…Rechnung gelegt, die von der Bf. per Banküberweisung oder teilweise durch Barzahlung auch beglichen wurden. Auf diesen Rechnungen war als Adresse des Rechnungslegers ***4*** angegeben. Die Geschäftsbeziehung kam durch Herrn ***8*** zustande, der in der Branche für diese Reinigungstätigkeit (auch schon mit anderen Gesellschaften, z…
…Rechnung gelegt, die von der Bf per Banküberweisung oder teilweise durch Barzahlung auch beglichen wurden. Auf diesen Rechnungen war als Adresse des Rechnungslegers Adresse1 angegeben. Die Geschäftsbeziehung kam durch Herrn AB zustande, der in der Branche für diese Reinigungstätigkeit (auch schon mit anderen Gesellschaften, z…
…von ihm gebraucht wurden, hatte Herr ***jhz*** diese Anträge unterfertigt. Auftragsverhandlungen mit serbischen Kunden habe ich geführt. Bei deutschsprachigen Auftragsverhandlungen haben mich eine Frau ***eri*** bzw. meine Tochter unterstützt. Die Preisgestaltung erfolgte ausschließlich durch mich. Die ***xx*** hat Fassadenarbeiten und die Subfirmen haben auch Reinigungstätigkeiten…
…klar und eindeutig ein Arbeitsverhältnis von Herr [SohnBf] zu erkennen und die Publizitätswirkung jedenfalls gegeben. ad 2.) eindeutiger Inhalt Inhalt des Dienstvertrages zwischen Herr [Bf] und Herr [SohnBf] war • vorrangig die Verrichtung administrativer Tätigkeiten (inkl Rezeptorganisation), • für ,Ordnung' in der Ordination zu sorgen (=Reinigungstätigkeiten), …
…nur Reinigungstätigkeiten gemacht. Von Frau Doz. Prim. Dr., sei ihr persönlich angeraten worden, dass sie insbesondere wegen der Wirbelsäulenverletzung, sowie der daraus resultierenden noch immer bestehenden Ausfalls- und einer Bewegungseinschränkung des linken Beines, künftig schonendere Arbeiten ausüben sollte. Sie könne nun neben ihrer Reinigungstätigkeit im…
…Die Bf. sei seit dem 1. August 2013 zur Ausübung des freien Gewerbes der Hausbetreuung befugt und habe diese im Jahr 2013 vermittels Durchführung Reinigungstätigkeiten in privaten Haushalten Umsätze im Gesamtausmaß von 3.737,00 Euro erwirtschaftet. Die Bf. verrechne 10,00 Euro pro Arbeitsstunde…
…die Mittelherkunft belegmäßig anhand von Bankabhebungen oder Sparbuchauflösungen nachzuweisen. Die Beschwerdeführerin habe ein Bankkonto der WEG X****gasse vorgelegt, auf welchem ersichtlich sei, dass Beträge an sie überwiesen worden seien. Die vorgelegten Bankbelege bzw Zahlungen an die Beschwerdeführerin seien beginnend per 25.6.2013 und…
…übrigen "Werkvertragsnehmern" andere Bedingungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit geherrscht hätten, als jene der Befragten, zumal die Aussagen derselben weitgehend übereinstimmten. Hinzuweisen sei auch, dass den Geschäftsführer zur Klärung des Sachverhaltes erhöhte Mitwirkungspflicht treffe. Die Verweigerung der Aussage von vornherein durch den Geschäftsführer mit der…
…keine Aussage getätigt, dass sich das Unternehmen zwecks Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit anderer Fremdleistungsunternehmen bedient habe. Entsprechende Angaben wären jedoch It. Ansicht der BP im Zuge der Erklärung, wie sich die unternehmerische Tätigkeit gestaltete, von Nöten gewesen. Im Rahmen der Beantwortung der Empfängernennung gemäß § 162…
…den vorgelegten Stellungnahmen wird eine rechtliche Einordnung eines von den jeweiligen Sozialversicherung Trägern festgestellten Sachverhaltes unter Bestimmungen des ASVG vorgenommen. Die sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfragen sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die in Stellungnahmen ausgeführten Rechtsansichten zum Sozialversicherungsrecht können daher per se nicht der Sachverhaltsermittlung in einem steuerrechtlichen…
…bereits ab dem 1.6.2021 ruhend gemeldet habe. Gemäß Punkt 3.1.2 der Richtlinie zum FKZ 800.000 habe dieser Zuschuss nur zu Gunsten von Unternehmen gewährt werden dürfen, die eine operative Tätigkeit in Österreich ausüben, die zu einer Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden schließt es aus, dass neben dieser ein Studium betrieben wird und in diesem „die quantitativen Erfordernisse für eine Berufsausbildung“ erreicht werden (VwGH 30.3.2017, Ra 2017/16/0030). Im gegenständlichen Fall wurden von der…
…zwischen den sich wiederholenden Tätigkeiten festzulegen. Auch dies ist nicht erfolgt. Auch durch die Anführung von "allgemeinen Bürotätigkeiten" kann weder eindeutig noch ohne jeden Zweifel bestimmt werden welche Tätigkeit ***2*** diesbezüglich konkret ausüben soll. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass keine zeitliche Abgrenzung zwischen den…
…Reinigungsunternehmerin per Inserat vom 5. August 2015 freiberufliche Mitarbeiter gesucht. - Auch Frau R1 sei von Anfang an selbständige Unternehmerin gewesen und habe ihre Mutter R25 als Dienstnehmerin eingestellt. - Frau R22 und Frau R3 würden einen tschechischen und seit 14. August 2012 auch einen österreichischen Gewerbeschein…
…dass die Reinigungskräfte dem Bf. ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben und spricht daher für das Vorliegen von Dienstverhältnissen. Dass die Reinigungskräfte keinen Gewerbeschein hatten und auch nicht ihr eigenes Arbeitsmaterial verwendet haben lässt ebenfalls nicht darauf schließen, dass sie ihre Tätigkeit selbständig ausgeübt hätten…
…eines genau umrissenen Werkes zu einem bestimmten Termin schließen, sondern wurde lediglich die Erbringung von Reinigungstätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum ausgewiesen. Weiters handelt es sich bei den erbrachten Leistungen um manuelle und einfache Hilfsarbeiten umfassende Tätigkeiten, die nicht zu der konkreten Herstellung eines Werkes führen…
…Gründung der Firma geholfen. Er habe ihnen auch erklärt, welche Tätigkeiten er mit dem Gewerbe "Anbieten von Hausbetreuungstätigkeiten als persönliche Dienste an nicht öffentlichen Orten" ausüben dürfe. Er putze derzeit bei der [Firma1], seine Ehefrau arbeite nur für 3 bis 4 Stunden, da sie sich…
…anderslautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats..." Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (1) Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt: …
…von Reinigungsarbeiten als Werkvertragsnehmer behandelt worden. Schriftliche Werkverträge in diesem Zusammenhang seien nicht vorhanden gewesen und im Zuge der GPLA auch nicht vorgelegt worden. Es habe lediglich mündliche Vereinbarungen gegeben. Es sei die Erbringung von Reinigungstätigkeiten vereinbart worden. Die "Werkvertragsnehmer" hätten über einen gültigen Gewerbeschein…
Aber auch das Vorliegen eines "Gewerbescheines" und die vorgenommene Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ändert aus den o.a. Gründen nichts an der Feststellung, dass im gegenständlichen Fall bei wirtschaftlicher Betrachtung aufgrund der o.a. Eingliederung und insbesondere dem Fehlen eines Unternehmerrisikos…