…633.252,94 | € € 3.098.279,32 II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis Dieses Erkenntnis hat Wirkung gegenüber allen ehemals Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (…
…Juli 2011 wesentliche Vertragsinhalte betreffend den nach der Ausübung der Kaufoption abzuschließenden Aktienkaufvertrag ("Silent Partner Share Purchase Agreement") festgestanden seien, nichts. Vielmehr sei dies als Notwendigkeit zu sehen, da die am Optionsgeschäft beteiligten Parteien Klarheit über die Bedingungen des bei Ausübung der Option abzuschließenden Hauptvertrages…
…12*** ***10*** ***7*** ***13*** | | | 11.812,76 II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis Dieses Erkenntnis hat Wirkung gegenüber allen ehemals Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (…
…abgabenrechtlichen Interesses nicht zu gestatten. Aktenteil Nr 15 in den dem Bf die Einsichtnahme für das Kalenderjahr 2006 nicht gewährt wurde: "12.11.2019 - Aktenvermerk über eine Anfrage des FA D wegen eines bei ihnen veranlagten Beteiligten an der KG". Die Abgabenbehörde hat bezüglich dieses…
…zurück mit der Begründung, den erlassenen Feststellungsbescheiden komme aufgrund fehlerhafter Bescheidadressierung keine Bescheidqualität zu. Am 15.12.2017 wurden neuerlich Feststellungsbescheide betreffend die ehemals Beteiligten der ***10*** AG & atypisch Stille ausgefertigt. Die Höhe der Ergebniszuweisungen entsprach den Erledigungen vom Juli 2013, die als Nichtbescheide qualifiziert…
…am 12. Juni 2019 (zu StNr xyz) Beschlüsse des Bundesfinanzgerichts zu den Gz. RV/2100997/2018, RV/2101002/2018 und RV/2100966/2018. Da die genannten Feststellungsbescheide gemäß § 191 Abs. 2 BAO an die ehemals beteiligten Gesellschafter zu richten gewesen wären, denen die gemeinschaftlichen Einkünfte…
…Ausmaß von 50 % auf die beiden ehemaligen Gesellschafter, Frau A.M. und Hrn M.M , also im Ausmaß von € 5.634,47, aufgeteilt wurde. Im Anhang zur Niederschrift zur Schlussbesprechung befindet sich der Bericht über die durchgeführten Auswertungen der IT-Fahndung Team 02,N…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…diese Feststellung von beiden Personen bestätigt (s Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 2*** vom 1.6.2026; Niederschrift über die Einvernahme des Zeugen ***Natürliche Person 1*** vom 1.6.2026). Die Feststellung, dass die beschriebene Vorgehensweise bezweckte, für alle beteiligten Betriebe günstigere…
…an alle ehemals Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). 5. Dieser Beschluss gemäß § 278 BAO in Verbindung mit § 256 Abs. 3 BAO bzw. § 260 BAO wurde in einem einzigen Beschluss zu RV/***34*** erlassen. 6. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…den Datenbanken der Finanzverwaltung, in die vom erkennenden Richter Einsicht genommen wurde. Die Feststellungen betreffend die bei der (ehemaligen) ***SD*** durchgeführte Außenprüfung und die als Folge dieser Außenprüfung ergangenen "Nichtbescheide" (vom 24.07.2013), deren Neuerlassung (am 15.12.2017) sowie deren Auswirkung auf den…
…der beteiligten Personen bekannt. Auf Grund mehrerer Telefonate der erkennenden Richterin mit der ehemaligen steuerlichen Vertretung stellte diese per E-Mail vom 14.6.2021 einen Abänderungsantrag, in dem sie teils der rechtlichen Beurteilung der Betriebsprüfung bzw. des Bundesfinanzgerichtes folgte und teils weiterhin bei den…
…waren. Abgesehen davon war den Beteiligten bei Abschluss der Zuschussvereinbarungen (Altzuschüsse) bereits bewusst, dass es zu Verschmelzungen mit einer wirtschaftlich stärkeren Genossenschaft (Bf.) kommen könnte. In den abgeschlossenen Vereinbarungen wurde darauf nicht Bedacht genommen. Die Argumentation der Bf., dass den verantwortlichen Organen der übertragenen Genossenschaft…
…Betriebsprüfung als Beteiligter an diversen Malversationen im Baubetrug erwischt worden ist, macht die Bescheide der Abgabenbehörde in keinster Weise rechtswidrig. Die Argumentation des steuerlichen Vertreters, dass bei der vorliegenden systematisch betriebenen Reduktion der Personalkosten ein höherer Personalaufwand angesetzt hätte werden müssen, widerspricht den logischen Denkgesetzen…
…können, dass die Beschwerdeführerin bei einem Fall den Beförderungsauftrag erteilt hätte, obwohl sie versucht hätte, diesen Geschäftskontakt zu verschleiern. In freier Beweiswürdigung werde festgestellt, dass Dreiecksgeschäfte gemäß Art. 25 UStG 1994 vorliegen würden. 1.7.3. Reihengeschäfte mit vier Beteiligten Soweit davon auszugehen sei, dass…
…und BFG vom 17.09.2018, RV/7100806/2018; BFG vom 08.04.2015, RV/7101429/2015). Da im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine den Familienbeihilfenanspruch begründende Berufsausbildung bei der Tochter der Bf. nach der Gesetzeslage gegeben ist und die Rückerstattungspflicht des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 -…
…Oktober 2010 eine Baubewilligung für das bestehende Gebäude bzw. für einen neu zu errichtenden Zubau mit folgendem Inhalt erwirkt worden sei: - Umbau und Erweiterung der beiden bestehenden Wohnungen durch einen einstöckigen, unterkellerten Zubau mit ausgebautem Dachgeschoss. - Abtragung des bestehenden Holzdachstuhls des Gebäudes und Herstellung einer…
…Beschwerdefalles erstmals aufgerollt werden. Das Wiederaufnahmeverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, sodass hier nur mehr über den Feststellungsbescheid v. 19.12.2011 (Sachbescheid) für das Jahr 2001 abzusprechen war. Im Beschwerdezeitraum waren 2 Beteiligte an der beschwerdeführenden Personengesellschaft angemerkt: 1) ehemals ***2*** ehemals i.L., Komplementär-GmbH…
…betrachtet daher die oa Umgründungsformen als Liquidation der übertragenden Kapitalgesellschaft, weswegen auch von liquidationsähnlichen Umgründungen gesprochen werden kann. Auswirkung auf Gesellschaftsebene Hinsichtlich der Bewertung des Umgründungs-Endvermögens unterscheidet § 20 Abs 2 KStG ob bei den in § 20 Abs 1 KStG genannten liquidationsähnlichen Umgründungsformen eine Gegenleistung…