzung von den anderen betrieblichen Einkunftsarten (selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) erfolgt nach dem Inhalt der Tätigkeit; § 21 ist daher eine lex specialis zu…
…dass er das Solarcenter für eigene Zwecke aufgebaut habe. Bei objektiver Betrachtung komme man zu dem Ergebnis, dass er am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilgenommen habe, dabei - wie viele andere Unternehmer auch - gescheitert sei und diesen Betrieb auf Grund von Erfolglosigkeit eingestellt habe. Es sei daher aus…
…alle Investoren zusätzlich zur Beteiligung am Gewinn als Prämie einen Gutschein über Miningleistungen. Zur Bewertung des Gutscheins wurde gemäß § 15 EStG 1988 auf einen objektiven, möglichst allgemein gültigen Wert abgestellt, der sich im Wesentlichen nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage im Wirtschaftsverkehr ergibt…
…dass er nicht ausreichend die Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer habe walten lassen, indem er nicht ausreichend überprüft habe, ob es sich bei der Firma D um ein allgemein am Wirtschaftsverkehr teilnehmendes Unternehmen handle. Von Seiten der belangten Behörde ist es ebenfalls nicht möglich, detaillierte Informationen einzuziehen…
…erwerbstätig. Ausschlaggebend ist dabei im Hinblick auf die weitgehende Dispositionsfreiheit der Parteien bei der Gestaltung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen, inwieweit den Kommanditisten Einfluss auf die Gestaltung der Geschäftsgebarung und damit auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr zukommt. Während daher der Kommanditist, der in wirtschaftlicher Sicht keine wesentlich andere…
…der Subfirmen durch Barzahlungen, sodass die Geldflüsse nicht überprüfbar sind. Derartige Vorgehensweisen entsprechen nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens und sind im allgemeinen Wirtschaftsverkehr vollkommen unüblich. Weiters steht aufgrund der Erhebungen der Steuerfahndung/Wirtschaftspolizei/ Finanzverwaltung fest, dass die angeblichen Geschäftsführer vorgeschoben wurden, um Scheinaufwand zu…
…u.a. im Bereich des Ankaufs von Edelmetallen und deren Umarbeitung tätig. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2007 und 2008 wurde festgestellt, dass die Bf. am 6. Oktober 2008 Gold- und Silbergranulat von der V1 (i.d.F. V2) angekauft habe, wobei…
…Rechtsanwalt Dr. X schreibe in seinen allgemeinen Ausführungen in der Stellungnahme u.a., dass in der Slowakei, Tschechien und Ungarn so viele hochbegabte und hochqualifizierte Fachleute am Markt seien und dass eben die Dienstleistungen bei Inanspruchnahme dieser Fachleute wesentlich günstiger als in Österreich sei. Tatsächlich…
…anzumerken: Die Grunderwerbsteuer ist nach ihrem Steuergegenstand eine Verkehrsteuer. Verkehrsteuern sind Steuern, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden und zielen auf wirtschaftliche Verkehrsvorgänge ab. Die Grunderwerbsteuer ist als eine Steuer zu verstehen, deren Zweck die Belastung des Rechtserwerbs an Grundstücken ist…
…anzumerken: Die Grunderwerbsteuer ist nach ihrem Steuergegenstand eine Verkehrsteuer. Verkehrsteuern sind Steuern, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden und zielen auf wirtschaftliche Verkehrsvorgänge ab. Die Grunderwerbsteuer ist als eine Steuer zu verstehen, deren Zweck die Belastung des Rechtserwerbs an Grundstücken ist…
…vom 20. September 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2015 und Wiederaufnahme § 303 BAO / KSt 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…soll, an dem er zu 77% beteiligt war sei unglaubwürdig und widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Der Bausektor als Hochrisikobranche erfordere bei der Beauftragung von Subunternehmern eine besonders gründliche Beweisvorsorge seitens der Auftraggeber. Die ***1*** GmbH erfülle aber nicht einmal die im normalen Wirtschaftsverkehr üblichen Aufbewahrungspflichten…
…Tragen des Unternehmerwagnisses bzw -risikos, die gemeinsame Beteiligung an den stillen Reserven, die gemeinsame Unternehmensinitiative, die gemeinsame Beteiligung am Gewinn und Verlust hatten konkludent aufgrund eines stillschweigenden Konsenses die Gründung einer Mitunternehmerschaft zur Folge in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (§ 1175ff ABGB) zur Folge…
…Stb*** sei am 10.11.2017 storniert worden. Eine Zustellvollmacht sei daher auch aus den Grunddaten nicht zu entnehmen. Seitens des im Beschluss genannten Schreibens der Vertreterbekanntgabe vom 13.06.2019 werde darauf verwiesen, dass es sich dabei nicht um eine allgemeine Bekanntgabe als Vertreter…