IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Geb-Datum***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Februar 2025 gegen…
…a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von EUR 500,00 festzusetzen ist. Zu Spruchpunkt II. (beneficium cohaesionis) Gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG ist eine amtswegige Änderung der angefochtenen Entscheidung vorzunehmen, wenn das Gesetz unrichtig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Geb-Datum Bf1***, wohnhaft in ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Ungargasse 24 Tür 15, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftliche Eigentümer…
…Amts wegen die strafrechtlichen Unrechtsfolgen beim belangten Verband, der selbst keine Beschwerde eingebracht hat, zu mildern oder aufzuheben sind (beneficium cohaesionis). Voraussetzung für die Anwendung des beneficium cohaesionis ist, dass es sich um einen materiellen Fehler handelt. In Frage kommt beispielsweise der Verjährungseintritt bei einzelnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten…
…belangte Verband nicht finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen und auch das ihn betreffende Finanzstrafverfahren vielmehr ebenfalls eingestellt worden wäre. Es war daher auch betreffend die A-GmbH mit einem Beneficium cohaesionis zu ihren Gunsten spruchgemäß vorzugehen. 13. Diese Entscheidungen auf Einstellung der anhängigen Finanzstrafverfahren konnten gemäß …
…belangte Verband nicht finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen und auch das ihn betreffende Finanzstrafverfahren vielmehr ebenfalls eingestellt worden wäre. Es war daher auch betreffend die A-GmbH mit einem Beneficium cohaesionis zu ihren Gunsten spruchgemäß vorzugehen. 13. Diese Entscheidungen auf Einstellung der anhängigen Finanzstrafverfahren konnten gemäß …
…Finanzstrafverfahren Nr. *GZ2* ausgesprochen. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. III. Das gegen die **Bf3** nunmehr beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde geführte Finanzstrafverfahren wird aufgrund beneficium cohaesionis (Beschwerde anderer Beschuldigter) wegen des Verdachtes, die **Bf3** wäre dafür verantwortlich, dass…
…die Firma D-GmbH als belangter Verband gemäß § 161 Abs. 3 2. Satz FinStrG (beneficium cohaesionis) aufzuheben und das unter der Strafnummer 016-2014-003 geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Verkürzung von Vorauszahlungen an…
…3 2. Satz FinStrG so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen eine Beschwerde eingebracht worden (beneficium cohaesionis). Über den belangten Verband ist in Deutschland ein Insolvenzverfahren anhängig. Aus Anlass der Beschwerde des Beschuldigten als Entscheidungsträgers des belangten Verbandes war gemäß § 161 Abs. 3 2…
…auch von diesen Personen eine Beschwerde eingebracht worden (beneficium cohaesionis). Aus Anlass der Beschwerden ist das angefochtene Erkenntnis auch betreffend den Spruch über die Firma **Bf3** als belangter Verband gemäß § 161 Abs. 3 2. Satz FinStrG (beneficium cohaesionis) aufzuheben und das wegen des Verdachts der…
…Ein Wertersatz gegen Herrn ***L1*** als Beitragstäter ist noch nicht rechtskräftig und wird aufgrund der Reduzierung der Mengen beim Beschuldigten (beneficium cohaesionis) auch nicht wie bisher festgesetzt werden können. Stünde der (gesamte) Wertersatz zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer…