…Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung zu beurteilen. Bei Vorsteuerbeträgen, die sowohl mit unecht steuerfreien als auch mit steuerpflichtigen Umsätzen im Zusammenhang stehen, muss ein Aufteilungsmaßstab gewählt werden, der im Einzelfall zu einem möglichst sachgerechten Ergebnis führt. Eine bestimmte Vorgangsweise schreibt das Gesetz hiefür nicht vor…
…pro Jahr, abzüglich der Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht zu arbeiten verpflichtet ist. Urlaubstage, Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gehören nicht zu den Arbeitstagen und sind daher aus dem Aufteilungsmaßstab auszuscheiden (vgl BFH 29. 1. 1986, I R 22/85 BStBl II, 479; BFH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch S.B., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2015, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer erkannt…
Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Senat wird zurückgezogen. Beilagen: Stellungnahme ***9*** - ***17*** ***19***/Top 247, 2314 Ort Stellungnahme ***9*** - Stra Str2 Nr2/Top 3547, 4321 Ort" Die beiden Stellungnahmen der ***9*** liegen dem Erkenntnis bei. In der Folge wurden die beiden Zeugen seitens…
Auf Befragung durch das Gericht, ob seitens des Bf. versucht wurde, in Koordination mit dem Verlassenschaftsgericht und der Separationskuratorin eine (gewinnbringende) Bewirtschaftung der wirtschaftlichen Einheit herbeizuführen, antwortete der Bf., es wäre absurd, angesichts des Separationsbeschlusses, der eine Verpachtung verhindere, Einnahmen aus dem Betrieb lukrieren zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***BF***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 11. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Gemeinde***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Friedrich Valzachi, Oswaldgasse 2, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Im gegenständlichen Fall bemisst sich die jeweilige Bemessungsgrundlage vom gemeinen Wert des von der beschwerdeführenden Gemeinde hingegebenen Trennstückes, wobei zu beachten ist, dass die beschwerdeführende Gemeinde durch die Bildung der Miteigentümergemeinschaft Miteigentum am neugebildeten Grundstück erlangt und soweit dieser Anteil auf das von ihr eingebrachte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***Finanzamt*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am…
…05.03.2025, Ra 2023/15/0117). Die Methode der Aufteilung nach den Sachwertverhältnissen hat auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach als unbedenklichen und sachgerechten Aufteilungsmaßstab von Gesamtkaufpreisen im Zusammenhang mit Grundstücken angesehen (vgl. zu Waldverkäufen auch VwGH 24.6.2003, 2003/14…
Das Haus ist 1923 errichtet worden und zwar mit Keller und Erdgeschoß. 1970 ist ein Umbau mit Aufstockung (erstes Obergeschoss) sowie ein Anbau erfolgt. Auch wurde der Dachboden ausgebaut. Das Haus ist ausschließlich für Wohnzwecke konzipiert. Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Die Fassade hat…
…worden. Die Balkone, Terrassen und der Dachboden seien tatsächlich genutzt worden, sowohl betrieblich als auch privat, es könne daher ein Aufteilungsmaßstab nach der Kubatur herangezogen werden. Demnach ergebe sich für die private Nutzung ein Wert von 25,12 %. Zudem sei ein weiterer, privat genutzter Raum…
…untergeordnet ist. Eine Aufteilung kann aber nicht vorgenommen werden, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab nicht besteht und damit ein entsprechendes Vorbringen des Steuerpflichtigen keiner Nachprüfung zugänglich ist. Ist eine derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die…
…untergeordnet ist. Eine solche Trennbarkeit liegt aber nicht vor, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab nicht besteht und damit ein entsprechendes Vorbringen des Steuerpflichtigen keiner Nachprüfung zugänglich ist. Ist eine derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die…
…solche Trennbarkeit liegt aber nicht vor, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab nicht besteht und damit ein entsprechendes Vorbringen des Steuerpflichtigen keiner Nachprüfung zugänglich ist. Ist eine derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Werbungskosten…
…die Terrasse und der Dachboden tatsachlich genutzt worden seien, betrieblich und privat, könne ein Aufteilungsmaßstab nach der Kubatur herangezogen werden. Die Balkone, die Terrasse und der Dachboden würden dann eben gewichtet praktisch nur als Flächen im umbauten Raum berücksichtigt und könnten so nach ihrer tatsächlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 20.03.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 28.02.2017 betreffend Einheitswert zum 01.01.2014, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09…
…Eine Aufteilung kann aber nicht vorgenommen werden, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Anlässe objektiv kein Aufteilungsmaßstab besteht und damit ein entsprechendes Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht über die Behauptungsebene hinausgehen kann und keiner Überprüfung zugänglich ist. Soweit bei vielen Arten von Wirtschaftsgütern eine derartige objektive…