…Die Erschwerung der Einbringung der Abgabe sei zu befürchten, weil die Begründung eines Hauptwohnsitzes in Wien einer etwaigen Auswanderungsabsicht nicht entgegensteht und eine Verbringung der Barmittel aus der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters bestünde wegen der wiederholten Mängel bei der Barmittelanmeldung Grund zur…
…befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die…
…2012/15/0165; 30.9.2015, 2012/15/0174) vor allem vor: bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung allein reichen ohne Bedachtnahme…
…sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…zumeist nur unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei zu beurteilen sein. Im Übrigen können insbesondere ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer Gefährdung…
…§ 232 BAO Tz 5). Solche Umstände lägen laut Judikatur vor bei: - drohendem Insolvenzverfahren - Exekutionsführung von dritter Seite - Auswanderungsabsicht - Vermögensverschleppung - Vermögensverschiebungen - bei dringendem Verdacht der Abgabenhinterziehung Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen reiche nicht (OGH 3.9.1986). Es bedürfe entsprechender Tatsachenfeststellungen, die die Annahme der Gefährdung…
…eine Auswanderungsabsicht etc.. Die belange Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.04.2018 als unbegründet ab. Im Vorlageantrag vom 03.05.2018 wurde auf die Ausführungen in der Bescheidbeschwerde verwiesen. Mit Eingabe vom 06.05.2019 wurde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen…
…gut, es drohe kein Insolvenzverfahren, es gebe keine andrängenden oder exekutierenden Gläubiger, keine Auswanderungsabsicht des Bw. und auch keine Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte. Der Bw. gehe davon aus und auch die Betriebsprüfung werde bestätigen, dass seine Meldungen und Zahlungen vollständig und richtig seien…
…Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohenden Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, der Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben ist. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
…Dieser wurde im Übrigen auch an die inländische Adresse zugestellt. Der Beschwerdeführer hat seinen Lebensmittelpunkt in Wien. Es besteht keinerlei Auswanderungsabsicht des Beschwerdeführers (vgl VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224); Feststellungen dazu liegen ohnehin nicht vor. Schon mangels Tatsachenfeststellungen betreffend die Gefährdung oder wesentliche…
…oder Erschwerungen werden u. a. bei drohendem Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…Rz 19, 2. bullet point). Solche Umstände liegen nach der Judikatur bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung (Ritz/Koran, aaO, Rz 5). Die gesetzlich manifestierte Begründung gem §…
…oder Erschwerungen werden u. a. bei drohendem Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche…
…Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist. Eine solche Gefährdung ist unter anderem bei Auswanderungsabsicht oder Vermögensverschleppung bzw. Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte gegeben (siehe hiezu Ritz/Koran, BAO7…
…dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte (vgl. VwGH vom 19. Dezember 2013, 2012/15/0036). Ermessen: Die Erlassung…
…oder Erschwerungen werden u. a. bei drohendem Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme…
…13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die…
…befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die…