…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
…werten. Ob seine wirtschaftliche Lage tatsächlich so schlecht ist wie behauptet zieht der Senat in Folge der Feststellungen zum Bankkonto 2 der ***4*** in Zweifel. Als erschwerend ist die Bestimmungstäterschaft zu 15 Taten zu werten gewesen. Da er zumindest weitere Firmen in seinem Einflussbereich hatte…
…andernfalls diese Personen ebenfalls im Verdacht nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG stünden und in diesem Fall hinsichtlich des Beschuldigten zu prüfen wäre, ob nicht der Tatbestand des Schmuggels im Form einer Bestimmungstäterschaft (§ 35 Abs. 1 lit. a iVm § 11 FinStrG) in Betracht käme…
…Sollte das gegenständliche Erkenntnis auch vom Beschuldigten bekämpft werden und sich im Zuge dessen herausstellen, dass ihm nur Beitragstäter- oder auch Bestimmungstäterschaft zuzurechnen gewesen wäre, werde die Feststellung der tatsächlich vorwerfbaren Täterschaft beantragt. Im Falle einer seitens des Beschuldigten nicht erfolgten Beschwerde gegen das Erkenntnis…
…weswegen er als Beitragstäter, in diesem Fall in der Form einer Bestimmungstäterschaft wegen der Zurverfügungstellung von Scheinrechnungen zur Gewinnminderung, bestraft wurde. Beteiligung an verdeckten Gewinnausschüttungen und Verkürzungen von Kapitalertragsteuer: Mit Buchungstag 15.11.2024 weist das Abgabenkonto der ***2*** Buchungen zu Kapitalertragsteuernachforderungen für die Zeiträume…
…(2018), § 11, Kommentar zu § 11 [Rz 12]. Die Strafbarkeit der Bestimmungstäterschaft ist zwar in keiner Weise davon abhängig, ob der unmittelbare Täter die Tat, zu der er bestimmt wird oder werden soll, tatsächlich begeht oder zumindest versucht. Der Bestimmungstäter kann aber wegen des vollendeten Delikts…
…welche zu entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten…
…treffe, so sei ihm entgegenzuhalten, dass der Bf. dem Speditionsangestellten jeweils unrichtige Rechnungen übermittelt habe und insofern eine (vorsätzliche) Bestimmungstäterschaft des Beschuldigten für die durch den Speditionsangestellten jeweils nicht schuldhaft begangenen Finanzordnungswidrigkeiten vorliege. Dem (weiteren) Einwand, bisher sei dem Bf. lediglich vorgeworfen worden, dass er…
…auch ein Unternehmer, hinsichtlich dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren ohne Eigenverantwortung eröffnet worden ist, eine Abgabenhinterziehung in Form der Bestimmungstäterschaft zu verantworten, wenn er mit dem Ziel einer Abgabenvermeidung dem Masseverwalter nach Konkurseröffnung seine fortbestehende Einnahmenerzielung und die dabei erzielten Umsätze und Erlöse verheimlicht, sodass diese…
…33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 38 Abs. 1 FinStrG neue Fassung in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten. 9.6. Auch im Veranlagungsjahr 2011 hat der Beschuldigte seine selbständige Tätigkeit als Europäischer Patentanwalt fortgesetzt, was der zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt gewesen ist. Die an…
…die in weiterer Folge zur Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen geführt habe. Die Verletzung der Offenlegungspflicht stelle die Ausführungshandlung der Abgabenhinterziehung dar. c. Jedoch verkenne die belangte Behörde das Problem der Bestimmungstäterschaft und Beitragstäterschaft zur Abgabenhinterziehung iSd §§ 11 und 33 Abs 1 FinStrG. (1) Zur Verwirklichung finanzstrafrechtlicher…
…oder von dem begangen werden können, der deren Pflichten wahrnimmt (Leitner/Toifl/Brandl, aaO, Rz 756). d. Eine Bestimmungstäterschaft wurde vom VwGH ausgeschlossen, in Betracht kommt daher nur eine Beitragstäterschaft. e. Beitragstäter ist, wer die Tat zwar nicht selbst ausführt, aber für die Tatausführung für…
J.E.: Die finanzielle Lage aller meiner Firmen ist ausgeglichen und gut, es war daher kein Problem die Steuernachforderung aufzubringen. Im Regelfall wickeln wir ein Geschäft pro Jahr zusätzlich ab. Die Bf. ist in der Projektentwicklung tätig, daher hat es in den letzten 10 Jahren…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
Im E-Mail vom 5. Dezember 2008 schrieb der Erstbeschuldigte an den Zweitbeschuldigten: "(...) Du musst auch meine Situation verstehen. Ich muss den Kopf unter der Wolkendecke tragen, schaue ich darüber, gibt's eine auf die Birne (Finanzamt). Ich muss mich diskret verhalten. Es wäre vielmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…