…am 21.06.2013 mit, dass es von einer Verkürzung der Auflegung(sfrist) der Bodenschätzungsergebnisse in der KG ***3*** von den gesetzlich vorgesehenen drei auf zwei Tage ausgehe, was möglicherweise den Bescheid über die Ergebnisse der Bodenschätzung ihm gegenüber als nicht rechtswirksam ergangen erscheinen lasse…
…und B. in der Zeit von August 2010 bis Oktober 2010eine Überprüfung der Bodenwertschätzung durch. Diese wurde durch öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung im Mai 2011 abgeschlossen. Das Finanzamt (FA) gelangte zu der Auffassung, dass durch diese Form der Bekanntmachung der…
…Auf dem vom FA am 9. Jänner 2019 vorgelegten Schriftstück "öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung zur allgemeinen Einsichtnahme" mit der Gz.*** der Gemeinde GEMEINDE befindet sich ein ausdrücklicher Vollzugsvermerk der Gemeinde GEMEINDE und wird daher davon ausgegangen, dass im Zeitraum 19…
…die Bestimmungen der Abs. 2 bis 6, wenn nicht nach gesetzlicher Anordnung die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen genügt. (2) Jeder Bescheid ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Nach § 98 BAO sind Zustellungen grundsätzlich nach…
…werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO…
…dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Gemäß § 97 Abs. 3 BAO kann an Stelle der…
…nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Entsprechend § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge…
…bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Der steuerliche Vertreter der Bf. brachte in der mündlichen Verhandlung vor, dass…
…sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung; b) bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. § 108 BAO…
…dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen - wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen - vorgesehen ist, durch Zustellung. Elektronisch zugestellte Dokumente gelten gemäß § 98 Abs 2 erster…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung; b) bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. (3) An Stelle der Zustellung der…
…dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen - wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen - vorgesehen ist, durch Zustellung. Elektronisch zugestellte Dokumente gelten gemäß § 98 Abs 2 erster…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung; b) bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. (2) […] (3) An Stelle der…
…es sei für die Finanzverwaltung nicht ersichtlich gewesen, dass der Bf. - wie im Vorlageantrag erwähnt - anstatt der Beschwerde vom 03.03.2025 eine Aufhebung gem. § 299 BAO begehrt habe. In dem unter "finanzonline.at" vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellten Serviceportal werden für das…
…ist. Nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt die Bekanntgabe bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Gemäß § 98 Abs. 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt, sobald sie in…
…als Vorlageantrag zu werten gewesen. Irrtümlich wurde stattdessen jedoch eine weitere Beschwerdevorentscheidung vom 29.4.2024 erlassen. Nach Einbringung einer weiteren Beschwerde vom 5.5.2024 wurde die irrtümlich erlassene Beschwerdevorentscheidung vom 29.4.2024 mit Aufhebungsbescheid vom 1.7.2024 gemäß § 299 BAO durch…
…demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß lit. a leg zit bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Gem. § 16 Abs. 1 ZustG darf…
…Für schriftliche Erledigungen nennt § 97 Abs 1 lit a die Zustellung, die öffentliche Bekanntmachung (vorgesehen in den §§ 23 und 42 AbgEO sowie in § 25 ZustG) und die Auflegung von Listen (vorgesehen in § 11 BodenschätzungsG 1970). (Ritz/Koran, BAO8 § 97 BAO Rz 4) Tatsächlich gilt die…
…ist. Gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt die Bekanntgabe bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument gemäß § 26 Abs. 1 ZustG…